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Aufstieg mittlerer Dienst -->gehobener Dienst

Verfasst: 19. Jun 2012, 11:36
von Peach
Hallo zusammen,

ich bin nun seit 3 Jahren Beamtin im mittleren Dienst auf Probe (werde am Montag auf Lebenszeit verbeamtet :-) )

Ich habe Abitur und die Prüfung im mittleren Dienst mit "gut" bestanden, sodass ich ab jetzt eine Wartezeit von 2 Jahren habe, bis ich den Aufstieg in den gehobenen Dienst beginnen kann.

Ist die Wartezeit zwingend bindend?
Mein Chef geht in 4 Jahren in Rente und möchte, dass ich den Aufstieg bereits in einem Jahr beginne, damit ich auf seine Stelle kann. Wenn die Verwaltung hier zustimmt, ist ein frühzeitiger Aufstieg dann möglich?

Viele Grüße
Peach

Re: Aufstieg mittlerer Dienst -->gehobener Dienst

Verfasst: 19. Jun 2012, 17:32
von Blue Ice Ultra
Wie gut das niemand weiss wo Du beschäftigt bist, so dass sich auch keiner dazu äußern kann. Beachte: Nach der Föderalismusreform I haben wir jetzt jetzt gleich 17 Beamtengesetze und ein Beamtenstatusgesetz.

Re: Aufstieg mittlerer Dienst -->gehobener Dienst

Verfasst: 20. Jun 2012, 15:04
von Peach
Sorry,

ich bin bei der Stadt beschäftigt

Re: Aufstieg mittlerer Dienst -->gehobener Dienst

Verfasst: 20. Jun 2012, 19:34
von Blue Ice Ultra
Welches Bundesland?

Re: Aufstieg mittlerer Dienst -->gehobener Dienst

Verfasst: 21. Jun 2012, 14:29
von Peach
NRW

Re: Aufstieg mittlerer Dienst -->gehobener Dienst

Verfasst: 21. Jun 2012, 17:30
von Blue Ice Ultra
Ich frage mich gerade warum man mit Abitur den Vorbereitungsdienst m.D. macht. Aber lassen wir das.
Entweder spielst Du noch mal die Anwärterin, dann wäre die Aufnahme des Studiums in diesem Jahr möglich. Allerdings endet dann das Beamtenverhältnis (auf Widerruf) mit bestehen der Laufbahnprüfung.
Wenn Du den Weg als Aufstiegsbeamtin nehmen möchtest, sind zwei Jahre Dienstzeit in jedem Fall obligatorisch (§ 30 Abs. 2 LVO NRW). Die Verwaltung kann da zur weiteren Dienstzeitverkürzung keine Zustimmung geben. Das ist nach dem LBG bzw. der LVO gar nicht vorgesehen.