Maximale Teilzeitdauer Wechsel Vollzeit
Verfasst: 19. Jun 2012, 11:13
Im April 2006 wurde ich im auf eigenen Wunsch von einer Stadtverwaltung zur anderen innerhalb NRW versetzt,
vorher war ich Vollzeitbeschäftigt, dann in Erziehungsurlaub.
Diesen beendete ich natürlich mit der Versetzung zu der anderen Stadtverwaltung. Hier wurde mir Teilzeit bewilligt (§85a LBG), eine Befristung war nicht erwähnt.
Im Laufe der nächsten 6 Jahre wechselte ich auf meinen Antrag hin zwischen 20,5, 15 und 18 Stunden in der Teilzeit.
Die letzte Befristung von 20,5 auf 18 Stunden endete am 31.12.10.
Ich habe keinen neuen Antrag auf Teilzeit gestellt und wurde ab dem 1.1.11 mit 20,5 Stunden beschäftigt.
Hätten es hier nicht 41 Stunden sein müssen? Die unbefristete Teilzeit wird doch nur max. 5 Jahre gewährt. Die waren im April 2011 rum.
Wer kann helfen?
Danke!
vorher war ich Vollzeitbeschäftigt, dann in Erziehungsurlaub.
Diesen beendete ich natürlich mit der Versetzung zu der anderen Stadtverwaltung. Hier wurde mir Teilzeit bewilligt (§85a LBG), eine Befristung war nicht erwähnt.
Im Laufe der nächsten 6 Jahre wechselte ich auf meinen Antrag hin zwischen 20,5, 15 und 18 Stunden in der Teilzeit.
Die letzte Befristung von 20,5 auf 18 Stunden endete am 31.12.10.
Ich habe keinen neuen Antrag auf Teilzeit gestellt und wurde ab dem 1.1.11 mit 20,5 Stunden beschäftigt.
Hätten es hier nicht 41 Stunden sein müssen? Die unbefristete Teilzeit wird doch nur max. 5 Jahre gewährt. Die waren im April 2011 rum.
Wer kann helfen?
Danke!