Hallo!
Kann es sein, dass eine "Technische Anleitung"(hier die der elektronischen Arbeitszeiterfassung) als Rechtsgrundlage für eine sog. Hausverfügung bindend für die Bediensteten einer Dienststelle ist???
Wäre dankbar für Aufklärung!
Um deutlich zu machen, von was ich rede, hier ein kurzer Auszug aus der "Hausverfügung:
...
Betreff: Zeitguthaben/Zeitschulden/Zeitausgleich
Bezug: Technische Anleitung für die elektronische Arbeitszeiterfassung bei der OFD ........ vom 24.04.2006 O 1998-7/Z 1481 (TAZ)
Sämtliche Bedienstete der .......... nehmen an der gleitenden Arbeitszeit teil. Die Arbeitszeit der Bediensteten wird deshalb mit dem elektronischen Zeiterfassungssystem erfasst. Grundlage für die Teilnahme an der gleitenden Arbeitszeit ist die Dienstvereinbarung der OFD ........ mit dem Gesamtpersonalrat (Bund) vom 22.06.2004 mit den 4 Nachträgen sowie die vorgenannte TAZ.
Aus gegebener Veranlassung verweise ich bei Zeitschulden auf Nr. 3.1.4 der TAZ.
Danach dürfen an keinem Arbeitstag am Dienstende 40 Stunden überschritten werden.Dies haben die Bediensteten selbst zu überwachen. Freizeitausgleich bei Zeitschulden ist folglich nur möglich, wenn bei Dienstende 40 Stunden nicht überschritten werden.
Grüße aus dem Süden der Republik
kann das sein???
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kann das sein???
...ehrlich währt am längsten!!
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Grundlage ist ja nicht die technische Anleitung, sondern die Dienstvereinbarung der OFD. Auf die technische Anleitung wird nur Bezug genommen. Inwieweit das bindend ist, kann ich dir nicht sagen. Nur, letztendlich hat dein Vorgesetzter das letzte Wort.
Es gibt auch Vorgesetzte, welche sogar untersagen, das man Zeitausgleich nimmt, wenn man hierdurch ins Minus rutscht. Vor allem wenn noch Urlaub vorhanden ist. Dann wird der Gleittag verwehrt.
LG Angelfire
Es gibt auch Vorgesetzte, welche sogar untersagen, das man Zeitausgleich nimmt, wenn man hierdurch ins Minus rutscht. Vor allem wenn noch Urlaub vorhanden ist. Dann wird der Gleittag verwehrt.
LG Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
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Ebend...Angelfire hat geschrieben:Grundlage ist ja nicht die technische Anleitung, sondern die Dienstvereinbarung der OFD.
Wie der Arbeitgeber nun die Zeiten erfasst, obliegt nun ihm...Angelfire hat geschrieben:Auf die technische Anleitung wird nur Bezug genommen.
Angelfire hat geschrieben:Inwieweit das bindend ist, kann ich dir nicht sagen.
IMHO ist das bindend, mir fehlen nur gerade die Rechtsgrundlagen...
Tja, wieder das Thema Widersprechen und keine Kariere, oder...Angelfire hat geschrieben:Es gibt auch Vorgesetzte, welche sogar untersagen, das man Zeitausgleich nimmt, wenn man hierdurch ins Minus rutscht. Vor allem wenn noch Urlaub vorhanden ist. Dann wird der Gleittag verwehrt.
Laut Verordnung darf ich bis 40 Stunden miese machen, wenn keine Dienstlichen Interessen entgegen stehen kann ich auch frei machen.
Stimmt, aber auch nur im Rahmen der Dienstvereinbarung.Nur, letztendlich hat dein Vorgesetzter das letzte Wort.
@zweckentfremdeter Zöllner
Ist mir Deine Problematik nicht wirklich ersichtlich...
Die techn. Anleitung ist nicht die Rechtsgrundlage, sondern die Dienstvereinbarung. Wie der Arbeitgeber nun die Zeit erfasst, obliegt seiner Gestaltungsfreiheit.Kann es sein, dass eine "Technische Anleitung"(hier die der elektronischen Arbeitszeiterfassung) als Rechtsgrundlage für eine sog. Hausverfügung bindend für die Bediensteten einer Dienststelle ist???
Wenn Du nun an einem Arbeitstag defintiv die 40 Minusstunden überschreitest, ist es IMHO recht und billig, Dir das zu untersagen.
Man lese die bundesweit gültige Dienstvereinbarung...
Grüße,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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