Meinungsverscheidenheit Amtsarzt Facharzt
Verfasst: 12. Jun 2012, 17:35
Mein Dienstherr erkennt mit sofortiger Wirkung keine Dienstunfähigkeitsbescheinigungen meines Hausarztes mehr an. Die aktuell verzwickte Lange fing damit an, als sich mein Facharzt (in diesem Fall ein Psychologe mit jahrzehntelanger Berufserfahrung) telefonisch an meinen DH wendete und ihm ordentlich die "Leviten" las. Er meinte, solange der DH sein "mobbingähnliches Verhalten" nicht einstelle, wird man mit einer alsbaldigen Genesung nicht rechnen können. Der Personalreferent sah dies natürlich als Majestätsbeleidigung an und fährt jetzt sämtliche Geschütze auf. Das zentrale Interesse, dass ich als Patient und Beamter alsbald genesen werde, tritt bei dem DH dabei offenbar völlig in den Hintergrund. Die Personalstelle kennt mich nicht einmal persönlich. Ich bin dort nur eine Nummer ....
Jedenfalls wurde ich aufgefordert, die DU durch amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen. Hier genau liegt das Problem. Ich habe jetzt in Abstimmung zwischen Hausarzt und Facharzt) eine erneute DU vom Facharzt bescheinigt bekommen, welcher mich noch über Monate für dientunfähig hält. Der Amtsarzt sieht das jedoch ganz anders und "vermutet" (so seine Wortwahl), ich würde den Facharzt nur benutzen, um meine DU zu verlängern. Er missachtet, dass ich bereits ein Jahr in Behandlung bin und meint, sich in einen 30 minütigen Besuch ein Urteil über meine DU bilden zu können, obwohl er mehr mit Bauch abtasten, Knie abhämmern und in den Mund gucken beschäftigt war, als mit einer tiefgründigen psychologischen Untersuchung. Nun konkret meine Fragen?
a) Muß der DH die vorliegenden DU des Psychologen anerkennen, wenn der AA eine andere Meinung hat ? Er lehnt eine weitere Untersuchung u.a. auch deshalb ab, weil er kein Untersuchungsauftrag vom DH hat und somit unklar ist, wer die Kosten für das amtsärztl. Zeugnis zu tragen hat.
b) Was muß ich trotz DU-Bescheinigung des Facharztes tun, wenn der Amtsarzt mich nicht untersuchen will ? Muß ich den Dienst dann antreten, obwohl ich de facto körperlich nicht einmal dazu in der Lage bin ?
c) Ich befinde mich wegen der widersprechenden Begutachtungen in einen Zwiespalt. Welche Begutachtung hat mehr Gewicht - das Urteil eines erfahrenen Facharztes oder eine oberflächliche zweiseitige Stellungnahme des AA gegenüber dem DH ?
d) Wie ist die rechtliche Situation, wenn ich die angeforderte amtsärztliche DU-Bescheinigung als Zusatz zur DU-Bescheinigung des Facharztes nicht beibringen kann, weil der AA mich nicht untersucht, obwohl ich mehrfach um einen termin gebeten habe ?
Danke für Eure Reaktionen, Tipps und Empfehlungen
Jedenfalls wurde ich aufgefordert, die DU durch amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen. Hier genau liegt das Problem. Ich habe jetzt in Abstimmung zwischen Hausarzt und Facharzt) eine erneute DU vom Facharzt bescheinigt bekommen, welcher mich noch über Monate für dientunfähig hält. Der Amtsarzt sieht das jedoch ganz anders und "vermutet" (so seine Wortwahl), ich würde den Facharzt nur benutzen, um meine DU zu verlängern. Er missachtet, dass ich bereits ein Jahr in Behandlung bin und meint, sich in einen 30 minütigen Besuch ein Urteil über meine DU bilden zu können, obwohl er mehr mit Bauch abtasten, Knie abhämmern und in den Mund gucken beschäftigt war, als mit einer tiefgründigen psychologischen Untersuchung. Nun konkret meine Fragen?
a) Muß der DH die vorliegenden DU des Psychologen anerkennen, wenn der AA eine andere Meinung hat ? Er lehnt eine weitere Untersuchung u.a. auch deshalb ab, weil er kein Untersuchungsauftrag vom DH hat und somit unklar ist, wer die Kosten für das amtsärztl. Zeugnis zu tragen hat.
b) Was muß ich trotz DU-Bescheinigung des Facharztes tun, wenn der Amtsarzt mich nicht untersuchen will ? Muß ich den Dienst dann antreten, obwohl ich de facto körperlich nicht einmal dazu in der Lage bin ?
c) Ich befinde mich wegen der widersprechenden Begutachtungen in einen Zwiespalt. Welche Begutachtung hat mehr Gewicht - das Urteil eines erfahrenen Facharztes oder eine oberflächliche zweiseitige Stellungnahme des AA gegenüber dem DH ?
d) Wie ist die rechtliche Situation, wenn ich die angeforderte amtsärztliche DU-Bescheinigung als Zusatz zur DU-Bescheinigung des Facharztes nicht beibringen kann, weil der AA mich nicht untersucht, obwohl ich mehrfach um einen termin gebeten habe ?
Danke für Eure Reaktionen, Tipps und Empfehlungen