Akteneinsicht in Gutachten des Gesundheitsamtes
Verfasst: 5. Jun 2012, 23:56
Ein Beamter des Landes NRW beantragt bei seiner Beihilfestelle die Kostenübernahme eine Magenverkleinerungs-OP. Diese beauftragt beim Gesundheitsamt eine Stellungnahme in Form eines Gutachten zu erstellen. Nach persönlicher Begutachtung erstellt das Gesundheitsamt ein Gutachten und schickt dieses an Beihilfestelle.
Die Beihilfestelle unterrichtet den Beamten lediglich von dem Ergebnis (=> Kostenzusage Ja oder NEIN) ohne detaillierte Begründung. Die Beihilfestelle behauptet auch nur das Ergebnis vom Gesundheitsamt nicht jedoch sämtliche Einzelheiten mitgeteilt bekommen zu haben.
Der Beamte fordert Akteneinsicht (bzw. ein Kopie)des Gutachtens ein, da das Ergebnis nicht ausreichend begründet ist. Die Beihilfe verweigert die Einsichtnahme bzw. die Übersendung einer Kopie.
Was ist zu tun ? Wie ist die Rechtslage ? Kann der Beamte die Akteneinsicht in das Gutachten verlangen ?
- (§29 VwVfG. NRW.) = Akteneinsicht ?
Die Beihilfestelle unterrichtet den Beamten lediglich von dem Ergebnis (=> Kostenzusage Ja oder NEIN) ohne detaillierte Begründung. Die Beihilfestelle behauptet auch nur das Ergebnis vom Gesundheitsamt nicht jedoch sämtliche Einzelheiten mitgeteilt bekommen zu haben.
Der Beamte fordert Akteneinsicht (bzw. ein Kopie)des Gutachtens ein, da das Ergebnis nicht ausreichend begründet ist. Die Beihilfe verweigert die Einsichtnahme bzw. die Übersendung einer Kopie.
Was ist zu tun ? Wie ist die Rechtslage ? Kann der Beamte die Akteneinsicht in das Gutachten verlangen ?
- (§29 VwVfG. NRW.) = Akteneinsicht ?