Seite 1 von 4
Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 3. Jun 2012, 13:20
von Reducer
Hallo liebe Forengemeinde!
Ich habe folgende Frage,
hat jemand Erfahrungen mit diesem speziellen Problem.
Also, um konkreter zu werden, würde mich interessieren, ob jemand, nachdem die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit 'durchgeführt' wurde, eine Abgeltung für einen nicht genommenen Urlaub gezahlt worden ist, und wie man diese einfordern kann. Bitte keine Antworten bezüglich irgendwelcher EUGH-Urteile, sondern nur Antworten von Leuten mit Erfahrungswerten. Zu meiner Person, bin Landesbeamter im Ruhestand wegen DU und komme aus Baden-Württemberg.
viele liebe Grüße,
Reducer
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 3. Jun 2012, 17:59
von Heini aus Uhlenbusch
Der Urlaub verfällt , sollte man später wieder arbeiten fängt man bei 0 an.
Man kann den Urlaub auch nicht auf ein Sonderkonto einzahlen .
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 3. Jun 2012, 20:02
von Reducer
Hallo Heini a U,
also Du meinst, dass es nix gibt, so sehe ich das eigentlich auch. Verstehen tue ich es aber nicht. Habe nur gedacht, dass es evtl. auch Präzedenzfälle gibt, und hier jemand im Forum diesbezüglich einen Anspruch durchgefochten hätte. Rechtlich ändert sich auf EU-Ebene doch ständig etwas. Von der Logik her ist es ja eigentlich auch nicht verständlich, warum ein erdienter Urlaub verfallen sollte, die gesetzliche Grundlage ist mir auch nicht geläufig.
Grüsse,
Reducer
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 3. Jun 2012, 20:41
von Reducer
Hallo, liebe Leute, wollte noch etwas hinzufügen bzw. aus der Presse zitieren:
Kranke Beamte bekommen Geld für ausgefallenen Urlaub
Datum 03.05.2012, Luxemburg (dpa) - Auch deutsche Beamte bekommen Geld für Urlaub, den sie wegen einer Krankheit nicht antreten konnten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.
Allerdings beschränkt sich der Anspruch auf finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub auf den von einer EU-Richtlinie vorgesehenen Mindestanspruch von vier Wochen pro Jahr.
Das Gericht entschied auch, dass der Anspruch auf Geld nicht bereits nach neun Monaten verfallen darf, wenn der Urlaub wegen Dienstunfähigkeit nicht genommenen wurde.
Also Leute, die Sache ist erst Anfang Mai 2012 publiziert worden, also ganz frisch, jetzt stellt sich die Frage, ob dieses Urteil auch so umgesetzt wird, und ob die daraus resultierenden ausstehenden Beträge automatisch überwiesen werden oder ob man die Behörde darauf aufmerksam machen sollte ( ich weiss, ein viel zu langer Satz und zu viele obs, aber trotzdem hoffentlich verständlich ) was meint Ihr?
Noch einen schönen Abend,
Reducer
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 3. Jun 2012, 22:16
von Gerda Schwäbel
Reducer hat geschrieben:... jetzt stellt sich die Frage, ob dieses Urteil auch so umgesetzt wird, ...was meint Ihr?
Bevor man das Urteil umsetzen kann, muss man es erst mal kennen. Bisher gibt es ja nur die Pressemitteilung. Möglicherweise ist die Urteilsbegründung noch gar nicht geschrieben, es könnte also noch einige Monate dauern, bis die Entscheidung veröffentlicht wird.
Meiner Meinung nach werden Bund und Länder jeweils Rechtsgrundlagen für die Auszahlung solcher Abgeltungsansprüche schaffen und sich dabei an den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs orientieren. In diesem Zusammenhang scheint mir interessant, dass sich das Bundesarbeitsgericht im Zeitraum August/September mit dieser Problematik unter dem Gesichtspunkt des Entstehens und der Verjährung solcher Ansprüche beschäftigen wird. Ich würde die weitere Emtwicklung abwarten und dann im Oktober entscheiden, ob ich bei meiner früheren Bezügestelle einen (fristwahrenden) Antrag stelle.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 4. Jun 2012, 17:18
von Reducer
Vielen vielen Dank Gerda Schwäbel für Deine Einschätzung, sehr gut, werde ich wohl so, wie von Dir beschrieben, im Auge behalten, nur keine vorschnellen Maßnahmen ergreifen,
viele Grüße,
Reducer
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 7. Jun 2012, 09:32
von crashtest_dummy
hallo zusammen,
dieses urteil dürfte mich auch betreffen (landesbeamtin in bayern). nach einem unfall im jahr 2008 war ich ununterbrochen bis einschließlich august 2010 krank geschrieben und wurde anschließend nahtlos ab september 2010 in ruhestand versetzt.
leider habe ich keine unterlagen mehr über die tatsächliche anzahl der urlaubstage, die mir 2008 noch zustanden (ich glaub, da war auch noch ein rest aus 2007 dabei) - aus den gehaltsmitteilungen lässt sich das nicht ersehen und mit meinem ehemaligen dh möchte ich deshalb keinen kontakt aufnehmen. wo und wie kann ich das feststellen?
wann tritt verjährung ein und wie genau muss ich gegebenenfalls die höhe der ansprüche beziffern? reicht da eine "allgemeine geltendmachung" aus?
Gerda Schwäbel hat geschrieben:...ob ich bei meiner früheren Bezügestelle einen (fristwahrenden) Antrag stelle.
vielen dank, gerda schwäbel, das hilft mir schon mal sehr viel weiter!
viele grüße!
ct_dummy
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 26. Jul 2012, 19:10
von Kater-Mikesch
Hallo Reducer,
hier mal die gültige Rechtssprechung:
Anspruch auf Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs:
Tritt ein Beamter in den Ruhestand und konnte er seinen bezahlten Mindesturlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen nicht antreten, so hat er einen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Quelle: EuGH, Urteil vom 03.05.2012 Aktenzeichen: C-337/10 PM des EuGH Nr. 57/2012 vom 3.5.2012
Ich denke also, dass du Anspruch auf Auszahlung (zumindest für den Mindesturlaub von 20 Tagen pro Jahr) hast..
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 28. Jul 2012, 13:39
von Reducer
Hallo Kater-Mikesch!
Vielen Dank für Deine qualifizierte Antwort, mit Quelle echt super von Dir. Was ich nicht richtig einordnen kann, ist, ob durch das EuGH-Urteil der Dienstherr automatisch tätig werden MUSS, oder ob ich ihn darauf hinzuweisen habe. Ich werde dies mit einen Bekannten vom Personalrat eingehend erörtern.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Reducer
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 28. Jul 2012, 14:05
von schäferhund
Hallo,
interessant wäre auch, mit welchen Beträgen pro nicht genommenen Urlaubstag gerechnet werden kann. Habe bislang nichts hierzu gefunden. Weiß jemand mehr dazu ?
Gruß
Schäferhund
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 28. Jul 2012, 20:00
von Reducer
Hallo,
wenn ich über den Personalrat etwas neues in Erfahrung bringen kann, werde ich darüber im Forum berichten. Muß natürlich bei meinem letzten Beitrag von mir heißen ' werde dies mit einem Bekannten .... erörtern' .
Grüße,
Reducer
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 29. Jul 2012, 13:29
von Kater-Mikesch
Hallo Reducer,
also Du musst natürlich auf den Dienstherren bzw. auf die Pers.-Abteilung zugehen und den Anspruch geltend machen...
MfG
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 3. Aug 2012, 12:59
von lukas
Hallo zusammen,
ich habe auch die Auszahlung des Urlaubes nach meiner Zurruhesetzung wg. DU beantragt. Der Dienstherr (Kommune in NRW) hat jetzt unter Hinweis auf ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz von 2010 abgelehnt. Ich habe dann mal Widerspruch eingelegt. Unkooperativ wie die sind werde ich wohl klagen müssen.
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 3. Aug 2012, 13:36
von Kater-Mikesch
Hallo Lukas,
hier gibt es längst ein Urteil vom EUGH - die Auszahlung des Urlaubes der nicht genommen werden kann, ist dort geregelt..
Wenn dann ein VG oder OVG irgendwas erzählt, schreib denen einen Brief -oder lass vom Anwalt schreiben- mit dem Hinweis
auf das Urteil vom EUGH - wenn sie dann nicht zahlen wollen, musst du halt klagen...einmal zum Rechtsanwalt und dann
hat du alles erledigt...
MfG Hoffe ich konnte dir helfen...
Re: Urlaubsabgeltung nach Versetzung in den Ruhestand
Verfasst: 22. Aug 2012, 09:40
von Bundesmaus
giblt das Urteil auch für Bundesbeamte?????