Seite 1 von 1

Wechsel vom Land zum Bund

Verfasst: 31. Mai 2012, 08:44
von steffi
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Wechsel vom Land (NRW) zum Bund.
Ich bin momentan in der 5. Stufe gD A9.
Wenn alles gut geht, werde ich im nächsten Jahr zu einer Bundesbehörde wechseln.

Ich habe die Besoldungstabellen verglichen und festgestellt, dass die Stufen-Einteilung (2 Jahre und 3 Jahre) anders aussieht.
Wenn ich im nächsten Jahr wechseln würde, würde ich dann nur in die 3 Stufe kommen?
Denn beim Land ist es so, dass man bis zur 5. Stufe alles 2 Jahre steigt und beim Bund nur bis zur 2. Stufe alle 2 Jahre steigt und danach alle drei. Demnach wäre ich dann in der 3. Stufe?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Re: Wechsel vom Land zum Bund

Verfasst: 31. Mai 2012, 10:42
von Gerda Schwäbel
Das kann man nicht pauschal beantworten, weil die Systeme völlig unterschiedlich sind. Stufe 5 NRW sagt mir, dass Sie wahrscheinlich 29, 30 oder 31 Jahre als sind, die Stufenzuordnung beim Bund hängt aber von den "Erfahrungszeiten" ab.
Haben Sie den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst geleistet und sind Sie anschließend zur Beamtin auf Probe ernannt worden, würde mir der Zeitpunkt dieser Ernennung genügen. Waren Sie aber
- inzwischen beurlaubt,
- irgendwann einmal anderweitig hauptberuflich tätig,
oder haben Sie gar Kinder oder pflegebedürftige nahe Angehörige betreut (und waren deshalb nicht erwerbstätig), dann wird die Berechnung etwas komplizierter.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Wechsel vom Land zum Bund

Verfasst: 31. Mai 2012, 10:51
von Johnny75
In NRW hängt die Stufe (noch) vom Lebensalter ab, beim Bund (bereits) von der Berufserfahrung.

Um Deine künftige (Erfahrungs)-Stufe auszurechnen, zählst Du einfach die Jahre seit Deiner ersten Ernennung zur Beamtin auf Probe (sofern nicht zuvor schon hauptberufliche Zeiten im öD vorhanden sind, z.B. als Angestellte) abzgl. evtl. "Fehlzeiten" (SU ohne Anspruch auf Besoldung o.ä.) zusammen und "kletterst" dann die Stufen hoch ;)

Es ist durchaus möglich, dass dann ebenfalls Stufe 3 herauskommt. In diesem Fall wäre die Höhe Deiner Besoldung derzeit aber nahezu identisch. (NRW A9 Stufe 5, ledig ohne Kinder, StKl 1: € 2075,-; Bund A9 Stufe 3, ledig ohne Kinder, StKl 1: 2.090,-).

Edith: Gerda war heute schneller (und natürlich detaillierter ;) ) - aber wenigstens habe ich dieses Mal keinen Bockmist erzählt :D

Re: Wechsel vom Land zum Bund

Verfasst: 31. Mai 2012, 11:21
von Gerda Schwäbel
Johnny75 hat geschrieben:Edith. Gerda war heute schneller (und natürlich detaillierter ;) ) - aber wenigstens habe ich dieses Mal keinen Bockmist erzählt :D
Ich habe mir das Tippen der Zahlen "gespart". Und "Bockmist" kann ich in Deinen Äußerungen nie finden, das sind höchstens Kleinigkeiten. (Wenn ich Mist finden will, schaue ich woanders hin.)

Viele Grüße
Gerda Schwäbel