Hallo Klaus,
in der Tat ist es ungewöhnlich, dass nach 32 Krankheitstagen/Jahr eine BEM-Massnahme eingeleitet wird. Üblicherweise wird diese erst bei Krankheitszeiten ab 6 Wochen bzw. deutlich mehr anberaumt. In der Tat könnte bei Dir von der Arbeitgeberabsicht mehr dahinterstecken. Ist aber kein Problem.
Vermutlich will Dein Arbeitgeber die Stimmungslage von Dir auslooten oder so. In der Regel führt der Personalchef/Referent mit einer Begleitperson aus dem Personalbüro dieses Gespräch durch. Das Gespräch wird in jedem Falle protokolliert. Deshalb ist es wichtig, dass Du auch eine Begleitperson deiner Wahl mitnimmst. In der Regel ist dies ein Angehöriger des Personalrates, kann aber auch jemand anders sein.
Wichtig ist in jedem Falle Zurückhaltung, dh. sich nicht provozieren und zu negativen Äußerungen hinreissen lassen. Dies steht sonst nämlich im Wortlaut im Protokoll. Der AG muß Dir mitteilen, warum er eine BEM-Maßnahme durchführen will. Dies zur Kenntnis nehmen. Sich ansonsten bedeckt halten.
Bei 32 Krankheitstagen im Jahr kann der AG rein gar nichts wollen.
viele Grüße und berichte mal was dabei rauskam.....
Roland
Bet
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Re: Betrifft Eingliederungsmanagment
Das BEM wird entweder eingeleitet wenn jemand min. 6 Wochen AU oder mehrfach im Kalenderjahr AU gewesen ist. Dahinter steckt nichts, da der AG / Dienstherr nach dem SGB IX zu Durchführung verpflichtet ist (Gesprächsangebot). Dieses muss vom Beschäftigten jedoch nicht angenommen werden.
Im übrigen handelt es sich hier um einen Doppelthread.
Im übrigen handelt es sich hier um einen Doppelthread.