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Bedeutung der Urkunde bei Zurruhesetzung wg. DU
Verfasst: 26. Mai 2012, 16:37
von lukas
Hallo,
lt. Verfügung meines Dienstherrn (Kommune NRW) werde ich zum Monatsende wg. Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Kommt dabei der Urkunde zur Zurruhesetzung noch eine Bedeutung zu oder hat sie nur deklaratorischen Charakter ? Diese habe ich noch nicht erhalten.
Viele Grüße
Lukas
Re: Bedeutung der Urkunde bei Zurruhesetzung wg. DU
Verfasst: 26. Mai 2012, 20:07
von egyptwoman
Die Urkunde hat genau diesselbe Bedeutung wie deine anderen bisher erhaltenen Urkunden, sie besagt das du dich nicht mehr im aktiven Dienst sondern im Ruhestand befindest, ob diese allerdings auf Dauer ist, wird entschieden, falls man dich zur Nachuntersuchung nach 2 oder 3 Jahren beim Amtsarzt schickt, es sei denn das in dem Gutachten vom Amtsarzt schon drin steht das deine Dienstunfähigkeit auf Dauer ist.
egyptwoman
Re: Bedeutung der Urkunde bei Zurruhesetzung wg. DU
Verfasst: 30. Mai 2012, 14:08
von lukas
Obwohl morgen der Monatsletzte ist, habe ich die Urkunde noch immer nicht. Ich frage mich jetzt natürlich, ob ich ab 1.6. Ruhestandsbeamter bin oder nicht. Es wäre ja nett noch ein Gehalt zu bekommen, aber müsste ich es ja schon wg. der Höhe des Beihilfeanspruches genau wissen um die Krankenversicherung richtig anzupassen.
Viele Grüße
Lukas
Re: Bedeutung der Urkunde bei Zurruhesetzung wg. DU
Verfasst: 30. Mai 2012, 14:58
von Gerda Schwäbel
Nach
meiner Kenntnis ist für die Versetzung in den Ruhestand weder im Geltungsbereich des Bundesbeamtengesetzes noch in dem des Landesbeamtengesetzes NRW die Aushändigung einer Urkunde erforderlich. Die Versetzung wird lediglich "verfügt".
lukas hat geschrieben:lt. Verfügung meines Dienstherrn (Kommune NRW) werde ich zum Monatsende wg. Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Damit ist der Wille des Dienstherrn zum Ausdruck gebracht und führt zu der beschriebenen Rechtsfolge. (Ob tatsächlich nur Versorgungsbezüge gezahlt werden oder ob Ende Juni eine Verrechnung der eventuellen Überzahlung stattfindet, hängt vom "Zeitfaktor" ab.)
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Bedeutung der Urkunde bei Zurruhesetzung wg. DU
Verfasst: 31. Mai 2012, 09:08
von egyptwoman
Du müsstest zumindest einen schriftlichen Bescheid bekommen haben in dem steht ob du zum 01.06. in den Ruhestand versetzt wirst oder nicht und dieser Bescheid muss dir spätestens am Tag der zur Ruhestandsversetzung ausgehändigt. Keine Angst wegen der Anpassung deiner KV solltest du für den ersten Monat - was sehr wahrscheinlich ist - noch die 50 % zahlen obwohl du dich nur für 30 versichern müsstest, dann zahlt dir die KV die zuviel gezahlten Beiträge zurück, im übrigen braucht die KV auch ne Kopie als Nachweis das du im Ruhestand bist und die neuberechnung deiner KV musst du dann zwecks Umstellung an die Beihilfestelle schicken, damit du von denen dann auch die 70 % bekommst, es ist sogar möglich das für dich dann ne andere Beihilfestelle zuständig ist, ist in Bayern zumindest so und jetzt wo ich im Ausland bin ist da wieder ne andere Stelle zuständig, die ganzen Unterlagen ständig neu zuzusenden nervt gewaltig.
egyptwoman