Seite 1 von 1

Auszahlung Urlaub in welcher Höhe?

Verfasst: 25. Mai 2012, 20:22
von Amtsdackel
Hallo

mal eine Frage zur Auszahlung von Resturlaub in Höhe von 20 Tagen, den Rest würde ich abfeiern. In welcher Höhe wird der ausgezahlt? 164 Std. á Überstundensatz, oder wird einfach ein komplettes Monatsgehalt ausgezahlt? Hat jemand damit Erfahrung. Habe noch nichts in der Hinsicht gefunden.

Gruss Amtsdackel

Re: Auszahlung Urlaub in welcher Höhe?

Verfasst: 26. Mai 2012, 14:09
von Gerda Schwäbel
Amtsdackel hat geschrieben:...In welcher Höhe wird der ausgezahlt? 164 Std. á Überstundensatz, oder wird einfach ein komplettes Monatsgehalt ausgezahlt?..
Da es bisher keine Urlaubsabgteltung für Beamte gibt, ist natürlich auch kein Rechenweg vorgeschrieben. Ich tippe aber, dass die Berechnung künftig in gleicher Weise vorgenommen wird, wie im Tarifbereich. Dort schaut man, wie weit der Urlaub in den Monat nach dem Ausscheiden gereicht hätte und bezahlt die anteilige Monatsvergütung.
Beispiel, im Falle des Ausscheidens mit Ablauf des 31. Mai 2012 sähe das (für mich) wie folgt aus:
1. Juni: 1. Urlaubstag
2. Juni: Samstag
3. Juni: Sonntag
4. Juni: 2. Urlaubstag
5. Juni: 3. Urlaubstag
6. Juni: 4. Urlaubstag
7. Juni: Feiertag
8. Juni: 5. Urlaubstag
9. Juni: Samstag
10. Juni: Sonntag
11. Juni: 6. Urlaubstag
12. Juni: 7. Urlaubstag
13. Juni: 8. Urlaubstag
14. Juni: 9. Urlaubstag
15. Juni: 10. Urlaubstag
16. Juni: Samstag
17. Juni: Sonntag
18. Juni: 11. Urlaubstag
19. Juni: 12. Urlaubstag
20. Juni: 13. Urlaubstag
21. Juni: 14. Urlaubstag
22. Juni: 15. Urlaubstag
23. Juni: Samstag
24. Juni: Sonntag
25. Juni: 16. Urlaubstag
26. Juni: 17. Urlaubstag
27. Juni: 18. Urlaubstag
28. Juni: 19. Urlaubstag
29. Juni: 20. Urlaubstag
In diesem Fall wären also 29/30 der Monatsbezüge zu zahlen. Leben Sie allerdings in einem Bundesland, in dem Fronleichnam kein gesetzlicher Feiertag ist, gäbe es nur 28 Dreißigstel der Monatsbezüge.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel