Falsche Probezeit
Verfasst: 25. Mai 2012, 14:49
Hallo liebes Forum,
nun bin ich als Landesbeamter im gehobenen Dienst nicht mehr ganz neu (1 Jahr und 5 Monate) und musste vor wenigen Tagen feststellen, dass bei meiner Verbeamtung zur Probe eine falsche, nämlich zu lange Probezeit eingesetzt wurde. Statt der üblichen 2 Jahre erhielt ich die Auflage, 3 Jahre zur Probe zu dienen. Ein schlichter Fehler, wie sich jetzt herausstellte. Ich selbst habe natürlich den schriftlichen Ausführungen meines Dienstherren vertraut und bin per Zufall auf diesen Widerspruch gestoßen. Da ich das selbe (gleiche?) Sachgebiet unmittelbar vor der Verbeamtung und ohne Pause dazwischen zuvor 11 Monate als Angestellter leitete, hätte meine Probezeit offenbar bereits Ende Dezember 2011 beendet werden können.
Die zuständige Personaldienststelle kümmert sich nun um schnellstmögliche Beurteilung meiner Tätigkeit und veranlasst alles Weitere. Meine Fragen an Euch: Was kann ich erwarten? Eine mögliche Beförderung lässt sich wohl nicht nachholen?! Bin ich verpflichtet, Anträge in der Sache zu stellen?
In der Hoffnung auf viele kluge und optimistische Ratschläge!
Tschüß,
Blomkvist
nun bin ich als Landesbeamter im gehobenen Dienst nicht mehr ganz neu (1 Jahr und 5 Monate) und musste vor wenigen Tagen feststellen, dass bei meiner Verbeamtung zur Probe eine falsche, nämlich zu lange Probezeit eingesetzt wurde. Statt der üblichen 2 Jahre erhielt ich die Auflage, 3 Jahre zur Probe zu dienen. Ein schlichter Fehler, wie sich jetzt herausstellte. Ich selbst habe natürlich den schriftlichen Ausführungen meines Dienstherren vertraut und bin per Zufall auf diesen Widerspruch gestoßen. Da ich das selbe (gleiche?) Sachgebiet unmittelbar vor der Verbeamtung und ohne Pause dazwischen zuvor 11 Monate als Angestellter leitete, hätte meine Probezeit offenbar bereits Ende Dezember 2011 beendet werden können.
Die zuständige Personaldienststelle kümmert sich nun um schnellstmögliche Beurteilung meiner Tätigkeit und veranlasst alles Weitere. Meine Fragen an Euch: Was kann ich erwarten? Eine mögliche Beförderung lässt sich wohl nicht nachholen?! Bin ich verpflichtet, Anträge in der Sache zu stellen?
In der Hoffnung auf viele kluge und optimistische Ratschläge!
Tschüß,
Blomkvist