Falsche Probezeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Blomkvist
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Falsche Probezeit

Beitrag von Blomkvist »

Hallo liebes Forum,

nun bin ich als Landesbeamter im gehobenen Dienst nicht mehr ganz neu (1 Jahr und 5 Monate) und musste vor wenigen Tagen feststellen, dass bei meiner Verbeamtung zur Probe eine falsche, nämlich zu lange Probezeit eingesetzt wurde. Statt der üblichen 2 Jahre erhielt ich die Auflage, 3 Jahre zur Probe zu dienen. Ein schlichter Fehler, wie sich jetzt herausstellte. Ich selbst habe natürlich den schriftlichen Ausführungen meines Dienstherren vertraut und bin per Zufall auf diesen Widerspruch gestoßen. Da ich das selbe (gleiche?) Sachgebiet unmittelbar vor der Verbeamtung und ohne Pause dazwischen zuvor 11 Monate als Angestellter leitete, hätte meine Probezeit offenbar bereits Ende Dezember 2011 beendet werden können.

Die zuständige Personaldienststelle kümmert sich nun um schnellstmögliche Beurteilung meiner Tätigkeit und veranlasst alles Weitere. Meine Fragen an Euch: Was kann ich erwarten? Eine mögliche Beförderung lässt sich wohl nicht nachholen?! Bin ich verpflichtet, Anträge in der Sache zu stellen?

In der Hoffnung auf viele kluge und optimistische Ratschläge!

Tschüß,

Blomkvist
„Der Optimist erklärt, daß wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist fürchtet, daß dies wahr ist.“

James Branch Cabell
Blue Ice Ultra
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Re: Falsche Probezeit

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Was Du erwarten kannst ist, das wenn Deine Leistungen gut genug gewesen sind, in das Beamten auf LZ übernommen zu werden.

Das Thema "Beförderung" ist schwierig zu beurteilen, da i.d.R. direkt nach Beendigung der Probezeit keine Beförderung möglich ist (Wartefrist). Zu dem ist das eine Frage welche Besoldungsgruppe Du jetzt hast und nach welcher die Stelle dotiert ist.
Blomkvist
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Re: Falsche Probezeit

Beitrag von Blomkvist »

Die Stelle ist eine A11er und ich bin derzeit noch A9. Als Angestellter wurde ich mit BAT 4a entlohnt.
„Der Optimist erklärt, daß wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist fürchtet, daß dies wahr ist.“

James Branch Cabell
Blue Ice Ultra
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Re: Falsche Probezeit

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Ich weiß nicht ob es bei euch auch Beförderungsrichtlinien gibt, da würde ich mal reinschauen. In NRW ist es z.B. so das nach dem LBG nach Beendigung der Probezeit eine Beförderung erst nach einem Jahr möglich ist.
Blomkvist
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Re: Falsche Probezeit

Beitrag von Blomkvist »

Ganz grob steht das auch in unserem Laufbahngesetz. Aber mit einigen Ausnahmen...bspw. mit die Erwartungen übertreffenden Leistungen beurteilt etc.

Ich meine, ich mach den A11er-Job schon seit Januar 2010 und habe bei dieser Gelegenheit meinen Vorgänger abgelöst, der selbst Angestellter analog zum Höheren Dienst (BAT 1a) eingestuft war. Und bei der Gelegenheit wurde das Stellenprofil noch um Einiges erweitert. So fühl ich mich eh schon als billige Alternative.

Blöderweise kam mir die Verbeamtung wie ein Karrieresprung vor. Da ich zudem schon etwas älter war, ergab dann aber das folgende Netto einschl. der teuren PKV die Ernüchterung. Im Nachhinein musste ich mir von Kollegen mehrfach anhören, "Warum hast Du die Verbeamtung nicht ausgeschlagen?" Da die Stelle ohnehin als A11er-Stelle ausgeschrieben war und wegen einer längeren Überprüfung meiner Laufbahnbefähigung mir anfänglich dann ein Angestelltenvertrag angeboten wurde, dachte ich, das müsste so sein.

Ich ärgere mich, dass ich das mit der falschen Probezeit nicht gleich bemerkt habe.
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James Branch Cabell
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