Guten Tag,
ich bin derzeit als wissenschaftliche Lehrkraft in BaWü im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Für mich besteht jetzt die Möglichkeit ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Mich würde nun interessieren, wie ich dann eingestuft werde.
Derzeit bin ich in E12 Stufe 3. Mit der Verbeamtung würde ich in A12 kommen soweit ich weis. Wie aber verhält es sich dann mit der Entwicklungsstufe? Eine Stufe 3 gibt es in A12 nicht. Wie kann man die "errechnen"?
Viele Grüße
-maio-
Einstufung bei Übernahme ins Beamtenverhältnis
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Re: Einstufung bei Übernahme ins Beamtenverhältnis
hallo, ich würde an Deiner Stelle die Besoldungsstelle in der Sache befragen.
Schaaf2012
Schaaf2012
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Re: Einstufung bei Übernahme ins Beamtenverhältnis
Da sollte ein (längerer) Blick in § 31 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) helfen. Die Idee, die Besoldungsstelle zu befragen, halte ich nicht für sehr glücklich. Über die Anerkennung von Erfahrungszeiten entscheidet in Baden-Württemberg die Personalstelle und gibt dann das Ergebnis an die Bezügestelle (LBV) weiter.maio hat geschrieben:Wie kann man die "errechnen"?
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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Re: Einstufung bei Übernahme ins Beamtenverhältnis
Hallo,
ja, stimmt, die Erfahrungsstufen werden von der Personalstelle festgesetzt (bei Einstellungen) und dann das Ergebnis an die Besoldlungsstelle weitergeleitet. Danke für die Korrektur. Ich schätze dort ist die anfragende Forumsteilnehmerin besser aufgehoben als hier im Forum. Die Berechnung von Erfahrungszeiten sowie Anrechnung von Vordienstzeiten ist kompliziert und aufwändig. ich bezweifle auch, daß man hier vor Aufnahme als Beamtin die Personalstelle eine verbindliche fiktive Berechnung vornehmen wird, nachfragen würde ich aber dennoch.
Schaaf2012
ja, stimmt, die Erfahrungsstufen werden von der Personalstelle festgesetzt (bei Einstellungen) und dann das Ergebnis an die Besoldlungsstelle weitergeleitet. Danke für die Korrektur. Ich schätze dort ist die anfragende Forumsteilnehmerin besser aufgehoben als hier im Forum. Die Berechnung von Erfahrungszeiten sowie Anrechnung von Vordienstzeiten ist kompliziert und aufwändig. ich bezweifle auch, daß man hier vor Aufnahme als Beamtin die Personalstelle eine verbindliche fiktive Berechnung vornehmen wird, nachfragen würde ich aber dennoch.
Schaaf2012