Vollzugsarzt
Verfasst: 8. Mai 2012, 10:05
Hallo,
denke mal, dass mir jemand weiterhelfen kann.
1. Seit einiger Zeit gibt es ja zusätzlich zum Amtsarzt noch den sogenannten Vollzugsarzt.
Bin ich eigentlich verpflichtet, nach Aufforderung durch meinen Dienstherren, dort vorstellig zu werden, oder kann ich dies ablehnen und mich auf den
Amtsarzt berufen. Für mich wäre der Arzt in der JVA Bochum zuständig. Da ich aber die Ärzte in meiner Anstalt kenne und mir nicht vorstellen kann,
dass die Ärzte in anderen Anstalten anders sein sollten, habe ich da so meine Bedenken.
2. Wenn ich doch da hin muss, kann der Vollzugsarzt mich auch dauernd dienstunfähig schreiben, was dann zu einer Zurruhesetzung führen würde,
oder kann das dann nur der Amtsarzt?
Danke für Eure Mühe
denke mal, dass mir jemand weiterhelfen kann.
1. Seit einiger Zeit gibt es ja zusätzlich zum Amtsarzt noch den sogenannten Vollzugsarzt.
Bin ich eigentlich verpflichtet, nach Aufforderung durch meinen Dienstherren, dort vorstellig zu werden, oder kann ich dies ablehnen und mich auf den
Amtsarzt berufen. Für mich wäre der Arzt in der JVA Bochum zuständig. Da ich aber die Ärzte in meiner Anstalt kenne und mir nicht vorstellen kann,
dass die Ärzte in anderen Anstalten anders sein sollten, habe ich da so meine Bedenken.
2. Wenn ich doch da hin muss, kann der Vollzugsarzt mich auch dauernd dienstunfähig schreiben, was dann zu einer Zurruhesetzung führen würde,
oder kann das dann nur der Amtsarzt?
Danke für Eure Mühe