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Verwendung während der Bewährung

Verfasst: 7. Mai 2012, 13:41
von mumbo
Hallo aus Berlin,

mein Anliegen: zur Zeit bin ich Berliner Beamter auf Probe und muss mich ja in dieser Zeit „bewähren“ um Beamter auf Lebenszeit werden zu können.

Dazu meine Frage:
Muss diese Stelle bestimmte Voraussetzungen erfüllen? Ich versuche mich klarer auszudrücken:

Dieser Bereich wurde neu geschaffen und hat noch kein Stellenprofil und man befürchtet, wenn ich dort eingesetzt werde, kann ich micht nicht bewähren?
Die folge ist ich könnte auf dieser Stelle nicht auf Lebenszeit werden!
Vielen Dank!

Re: Verwendung während der Bewährung

Verfasst: 8. Mai 2012, 11:51
von Blue Ice Ultra
Hää? Das Stellenprofil hat nichts mit der Bewährung als Beamter auf Probe zu tun. Die Bewährungszeit dient lediglich dazu festzustellen ob für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf LZ geeignet bist. Da spielen andere Faktoren eine Rolle wie z.B. Fehlzeiten wegen Krankheit etc., aber nicht wie gut Dein Leistungsprofil zu dem Stellenprofil passt. Wer das sagt hat vom Beamtenrecht nun wirklich keine Ahnung.

Re: Verwendung während der Bewährung

Verfasst: 8. Mai 2012, 12:23
von mumbo
könntest du das ein wenig genauer erklären?

Re: Verwendung während der Bewährung

Verfasst: 8. Mai 2012, 12:30
von mumbo
anders gefragt: könntest du mir bitte erklären wie man sich "bewährt", oder was das bedeutet? Oder zumindest, wo ich das finde?

Re: Verwendung während der Bewährung

Verfasst: 8. Mai 2012, 13:23
von Blue Ice Ultra
Die Bewährung ist als ein Gesamtprozeß anzusehen. D.h. Dein Dienstherr möchte in dieser Zeit feststellen, ob Du, auch zukünftig, den Dir übertragenen Ämtern (Aufgaben) geistig, persönlich, fachlich und gesundheitlich gewachsen bist. Es stellt sozusagen ein prognostische Einschätzung da. Insbesondere ist die Frage der vorzeitigen Dienstunfähigkeit immer wieder ein Punkt der dabei betrachtet. Wer also schon in der Probezeit häufig und lange krank ist, wird dies auch später sein. D.h dem Risiko für den Dienstherrn das jemand vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet und dann noch weitere "Kosten" verursacht, möchten sich die Dienstherrn nicht aussetzen.
Wie Du Dich am Besten bewährst? Arbeite immer noch bestem Wissen und Können, versuche Krankheitszeiten zu klein wie möglich zu halten, und zeige Engagement. Also eigentlich das was jeder Arbeitgeber von seinen Beschäftigten möchte. Du siehst das ist also kein großes Geheimnis.

Re: Verwendung während der Bewährung

Verfasst: 8. Mai 2012, 13:37
von mumbo
wo ist das im Gesetz zufinden?
- die Fakten: ich bin auf Probe
- da wo ich hin will, gibt es noch keine offizielle Stelle nur einen Probelauf, da der Bereich so neu ist!
Und ich wurde mit der Begründung abgelehnt, da es noch keine offizielle Stelle ist, kann ich mich dort auch nicht bewähren. Also die sagen ohne offizielle Stelle mit Anforderungsprofil kann ich micht nicht bewähren um meine Probezeit zu verlieren.
Und wenn das nicht so sein sollte, wo finde ich das im Gesetz oder so?

Re: Verwendung während der Bewährung

Verfasst: 8. Mai 2012, 19:35
von egyptwoman
Du musst dich da bewähren wo du eben eingesetzt bist, so wie Blue Ice schon geschrieben hat, es hat nix damit zu tun ob die Stelle offiziell ist oder nicht, es geht darum wie du auf dieser Stelle deinen Dienst leistet, wie du dich einbringst, ob du viele Ausfallzeiten hast. Die Probezeit dient der Einschätzung deines Dienstherrn wie belastbar du bist und hat nix aber auch gar nix damit zu tun ob die Stelle offiziell ist oder nicht, du wurdest auf die Stelle gesetzt um zu zeigen was du leisten kannst. Danach wird die Probezeitbeurteilung ausfallen, nicht danach ob die Stelle offiziell ist oder neu oder sonst was, du arbeitest ja schließlich auf dieser Stelle also kann dein Dienstherr dann auch einschätzen wie du dich da bewährst. Das du die probezeit nicht verlieren kannst weil es für die Stelle kein Anforderungsprofil gibt weil die nicht offiziell ist, hab ich noch nie gehört. Das wäre eine Diskriminierung, denn das würde ja bedeuten solange du die Stelle da hast und solange die nicht offiziell ist und kein Anforderungsprofil hast würdest du womöglich über längere Zeit als andere in der Probezeit sein. Das sind wieder mal aussagen die meiner Meinung nach jeglicher Grundlage entbehren, man setzt jemand in der Probezeit auf ne Stelle die es eigentlich so gar nicht gibt und wofür derjenige nichts kann und bestraft ihn dann damit das meine ihm seinen BAL nicht zugesteht, wenn denn die allgmeinen Anforderungen die an jeden in der Probezeit gestellt werden, egal was für eine Stelle er inne hat, erfüllt werden und wurden.
Es gibt in jeder Behörde mittlerweile einen Gleichstellungsbeauftragten, solltest du dich benachteiligt fühlen, wende dich an diesen, er wird dann vermitteln.

egyptwoman

Re: Verwendung während der Bewährung

Verfasst: 9. Mai 2012, 07:37
von Blue Ice Ultra
mumbo hat geschrieben:wo ist das im Gesetz zufinden?
- die Fakten: ich bin auf Probe
- da wo ich hin will, gibt es noch keine offizielle Stelle nur einen Probelauf, da der Bereich so neu ist!
Und ich wurde mit der Begründung abgelehnt, da es noch keine offizielle Stelle ist, kann ich mich dort auch nicht bewähren. Also die sagen ohne offizielle Stelle mit Anforderungsprofil kann ich micht nicht bewähren um meine Probezeit zu verlieren.
Und wenn das nicht so sein sollte, wo finde ich das im Gesetz oder so?
In dieser Ausführlichkeit steht das nicht im Gesetz. Es ergibt sich zum Teil aus dem für Dich geltenden Beamtengesetz (z.B. LBG NRW) und den dazu erlassenen Laufbahnverordnungen. Zum Teil ist das aber auch nur gefestigte Praxis.
Das Problem was Dein Dienstherr sieht ist wohl, das man wegen des fehlenden Stellenprofils Schwierigkeiten hätte Dich einzuschätzen. Der Dienstherr muss natürlich wissen, was er auf der Stelle X von Dir verlangen kann und was Du tatsächlich leistest.

Re: Verwendung während der Bewährung

Verfasst: 9. Mai 2012, 08:25
von mumbo
okay!
das hilft mir weiter, vielen Dank!

mumbo