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Herabstufung nach Organisationsuntersuchung möglich?

Verfasst: 5. Mai 2012, 20:44
von Fuchs
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen.

Ist es möglich eine zur Zeit besetzte Stelle (der Beamte ist in die Stelle eingewiesen, ist aber noch nicht befördert worden), nach einer Organisationsuntersuchung herabzustufen? Sprich ein Beatmter ist in eine A 15er Stelle eingewiesen, ist aber noch A 13.

Ist sowas rechtlich möglich?

Danke für die Hilfe!

Re: Herabstufung nach Organisationsuntersuchung möglich?

Verfasst: 6. Mai 2012, 08:42
von Blue Ice Ultra
Was heißt herabstufen? Ist die A15-Stelle neu bewertet worden?

Re: Herabstufung nach Organisationsuntersuchung möglich?

Verfasst: 6. Mai 2012, 11:28
von Fuchs
Genau das ist ja gerade meine Frage.

Was kann geschehen, wenn mal angenommen im Gutachten nach der Organisationsuntersuchung, die A15er Stelle laut Gutachterfirma nur noch mit A 14 dotiert werden sollte.
Mir ist völlig klar, dass so ein Gutachten immer nur ein Empfehlung ist und die jeweilige Kommune selber entscheiden muss.

Kann in dem o.g. Fall nun die Stelle eines Beamten abgewertet werden, in die er bei Amtsantritt eingewiesen wurde aber noch nicht dahin befördert wurde?

Danke für die Antworten.

Re: Herabstufung nach Organisationsuntersuchung möglich?

Verfasst: 6. Mai 2012, 17:29
von minet
Da der Beamte noch nicht in die A 15er Stelle eingewiesen ist, ist die Neubewertung der Stelle zulässig. Selbst vor einer Beförderung müsste geprüft werden, ob die Tätigkeitsmerkmale der A 15er Stelle noch gegeben sind.

Re: Herabstufung nach Organisationsuntersuchung möglich?

Verfasst: 7. Mai 2012, 08:41
von schäferhund
Wobei hier und da auch anders getrickst wird:

Stelle ist zum Bsp. mit A9 + Z dotiert, der Stelleninhaber wird aber noch nach A8 besoldet . Damit er nicht irgendwann seinen A9 + Z einfordert, wird Bediensteter auf anderen Posten mit A8-Dotierung versetzt, seine ehemalige Stelle wird von einem Tarifbeschäftigten eingenommen.