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Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 30. Apr 2012, 16:20
von egyptwoman
Eine Frage wer kennt sich damit aus: Bisher war meine Rentenzahlung immer pünktlich auf meinem Konto, diesmal nicht. Nach Rückfrage mit der zuständigen Stelle wurde mir gesagt, das das Geld am Donnerstag letzte Woche angewiesen wurde und obwohl mein Konto in Deutschland ist dies als Auslandsüberweisung gilt, da ich meinen Wohnsitz im Ausland habe.
Genau aus dem Grund um Zahlungseingangsverzögerungen zu vermeiden hab ich ja mein Konto in Dtl belassen. Angeblich wird da noch die Bayerische Landesvereinsbank zwischengeschalten und die lassen sich, angeblich zu Recht gerade wenn ein Feiertag bevorsteht noch 2 Tage Zeit das Geld weiterzuleiten, da sie damit arbeiten und nebenher natürlich noch die Zinsen erwirtschaften.
Das bedeutet jetzt natürlich für mich, das ich noch 2 Tage länger auf mein Geld warten muss und meinen Vermieter hier auf Übermorgen vertrösten muss wegen er Mietzahlung, sollte das Geld nicht heute doch noch durch Zufall eingehen. Und natürlich muss ich auch hoffen, das meine Rente eher eingeht, als meine Krankenversicherung abgebucht wird. Es kann doch nicht sein das man selbst in Zahlungsschwierigkeiten kommt, nur weil sich die Landeskasse Zeit lässt das Geld weiterzuleiten.
Ich dachte bisher immer das mir das Geld am 01. zur Verfügung stehen muss und bisher, sogar letzten Monat obwohl ich da auch schon hier gewohnt habe, hat das auch super geklappt.
egyptwoman
Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 30. Apr 2012, 18:10
von sheela
Hallo egyptwoman, ich vermute, dass Deine Krankenkasse pünktlich wie immer, in diesem Fall am 02.05. abbuchen wird. Ich hoffe für Dich, dass bis dahin Deine Pension angewiesen ist. Ich habe in einem Rentenfall mal erlebt, dass die Rente eingestellt wurde auf Grund Mitteilung des Einwohnermeldeamtes über Umzug ins Ausland.
LG
sheela
Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 30. Apr 2012, 19:10
von egyptwoman
Danke Sheela, ja das hoffe ich auch das das Geld am Mittwoch drauf ist, bevor meine Krankenkasse abgebucht ist, sonst kann ich da auch wieder Rücküberweisen. Ne lt Auskunft meiner zuständigen Stelle ist das Geld angewiesen, aber da obwohl das Konto eben in Dtl ist, das als Auslandsüberweisung angesehen wird, wird da noch die Bayerische Landesvereinsbank zwischengeschalten und lt. Aussage der Dame meiner Zahlstelle sei es wohl üblich das vor einem Feiertag das Geld schon mal 2 Tage da einbehalten wird, was ich mir nicht vorstellen kann oder will, weil ich es für Gesetzwidrig halte. Die machen sich ja auch keinen Kopf darüber, ob ich meine Rechnungen und Miete pünktlich zahlen kann, ist denen offensichtlich sch.... egal. Die evtl. Gebühren wenn was zurückgebucht wird mangels Deckung des Kontos müssen die ja auch nicht zahlen. Ich verstehe es einfach nicht, ich habe ein Konto in Dtl. wo liegt bitte das Problem mein Geld weiterhin von der Landeskasse an dieses Konto zu überweisen und nicht noch ne andere Bank dazwischenzuschalten.
Also auch wenn du als Rentner oder Ruheständler ins Ausland ziehst, steht dir die Rente zu und einfach einstellen dürfen die sie gar nicht, abgesehen davon hab ich denen ja schon im Vorfeld gesagt das ich umziehe ins Ausland weswegen ja jetzt auch wieder ne andere Stelle zuständig ist für die Anweisung meiner Rente.
Vorigen Monat klappte das ja auch reibungslos und das Geld war pünktlich am 30. drauf.
egyptwoman
Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 1. Mai 2012, 06:15
von Thust
Auslandsüberweisung an eine deutsches Konto? Das kann ich nicht glauben.
Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 1. Mai 2012, 20:23
von egyptwoman
Thust hat geschrieben:Auslandsüberweisung an eine deutsches Konto? Das kann ich nicht glauben.
Tja konnte ich auch nicht glauben, war aber die Aussage der Dame meiner Bezügestelle. Wenn der Kontoinhaber seinen Wohnsitz im Ausland hat, wird die Überweisung auch wenn das Konto in Deutschland ist als Auslandsüberweisung gesehen, d.h. das Geld geht nicht direkt von der Landeskasse an mein Konto sondern geht über die Bayerische Landesvereinsbank an mein Konto und dort, so deren Aussage scheint es normal und rechtens zu sein, das vor einem Feiertag (also so wie jetzt grad mit dem Brückentag am Montag) das Geld durchaus 2 Tage da liegengelassen wird und dann eben nach dem Feiertag auf mein Konto überwiesen wird.
Das Geld wurde am Donnerstag letzte Woche von der Familienkasse in Regensburg angewiesen. Was ich zum k... find, erstens gibt es eine Fälligkeitsregelung,das mir nämlich mein Geld am ersten des Monats zur Verfügung stehen muss. Ich hab ja mein Konto extra in Deutschland gelassen, da es bei Überweisungen ins Ausland schon mal zu Verzögerungen kommen kann, da die Banken ja da auch anders arbeiten, das aber eine Überweisung innerhalb Deutschlands auch als Auslandsüberweisung gesehen wird, weil der Kontoinhaber seinen Wohnsitz im Ausland hat war auch mir neu, davon hatte ich noch nie etwas gehört.
Ich find es ne Sauerei sondergleichen, erstens hätt man mir das mal mitteilen können, hab in meinen bisherigen Schreiben aber keinen Hinweis darauf gefunden und zweitens meine PKV und auch mein Vermieter fragt nicht ob mein Geld pünktlich auf dem Konto ist, die wollen ihr Geld auch pünktlich haben.
egyptwoman
Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 2. Mai 2012, 19:22
von egyptwoman
Neues von da wiehert der Amtsschimmel:
Also mit 2 Tagen Verzögerung kam ja nun endlich mal meine Rente.
Jetzt ne Info für alle die sich mal mit dem Gedanken tragen mit Renteneintritt ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen und ihr Konto weiterhin in Deutschland laufen zu lassen:
Also heute die Sachbearbeiterin der Versorgungsstelle mal persönlich am Ohr gehabt (lief bisher über eine Verwandte von mir), also diese mir erklärt, auch wenn das Konto in Deutschland weiterläuft und man keine Meldeadresse in Deutschland hat, wird das Geld über eine zwischengeschaltete Bank (bei mir die Hypovereinsbank) zur Überprüfung ob die Außenhandelsverordnung eingehalten wird (ist u.a. wegen Prüfung der Geldwäsche zuständig) und wenn diese zwischengeschaltete Bank dann feststellt das deine Versorgungsbezüge, die ja bekanntlich von der jeweiligen Landeskasse kommt auch rechtmäßig überwiesen werden kann, wenn es mir nicht so sch.... gegangen wäre die letzten Tage hätt ich am liebsten laut aufgelacht. Das Telefonat führte ich übrigens auch noch im Konsulat in Anwesenheit des Botschafters der so was auch noch nicht gehört hat, und um dem ganzen die Krone aufzusetzen, hatte ich heute noch ein Telefonat mit einer Freundin, ebenfalls in Rente allerdings in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der wird nix über dritte Banken kontrolliert, die bekommt ihr Geld direkt auf ihr Konto, früher in Deutschland jetzt mittlerweile in Ägypten und sie bekommt es sogar noch eher als sie es in Dtl bekommen hatte.
Umgehen könnte man das wenn die eigene Bank eine schriftliche Erklärung an die zuständige Landeskasse schickt, das sie dafür sorge tragen das die Außenhandelsverordnung eingehalten wird, was bisher nach Aussage meiner Sachbearbeiterin noch keine Bank gemacht hat.
Also kann es eben sein, das die Überweisung 1 oder 2 Tage länger dauert. Um das mal zusammenzufassen, du bist als verbeamteter Ruheständler in dem Fall schlechter gestellt als ein gesetzlich Versicherter und auch schlechter gestellt als ein Ruhestandsbeamter der seinen Wohnsitz oder mind. ne Meldeadresse in Deutschland hat, das Risiko trägt also mal wieder derjenige der es sich "erlaubt" aus welchen Gründen auch immer seinen Wohnsitz von Deutschland wegzuverlagern, also wenn er Ruhestandsbeamter ist nicht wenn er in der gesetzlichen ist, da läuft das ja einfacher.
Da ich ja nun schon so einige bürokratische Hürden genommen habe und mich dahingehend informieren musste, wer noch fragen hat, vielleicht weiß ich die Antwort.
Ach ja und 1x pro Jahr ist eine Lebensbescheinigung zu erbringen, sprich du kriegst ein Formular, das füllst du dann aus und lässt es von einer öffentlichen Behörde des Landes, kann auch die Polizei sein, oder eben vom dt. Konsulat beglaubigen und musst das dann deiner Rentenstelle zuschicken, sonst gibts nämlich keine Rente (läuft übrigens in der gesetzlichen auch etwas anders, da musst du die Bescheinigung nur erbringen, wenn du dein Konto im Ausland hast).
Hoffe ihr seht einigermaßen durch, wenn nicht nur fragen.
egyptwoman
Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 2. Mai 2012, 19:44
von kreisverkehr
Sag mal, egyptwoman, wie alt bist du eigentlich? Oder mit welchem Alter bist du in die dauernde Dienstunfähigkeit gegangen? Muß nicht auf den Monat genau sein

Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 2. Mai 2012, 21:42
von egyptwoman
Hab keine Angst das zu verschweigen, ich bin 42 und voriges Jahr Dezember (da war ich auch schon 42

) in DDU gegangen. Warum fragst du? Hätt mir allerdings auch was besseres Vorstellen können, tja ließ sich aus gesundheitlichen Gründen halt nicht anders machen und auch wenn evtl. mal ne Überprüfung stattfindet und ich doch wieder für dienstfähig oder teildienstfähig geschrieben werden sollte, dann nicht in meinem alten Job, das hat der AA schon festgestellt.
egyptwoman
Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 2. Mai 2012, 22:08
von Martin
Hallo egyptwoman,
also da muss ich passen, Zahlungsanweisung laufen beim Land über die Staats(ober)kasse und beim Bund solltes dies die Bundeskasse sein. Du bist ja Pensionär. Wer ist den dein Dienstherr. Maßgebend ist hier das Besoldungsrecht. Entsprechende Ausführungsverordnungen hierzu regeln die Auszahlungen.
Google die entsprechenden Gesetze bzw. Verordnungen. Oder zur Not lass dir diese von deiner Bezügestelle zusenden. Beziehe dich hierbei auf deine Auskunfts- und Beratungspflicht der Behörde bzw. der Fürsorgepflicht.
VG Martin
Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 3. Mai 2012, 11:39
von Bundesfreiwild
Heisst das: Wenn ich im Ausland dauerhaft lebe, aber in Deutschland in einer "Besenkammer" als Hauptwohnsitz angemeldet bin, löst sich das Problem von selbst?
Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 4. Mai 2012, 15:53
von cgrzenk
Natürlich. Spielt doch eh keine Rolle. Im Haushalt der Mutter oder einer Freundlin anmelden, die nicht unbedingt Wohngeld oder dergleichen beziehen
und schon wohnst du in Deutschland und machst Dauerurlaub in Ägypten. Währe auch mein erster Gedanke gewesen.
Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 5. Mai 2012, 10:03
von arme Sau
nun wäre meine Frage wie es auf den Niederlischen Antillen wäre.
Die gehören ja zum Niederländischen Königreich
Und da soll der Ruhestand der Niederländer (Fernsehbericht) ja quasi Super sein

Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 6. Mai 2012, 01:54
von egyptwoman
arme sau: auch das zählt zum ausland, es ist unerheblich ob du in nem europäischen Ausland oder in einem nichteuropäischen ausland wohnst, auch da wird dein Geld nach der außenhandelsordnung überprüft.
bundesfreiwild: ja genau das heißt es, Meldeadresse in Deutschland und alles läuft seinen geregelten gang, denn ob du dich in Deutschland aufhältst oder nicht interessiert nicht, kann dich ja keiner zwingen genau an deinem wohnort zu bleiben
egyptwoman
Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 17. Mai 2012, 20:04
von Schaaf2012
hallo,
finde das seltsam mit der zwischengeschalteten Bank bei Bezügeanweisungen an im Ausland lebende VersorgungsBezügeberechtigte. Frage mich, ob das für die im Ausland lebenden und arbeitenden Auslandsbeamten ebenso gilt, das bezweifle ich nämlich.
Fiktive Anmeldung in DEU um diese Umstände zu umgehen halte ich für keine gute Idee:
- muß dann evtl.. Kirchensteuer gezahlt werden (soweit Mitglied); dies fällt nicht an wenn man im Ausland lebt;
- darf man (soweit man außerhalt EU lebt) keine MWST Erstattung bei ausgeführten Waren mehr für sich verbuchen;
Die Sache mit der Lebensbescheinigung finde ich o.k..
Schaaf2012
Re: Wohnung im Ausland, Konto in Dtl
Verfasst: 18. Mai 2012, 00:05
von egyptwoman
Ich fand und finde es auch seltsam, könnte das ja auch noch verstehen, wenn man das Konto im Ausland hätte, so besteht das Konto aber weiterhin in Deutschland, tja aber nach der Außenhandelsverordnung scheint das so ok zu sein, was mich eben nur etwas verwundert, das das offensichtlich bei gesetzlichen Beziehern von Rente nicht so ist, da ich ne Freundin hab, die ihre Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt und bei ihr läuft das alles reibungslos und seit sie ihr Konto im Ausland hat ist die Rente sogar noch früher da. Nun ja jetzt weiß ich halt Bescheid und muss halt schauen das am Monatsende noch notfallreserven auf dem Konto sind.
Nun für mich wäre Kirchensteuer in dem Fall irrelevant, weil bin nicht in der Kirche und Mehrwertsteuerrückerstattung, wäre bei mir auch kein thema, da ich eh erst wieder nach Dtl zurückflieg falls der Termin zur Nachuntersuchung erfolgt, davor keine notwendigkeit, muss aber dann jeder für sich entscheiden.
In diesem Sinne sonnige Grüße ans leider viel zu kalte Deutschland.
egyptwoman