Bundesbeamte in Transfergesellschaften
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Hallo Torquemada ,
auch wenn Du einen amtsangemessenen Dienstposten bei der Telekom einforderst, wirst du vermutlich nur einen
Posten bei der VCS angeboten bekommen.
Meinst du im Ernst, die Telekom bietet einem/r Beamt/in einen Posten an, der dann auch noch Spaß machet.
Verabschiede dich mal von deinen Träumen...und es wird auch kein Posten angeboten, der 10 km entfernt liegt.
Was meinst du, aus welchen Grunde es Klagen gegen die Zuweisungen hagelt...überleg mal bitte.
auch wenn Du einen amtsangemessenen Dienstposten bei der Telekom einforderst, wirst du vermutlich nur einen
Posten bei der VCS angeboten bekommen.
Meinst du im Ernst, die Telekom bietet einem/r Beamt/in einen Posten an, der dann auch noch Spaß machet.
Verabschiede dich mal von deinen Träumen...und es wird auch kein Posten angeboten, der 10 km entfernt liegt.
Was meinst du, aus welchen Grunde es Klagen gegen die Zuweisungen hagelt...überleg mal bitte.
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Hallo Torquemada,
das denke ich nämlich auch, außer VCS wird einem von der Telekom nichts geboten. Ab und an darf man sich dann
mal bei der BA mit einem Gespräch vorstellen, zumindestens war es bei mir dieses Jahr so. Oder man bekommt
eine Anfrage (war bei mir so), ob man eine Crashausbildung als Erzieherin machen möchte.
Eigentlich ist man so ziemlich auf sich alleine gestellt, wenn man bei Vivento Transferkraft ist. Und da wusel ich
mir mein Rüstzeug, spricht Fortbildung, selber zusammen.
10 km Arbeitsweg, da müßsten schon alle Feiertage, die es in 10 Jahren gibt, auf einen Tag fallen. Von diesem Ge-
danken hatte ich mich schon vor 12 Jahren verabschiedet. 30 km eine Tour, daß ist bei mir die Regel gewesen. Und
ich darf mich da noch glücklich schätzen, das ist noch wenig als Teizeitkraft. Da durfte ich froh sein, daß halbe Tage
arbeiten nicht so gerne gesehen wurde (aber nicht unmöglich war). Hab meistens drei Tage mehr oder weniger Voll-
zeit gearbeitet.
LG
Andrea
das denke ich nämlich auch, außer VCS wird einem von der Telekom nichts geboten. Ab und an darf man sich dann
mal bei der BA mit einem Gespräch vorstellen, zumindestens war es bei mir dieses Jahr so. Oder man bekommt
eine Anfrage (war bei mir so), ob man eine Crashausbildung als Erzieherin machen möchte.
Eigentlich ist man so ziemlich auf sich alleine gestellt, wenn man bei Vivento Transferkraft ist. Und da wusel ich
mir mein Rüstzeug, spricht Fortbildung, selber zusammen.
10 km Arbeitsweg, da müßsten schon alle Feiertage, die es in 10 Jahren gibt, auf einen Tag fallen. Von diesem Ge-
danken hatte ich mich schon vor 12 Jahren verabschiedet. 30 km eine Tour, daß ist bei mir die Regel gewesen. Und
ich darf mich da noch glücklich schätzen, das ist noch wenig als Teizeitkraft. Da durfte ich froh sein, daß halbe Tage
arbeiten nicht so gerne gesehen wurde (aber nicht unmöglich war). Hab meistens drei Tage mehr oder weniger Voll-
zeit gearbeitet.
LG
Andrea
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Stimmt nicht. Beamte die diesen Weg beschreiten, erhalten keine Zuweisungen zu VCS. Die Telekom stellt diese Beamten seit 2010 mit den erfolgreichen Klägern gleich, weil sie inzwischen keine Prozesse mehr dieser Art führt. Somit kommt für diese Kollegen nur eine Unterbringung außerhalb von Vivento in Frage. Und somit scheidet VCS aus.Schwapau hat geschrieben: auch wenn Du einen amtsangemessenen Dienstposten bei der Telekom einforderst, wirst du vermutlich nur einen
Posten bei der VCS angeboten bekommen.
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Genau so! Habe Antrag gestellt und die Abfrage ging nur an DTTS und DT Technik. Habe auch amtsangemessene Arbeit am nächstmöglichen Standort erhalten .
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Ich stelle DICH GRUBI hier als Blender, Verwirrer und Verunsicherer in Frage.Grubi_Scheibenklar hat geschrieben: Ob dies auch für C und D-Kräfte zutrifft stelle ich ausdrücklich in Frage.
Sollte sich dies bewahrheiten, dann hätte sich die T ein neues Handlungsfeld geschaffen, das dem Personalabbau bei Beamten stark entgegen wirken würde,
So läuft es bei der Telekom. Aber nur WENN man sein Recht einfordert.
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Schon wieder so eine aalglatte, täuschende Antwort.......auf etwas, das gar nicht gefragt war. Du mit deinen "hinreichenden Daten". Ich lache..
Liebe Normalmitleser, es ging nur um folgende Sache:
" Schwapau hat geschrieben:
auch wenn Du einen amtsangemessenen Dienstposten bei der Telekom einforderst, wirst du vermutlich nur einen
Posten bei der VCS angeboten bekommen."
Und das stimmt bezüglich VCS eben nicht. Ich schrieb nur wegen VCS !!! Das Geschreibsel des Verwirrers soll eben nur wieder DAVON ablenken.
Ich ducke mich vor dem "Horizont" dieses Menschen, der es als Aufgabe sieht, abzulenken.
Liebe Normalmitleser, es ging nur um folgende Sache:
" Schwapau hat geschrieben:
auch wenn Du einen amtsangemessenen Dienstposten bei der Telekom einforderst, wirst du vermutlich nur einen
Posten bei der VCS angeboten bekommen."
Und das stimmt bezüglich VCS eben nicht. Ich schrieb nur wegen VCS !!! Das Geschreibsel des Verwirrers soll eben nur wieder DAVON ablenken.
Ich ducke mich vor dem "Horizont" dieses Menschen, der es als Aufgabe sieht, abzulenken.
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Natürlich bekommst du als PBM´ler eben nur Zuweisungen bei der VCS - bei Vivento mag es anderes laufen...das
kann ich nicht beurteilen.
Aber alle die bei der PBM NL sind und keine Beschäftigung aktuell haben, erhalten nur Zuweisungen zur VCS - jedenfalls
die ich kenne, und das sind einige in meimen ehemaligen Telekom-Umfeld.
kann ich nicht beurteilen.
Aber alle die bei der PBM NL sind und keine Beschäftigung aktuell haben, erhalten nur Zuweisungen zur VCS - jedenfalls
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Natürlich bekommst du als PBM´ler eben nur Zuweisungen bei der VCS - bei Vivento mag es anderes laufen...das
kann ich nicht beurteilen.
Aber alle die bei der PBM NL sind und keine Beschäftigung aktuell haben, erhalten nur Zuweisungen zur VCS - jedenfalls
die ich kenne, und das sind einige in meimen ehemaligen Telekom-Umfeld.
kann ich nicht beurteilen.
Aber alle die bei der PBM NL sind und keine Beschäftigung aktuell haben, erhalten nur Zuweisungen zur VCS - jedenfalls
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Also erst einmal der beabsichtigten Zuweisung widersprechen - wenn dann tatsächlich der Verwaltungsakt mit der
Zuweisung angekommen ist, auf jeden Fall diese vom RA überprüfen lassen...
Wenn man dann trotzdem antreten muss, kannst du einfach wieder zum Arzt gehen und dir zu Hause die Sonne
auf den Pelz scheinen lassen - bis das ein DU-Verfahren durch ist, dauert es manchmal Jahre - da kannst du auch
zwischendurch mal eine Kur machen...oder eine stufenweise WE...
Die Telekom macht doch anders herum das Gleiche - nur versteckt sie sich hinter der SBR.
Zuweisung angekommen ist, auf jeden Fall diese vom RA überprüfen lassen...
Wenn man dann trotzdem antreten muss, kannst du einfach wieder zum Arzt gehen und dir zu Hause die Sonne
auf den Pelz scheinen lassen - bis das ein DU-Verfahren durch ist, dauert es manchmal Jahre - da kannst du auch
zwischendurch mal eine Kur machen...oder eine stufenweise WE...
Die Telekom macht doch anders herum das Gleiche - nur versteckt sie sich hinter der SBR.
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin hier sozusagen das Sprachrohr für 20 KollegInnen, welche zum 01.12. bzw. 01.11 zur VCS Frankfurt zugewiesen werden.Wir waren vorher zu Statistischen Landesämtern zwecks Volkszählung Zensus 2011 abgeordnet. Danach waren einige Kollegen 4 Monate zu Hause, andere dürfen aus "Dankbarkeit" direkt zur VCS. Es kam wirklich nur darauf an, von welcher Vivento man betreut wurde. Wir haben bereits einen Anwalt mit dem Einspruch gegen die dauerhafte Zuweisung zur VCS beauftragt. Leider wurde bei 2 Kolleginen die einstweilige Verfügung vom VG Darmstadt abgelehnt.
Jetzt haben wir hier im Forum gelesen, daß ein Beamter einen amtsangemessen Dienstposten bei der Personalstelle einfordern kann. Wir würden gerne wissen, welche Vorteile ( kein VCS? ) und Nachteile ( bundesweiter Einsatz? ) dies für uns haben kann?
Über Info´s und weitere Tips würden wir uns sehr freuen.
Viele Grüße von den Revoluzzern aus den 2 Landeshauptstädten, welche an einem großen Fluss liegen.
LordOtto
ich bin hier sozusagen das Sprachrohr für 20 KollegInnen, welche zum 01.12. bzw. 01.11 zur VCS Frankfurt zugewiesen werden.Wir waren vorher zu Statistischen Landesämtern zwecks Volkszählung Zensus 2011 abgeordnet. Danach waren einige Kollegen 4 Monate zu Hause, andere dürfen aus "Dankbarkeit" direkt zur VCS. Es kam wirklich nur darauf an, von welcher Vivento man betreut wurde. Wir haben bereits einen Anwalt mit dem Einspruch gegen die dauerhafte Zuweisung zur VCS beauftragt. Leider wurde bei 2 Kolleginen die einstweilige Verfügung vom VG Darmstadt abgelehnt.
Jetzt haben wir hier im Forum gelesen, daß ein Beamter einen amtsangemessen Dienstposten bei der Personalstelle einfordern kann. Wir würden gerne wissen, welche Vorteile ( kein VCS? ) und Nachteile ( bundesweiter Einsatz? ) dies für uns haben kann?
Über Info´s und weitere Tips würden wir uns sehr freuen.
Viele Grüße von den Revoluzzern aus den 2 Landeshauptstädten, welche an einem großen Fluss liegen.
LordOtto
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Zuerst ist zu klären, ob ihr richtige "Alt-Insassen" von Vivento seid, die bis 2006 rechtswidrig zu Vivento versetzt wurden.LordOtto hat geschrieben:Jetzt haben wir hier im Forum gelesen, daß ein Beamter einen amtsangemessen Dienstposten bei der Personalstelle einfordern kann. Wir würden gerne wissen, welche Vorteile ( kein VCS? ) und Nachteile ( bundesweiter Einsatz? ) dies für uns haben kann?
Über Info´s und weitere Tips würden wir uns sehr freuen.
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LordOtto
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Grubi..Grubi..
Immer das Spiel mit dir.
Erstmal lerne die Zitierfunktion richtig zu benutzen.
Und dann klinke dich mit deinem Halbwissen unnd deinen Verwirraktionen nicht immer so simpel ein.
Liebe betroffene Kollegen:
ihr müsst wissen, dass es einen Unterschied gibt, ob man "Alt-Insasse-Vivento" ist, der rechtswidrig zu Vivento kam oder ob man der Vermittlung durch Vivento zugestimmt hat, aber nicht Vivento-Insasse ist.
Expertin für den ganzen Rechtskreis ist unser geschätztes Bundesfreiwild. Welcher Betriebsrat ist für euch zuständig ?
Immer das Spiel mit dir.
Erstmal lerne die Zitierfunktion richtig zu benutzen.
Und dann klinke dich mit deinem Halbwissen unnd deinen Verwirraktionen nicht immer so simpel ein.
Liebe betroffene Kollegen:
ihr müsst wissen, dass es einen Unterschied gibt, ob man "Alt-Insasse-Vivento" ist, der rechtswidrig zu Vivento kam oder ob man der Vermittlung durch Vivento zugestimmt hat, aber nicht Vivento-Insasse ist.
Expertin für den ganzen Rechtskreis ist unser geschätztes Bundesfreiwild. Welcher Betriebsrat ist für euch zuständig ?
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Liebe Frankfurter Kollegen!
Bitte seht euch auf der prot-in.de Webseite um. Dort sind regelmässig Termine für Info-Treffen auf der für alle zugänglichen Startseite angekündigt. Irgendeiner davon wird auch von FrankfurtMain aus in einer Stunde erreichbar sein. Zur Not bildet eine Fahrgemeinschaft und kommt mal nach Koblenz, Bonn oder Darmstadt oder wo auch immer in der Nähe einer stattfindet. Wenn ihr mit z.B. 10 Mann/Frau kommen wollt, kann man sogar mal einen Sondertermin machen, evtl. mit einem Anwalt, der euch die Rechtspositionen und Möglichkeiten verdeutlicht.
So wie ich das mittlerweile einschätze, haben immer noch viel zu wenige Kollegen eine klare Vorstellung von der rechtlichen Position, in der sie sich befinden, die sein kann:
1. in der Vergangenheit ratiobetroffen, dann zu einer GmbH zugewiesen (ohne Verlust des Hintergrunddienstpostens, der in der fiktiven Alt-Org-Einheit hängt). Die haben eigentlich die allerbeste rechtliche Ausgangsposition, denn sie haben noch ihren Posten und sind nie irgendwohin versetzt worden. Allerdings haben sie ihrer Zuweisung evtl. nicht widersprochen. Aber die Zuweisung endet eben auch, sobald ein anderer Arbeitsort oder eine andere Tätigkeit gemacht werden soll. Dann geht das Spiel von vorne los. DIE Leute haben allerdings die beste Ausgangsposition, nochmal anderswo einen Arbeitsplatz IM Konzern zu bekommen.
2. In der Vergangenheit ratiobetroffen, dann über die seit 2006 vom Gericht bestätigten, rechtswidrigen Versetzung (ohne Dienstpostenerhalt) zu Vivento. Gegen die eigentliche Versetzung kann nicht mehr geklagt werden, aber gegen die Tatsache, dass man weder einen Dienstposten (abstrakt-funktionelles Amt), noch eine amtsangemessene Tätigkeit (konkret-funktionelles Amt) mehr innehat. Die Klagen gegen diese Tatsache haben bewirkt, dass man einen Anspruch auf einen amtsangemessenen Dienstposten + dem Amt entsprechender Tätigkeit hat und einklagen kann. Da bei VCS keine Beamtenposten vorhanden sind, ist eine Amtsübertragung dort gar nicht möglich. Und amtsangemessene Tätigkeitkeiten gibt es - trotz tollster Tätigkeitsbeschreibungen und verschleiernder Wortkonstruktionen in den Zuweisungen (abstrakt-funktioneller Aufgabenbereich) bislang weder für den B, noch für C-Dienst (es sei denn, man bekäme den Posten eines Standortleiters).
Man arbeitet aber vehement daran, dieses Problem zu ändern.
Da die Zuweisungen zudem meist ortsfern ausfallen (sonst verlören sie ja ihren eigentlichen Sinn), sind viele Klagen auch erfolgreich.
3. in der Vergangenheit ratio-betroffen, über ein Anbietungsverfahren auf einen GmbH-Posten beworben und dann per FREIWILLIGER Beurlaubung dorthin. Leider haben die meisten mit ihrer Beurlaubungsunterschrift auch freiwillig der Versetzung zur PBM-NL zustimmt. Womit die T sehr trickreich verhindert hat, dass die Beamten jetzt gegen diese -in meinen Augen genauso rechtswidrige Versetzung zu einer reinen Auffanggesellschaft -ohne Amt, ohne Tätigkeit- Tatsache klagen können.
Was jetzt noch beklagbar wäre, ist die Antragstellung auf eine amtsangemessene Tägtigkeit, da der Dienstposten ja angeblich immer noch im Hintergrund da ist und von der PBM-NL verwaltet wird. Und die PBM-Insassen haben vor gut 1,5 Jahren alle ein Schreiben bekommen, in dem sie zustimmen sollten, dass sie in die Vermittlung durch Vivento übergeben werden. Hier hätte man widersprechen können; eine Null-Reaktion wird im Beamtenrecht als schweigende Zustimmung gewertet. An dieser Stelle hätten die PBM-ler alle mal aufstehen müssen und eine amtangemessene Beschäftigung im Konzern einfordern müssen, statt sich (schweigend) mit der Vermittlung nach extern und sofern das nicht funktioniert - auch zu VCS - bereit zu erklären.
4. dann haben wir noch die "Freiwilligen". Das sind all die, denen das Betriebsklime IM Konzern dermaßen auf den Senkel geht, dass sie einen neuen Job suchen und sich freiwillig in die Vermittlung von Vivento begeben. Sobald das geklappt hat, meist nach extern zur BA oder in ein Kommunal-Jobcenter, sind sie ein für alle Mal "raus". Bedeutet: Wenn sie zurückkehren, sind sie wieder in den Fängen von Vivento - in den Konzern zurück auf einen normalen Arbeitsplatz wird es nie wieder gehen.
Zitat Obermann: Wer einmal draußen ist, kommt nicht wieder rein.
Das sind die vier wichtigsten rechtlichen Grundpositionen der Beamten, die irgendwie mit PBM und Vivento zu tun bekommen.
Dabei sind sich viele gar nicht darüber klar, dass sie ALLE Vivento-Kandidaten sind. Denn - wenn z.B. T-Systems Standorte schlösse und eine Menge Leute gar nicht mit an einen neuen Standort gingen oder man ihre Beurlaubungsarbeitsverträge kündigen würde, dann wären sie sofort wieder normale Beamte, die man (weil jetzt automatisch unbeschäftigt in der PBM hängend) in die Vermittlung an Vivento übergibt. Und dann gehts auch für die ab, die sich bislang sehr sicher fühlen und immer noch glauben, Vivento würde sie nie berühren, weil siiieee ja zu den Leistungsträgern gehören. Tja... da gehörten auch viele, viele andere dazu, die man vor 10 Jahren zu Vivento versetzt hat.
Wenn die Betrachtung weitergeht, muss jeder für sich mal seine Arbeitsverträge prüfen, die er im Rahmen der Beurlaubung zu einer GmbH unterschrieben hat.
In der Regel hat er sich als freiwillig zum Freiwild gemacht: keine örtliche und inhaltliche Garantie des Arbeitsplatzes, was die meisten wohl vor der Unterschrift nicht gelesen haben. Und jetzt gehts in die Standortschließungen mit Ortsveränderung und evtl. auch inhaltlicher und man steht da, ohne Klagemöglichkeit.
Wer sich im Anbietungsverfahren nicht auf die neuen Posten anbietet, der tut einfach nix und lässt anderen den Vortritt.
Kann sein, dass er dann "übrig" bleibt und versucht wird, ihn per Zuweisung an den neuen Arbeitsort zu verfrachten. Bevor aber eine beamtenrechtliche Zuweisung erfolgen kann, muss zunächst die Beurlaubung und das Pseudo-Tarifverhältnis enden. Dann ist man wieder "Vollbeamter" mit seiner Amtsbesoldung und kann zugewiesen werden. Und kann gegen die geplante Zuweisung Widerspruch erheben und ggfs. auch klagen.
Leute, es ist wichtig, dass ihr euch euren eigenen Rechtsstand in diesem T-Wirrwarr verdeutlicht. Denn nur aus dieser Kenntnis heraus könnt ihr eure persönliche Strategie für die nächsten 10-20 Jahre aufbauen.
Bislang ist es nur den Klägern und Beamten mit Anspruchserhebung auf Amt und amtsangemessene Tätigkeit gelungen, sich vor einer Zwangszuweisung zu VCS zu wehren.
Sie sind in einem extra Rechtsstatus und werden nichtmal von den "normalen" Vermittlern/Beratern betreut, sondern zur Zeit in Leipzig verwaltet und mit Zuweisungen zu irgendwelchen Konzerneinheiten beglückt, die aber auf Grund der nachweislich pseudohaften Konstruktion der zukünftigen, angeblich regulären Arbeitsplätze, meist entweder zur Klage kommen oder ins Leere laufen.
Allerdings gab es auch schon Fälle, wo Beamte in VCS-Zuweisung den Amtsansanspruch erhoben und auf amtsangemessene Tätigkeit und den Bescheid bekommen haben, dass sie bei VCS doch eines hätten. Da hätte man dann weitermachen und Klage erheben müssen. Keine Ahnung, ob da derzeit Verfahren anhängig sind. Ich sehe nur immer wieder mal die neuen Urteile auf der Prot-in-Homepage.
Ich habe derzeit den Eindruck, dass versucht wird, amtsangemessene Tätigkeiten (nämlich die von DTKS) im großen Maßstab mit VCS zu verquicken. Damit könnnnnte die T das Problem mit der amtsangemessenen Tätigkeit in VCS zumindest für A7/A8 aus dem Weg räumen, wenn das so passieren sollte, wie ich das vermute - ich hab da so ein Gefühl, dass da was im Gange sein könnte.
Bei all diesen Spielchen und dem, was noch kommen kann und wird, werden die Beamten, die sich nicht wehren, der Spielball der Aktiengesellschaft sein.
Das Spiel ist: Wie kriegt man schnellstmöglich die meisten Beamten aus der DTAG raus, damit man endlich freie Fahrt hat? Und diesem Ansinnen ordent Bund und Aktiengesellschaft alles unter.
Bitte seht euch auf der prot-in.de Webseite um. Dort sind regelmässig Termine für Info-Treffen auf der für alle zugänglichen Startseite angekündigt. Irgendeiner davon wird auch von FrankfurtMain aus in einer Stunde erreichbar sein. Zur Not bildet eine Fahrgemeinschaft und kommt mal nach Koblenz, Bonn oder Darmstadt oder wo auch immer in der Nähe einer stattfindet. Wenn ihr mit z.B. 10 Mann/Frau kommen wollt, kann man sogar mal einen Sondertermin machen, evtl. mit einem Anwalt, der euch die Rechtspositionen und Möglichkeiten verdeutlicht.
So wie ich das mittlerweile einschätze, haben immer noch viel zu wenige Kollegen eine klare Vorstellung von der rechtlichen Position, in der sie sich befinden, die sein kann:
1. in der Vergangenheit ratiobetroffen, dann zu einer GmbH zugewiesen (ohne Verlust des Hintergrunddienstpostens, der in der fiktiven Alt-Org-Einheit hängt). Die haben eigentlich die allerbeste rechtliche Ausgangsposition, denn sie haben noch ihren Posten und sind nie irgendwohin versetzt worden. Allerdings haben sie ihrer Zuweisung evtl. nicht widersprochen. Aber die Zuweisung endet eben auch, sobald ein anderer Arbeitsort oder eine andere Tätigkeit gemacht werden soll. Dann geht das Spiel von vorne los. DIE Leute haben allerdings die beste Ausgangsposition, nochmal anderswo einen Arbeitsplatz IM Konzern zu bekommen.
2. In der Vergangenheit ratiobetroffen, dann über die seit 2006 vom Gericht bestätigten, rechtswidrigen Versetzung (ohne Dienstpostenerhalt) zu Vivento. Gegen die eigentliche Versetzung kann nicht mehr geklagt werden, aber gegen die Tatsache, dass man weder einen Dienstposten (abstrakt-funktionelles Amt), noch eine amtsangemessene Tätigkeit (konkret-funktionelles Amt) mehr innehat. Die Klagen gegen diese Tatsache haben bewirkt, dass man einen Anspruch auf einen amtsangemessenen Dienstposten + dem Amt entsprechender Tätigkeit hat und einklagen kann. Da bei VCS keine Beamtenposten vorhanden sind, ist eine Amtsübertragung dort gar nicht möglich. Und amtsangemessene Tätigkeitkeiten gibt es - trotz tollster Tätigkeitsbeschreibungen und verschleiernder Wortkonstruktionen in den Zuweisungen (abstrakt-funktioneller Aufgabenbereich) bislang weder für den B, noch für C-Dienst (es sei denn, man bekäme den Posten eines Standortleiters).
Man arbeitet aber vehement daran, dieses Problem zu ändern.
Da die Zuweisungen zudem meist ortsfern ausfallen (sonst verlören sie ja ihren eigentlichen Sinn), sind viele Klagen auch erfolgreich.
3. in der Vergangenheit ratio-betroffen, über ein Anbietungsverfahren auf einen GmbH-Posten beworben und dann per FREIWILLIGER Beurlaubung dorthin. Leider haben die meisten mit ihrer Beurlaubungsunterschrift auch freiwillig der Versetzung zur PBM-NL zustimmt. Womit die T sehr trickreich verhindert hat, dass die Beamten jetzt gegen diese -in meinen Augen genauso rechtswidrige Versetzung zu einer reinen Auffanggesellschaft -ohne Amt, ohne Tätigkeit- Tatsache klagen können.
Was jetzt noch beklagbar wäre, ist die Antragstellung auf eine amtsangemessene Tägtigkeit, da der Dienstposten ja angeblich immer noch im Hintergrund da ist und von der PBM-NL verwaltet wird. Und die PBM-Insassen haben vor gut 1,5 Jahren alle ein Schreiben bekommen, in dem sie zustimmen sollten, dass sie in die Vermittlung durch Vivento übergeben werden. Hier hätte man widersprechen können; eine Null-Reaktion wird im Beamtenrecht als schweigende Zustimmung gewertet. An dieser Stelle hätten die PBM-ler alle mal aufstehen müssen und eine amtangemessene Beschäftigung im Konzern einfordern müssen, statt sich (schweigend) mit der Vermittlung nach extern und sofern das nicht funktioniert - auch zu VCS - bereit zu erklären.
4. dann haben wir noch die "Freiwilligen". Das sind all die, denen das Betriebsklime IM Konzern dermaßen auf den Senkel geht, dass sie einen neuen Job suchen und sich freiwillig in die Vermittlung von Vivento begeben. Sobald das geklappt hat, meist nach extern zur BA oder in ein Kommunal-Jobcenter, sind sie ein für alle Mal "raus". Bedeutet: Wenn sie zurückkehren, sind sie wieder in den Fängen von Vivento - in den Konzern zurück auf einen normalen Arbeitsplatz wird es nie wieder gehen.
Zitat Obermann: Wer einmal draußen ist, kommt nicht wieder rein.
Das sind die vier wichtigsten rechtlichen Grundpositionen der Beamten, die irgendwie mit PBM und Vivento zu tun bekommen.
Dabei sind sich viele gar nicht darüber klar, dass sie ALLE Vivento-Kandidaten sind. Denn - wenn z.B. T-Systems Standorte schlösse und eine Menge Leute gar nicht mit an einen neuen Standort gingen oder man ihre Beurlaubungsarbeitsverträge kündigen würde, dann wären sie sofort wieder normale Beamte, die man (weil jetzt automatisch unbeschäftigt in der PBM hängend) in die Vermittlung an Vivento übergibt. Und dann gehts auch für die ab, die sich bislang sehr sicher fühlen und immer noch glauben, Vivento würde sie nie berühren, weil siiieee ja zu den Leistungsträgern gehören. Tja... da gehörten auch viele, viele andere dazu, die man vor 10 Jahren zu Vivento versetzt hat.
Wenn die Betrachtung weitergeht, muss jeder für sich mal seine Arbeitsverträge prüfen, die er im Rahmen der Beurlaubung zu einer GmbH unterschrieben hat.
In der Regel hat er sich als freiwillig zum Freiwild gemacht: keine örtliche und inhaltliche Garantie des Arbeitsplatzes, was die meisten wohl vor der Unterschrift nicht gelesen haben. Und jetzt gehts in die Standortschließungen mit Ortsveränderung und evtl. auch inhaltlicher und man steht da, ohne Klagemöglichkeit.
Wer sich im Anbietungsverfahren nicht auf die neuen Posten anbietet, der tut einfach nix und lässt anderen den Vortritt.
Kann sein, dass er dann "übrig" bleibt und versucht wird, ihn per Zuweisung an den neuen Arbeitsort zu verfrachten. Bevor aber eine beamtenrechtliche Zuweisung erfolgen kann, muss zunächst die Beurlaubung und das Pseudo-Tarifverhältnis enden. Dann ist man wieder "Vollbeamter" mit seiner Amtsbesoldung und kann zugewiesen werden. Und kann gegen die geplante Zuweisung Widerspruch erheben und ggfs. auch klagen.
Leute, es ist wichtig, dass ihr euch euren eigenen Rechtsstand in diesem T-Wirrwarr verdeutlicht. Denn nur aus dieser Kenntnis heraus könnt ihr eure persönliche Strategie für die nächsten 10-20 Jahre aufbauen.
Bislang ist es nur den Klägern und Beamten mit Anspruchserhebung auf Amt und amtsangemessene Tätigkeit gelungen, sich vor einer Zwangszuweisung zu VCS zu wehren.
Sie sind in einem extra Rechtsstatus und werden nichtmal von den "normalen" Vermittlern/Beratern betreut, sondern zur Zeit in Leipzig verwaltet und mit Zuweisungen zu irgendwelchen Konzerneinheiten beglückt, die aber auf Grund der nachweislich pseudohaften Konstruktion der zukünftigen, angeblich regulären Arbeitsplätze, meist entweder zur Klage kommen oder ins Leere laufen.
Allerdings gab es auch schon Fälle, wo Beamte in VCS-Zuweisung den Amtsansanspruch erhoben und auf amtsangemessene Tätigkeit und den Bescheid bekommen haben, dass sie bei VCS doch eines hätten. Da hätte man dann weitermachen und Klage erheben müssen. Keine Ahnung, ob da derzeit Verfahren anhängig sind. Ich sehe nur immer wieder mal die neuen Urteile auf der Prot-in-Homepage.
Ich habe derzeit den Eindruck, dass versucht wird, amtsangemessene Tätigkeiten (nämlich die von DTKS) im großen Maßstab mit VCS zu verquicken. Damit könnnnnte die T das Problem mit der amtsangemessenen Tätigkeit in VCS zumindest für A7/A8 aus dem Weg räumen, wenn das so passieren sollte, wie ich das vermute - ich hab da so ein Gefühl, dass da was im Gange sein könnte.
Bei all diesen Spielchen und dem, was noch kommen kann und wird, werden die Beamten, die sich nicht wehren, der Spielball der Aktiengesellschaft sein.
Das Spiel ist: Wie kriegt man schnellstmöglich die meisten Beamten aus der DTAG raus, damit man endlich freie Fahrt hat? Und diesem Ansinnen ordent Bund und Aktiengesellschaft alles unter.
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften
Herzlichen Dank, Bundesfreiwild, für diesen KOMPETENTEN Beitrag.
Und ich wette: wenn er morgen seine DIENST-PC hochfährt (sic !!!!), wird Grubi IM DIENST hier wieder etwas posten, was andere irreführen und niederdrücken soll......
Und ich wette: wenn er morgen seine DIENST-PC hochfährt (sic !!!!), wird Grubi IM DIENST hier wieder etwas posten, was andere irreführen und niederdrücken soll......
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Wette gewonnen.Torquemada hat geschrieben:Herzlichen Dank, Bundesfreiwild, für diesen KOMPETENTEN Beitrag.
Und ich wette: wenn er morgen seine DIENST-PC hochfährt (sic !!!!), wird Grubi IM DIENST hier wieder etwas posten, was andere irreführen und niederdrücken soll......
Sein Posting von 8.03 Uhr...............wie erwartet.