SO IST ES!Und nochmals:
Ohne eine legitimierte Vertretung wird sich an diesem Problem nichts ändern...
Der Vorsitzende (Richter) sollte lt. ursprünglicher "Idee" einer Einigungsstelle das "Zünglein an der Waage" bilden, d.h. bei einem Patt der Stimmen der AN-, und AG-Vertreter (wenn sie sich nicht einigen können), sollte dieser werte Herr Vorsitzende eben den Ausschlag geben - und zwar einen "rechtlich fundierten"! Damit sollten weitergehende Klagen möglichst schon im Vorfeld vermieden werden, weil damit der Schafsherde, pardon: Der Belegschaft natürlich, signalisiert wird, dass sich ein Rechtskundiger, und "Unparteiischer" (hahaha), der Sache annimmt, und dessen Urteil gleich bedeutend mit dem Ausgang eines Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten zu sehen sei!
Nach außen hin ist, oder wirkt, also alles schön legitim und optisch auf den ersten Blick zumindest bestechend einfach! Und, so wird es auch weiterhin suggeriert: Durch die Tatsache, dass ein Richter (oder ehemaliger Richter) dieser Einigungsstelle vorsitzt soll der massive Eindruck erweckt werden, dass hier wirklich alles mit "rechten" Dingen zugeht! Dass dies recht selten, oder bei der PBM-NL sogar nie der Fall zu sein scheint, liegt dann wohl eher daran, dass dieser Vorsitzende schließlich auch von irgend jemandem bezahlt wird.
Ein Schelm, wer Böses dabei auch nur zu denken wagt...