Hallo zusammen,
wie sieht es eigentlich aus, wenn ich jetzt in der Wiedereingliederung bin, der Amtsarzt eine volle Dienstunfähigkeit zustimmt und dies so an meinen Dienstherrn weitergibt, dann bin ich ja rasch in Frühpension. Was geschieht dann mit meinem bis dahin erworbenen Resturlaub in Höhe von 26 Tagen (15 aus diesem Jahr, 11 aus letztem Jahr) und meinen 26 Überstunden aus den besseren Zeiten? Bekomme ich die ausgezahlt, wenn ja wie sieht das bei Urlaubstagen aus, wird das dann mal Anzahl der Stunden gerechnet und dann ausgezahlt, oder bekomme ich dann einfach 1 Monat und dann die restlichen Urlaubstage im Verhältnis als kompletten Monatssold ausgezahlt? Oder muss ich dann vor Eintritt in die Frühpension den Urlaub und die Stunden abfeiern, d.h. den Zeitpunkt des in Ruhestand gehens verschieben? Wäre schön wenn mir hier jemand was sagen kann.
LG Amtsdackel
Resturlaub und Überstunden
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Re: Resturlaub und Überstunden
Also: Die Überstunden müssen bei frühpansionierung ausgezahlt werden, sowie die uralubstage! Es gibt ein Urteil vom Gericht gelsenkirchen, das 20 Tage pro jahr ausgezahlt werden
VG Gelsenkirchen
Datum:
24. Januar 2011
Aktenzeichen:
12 K 5288/09
Typ:
Urteil
Fundstelle:
openJur 2011, 76871
Verfahrensgang:
Gruss
VG Gelsenkirchen
Datum:
24. Januar 2011
Aktenzeichen:
12 K 5288/09
Typ:
Urteil
Fundstelle:
openJur 2011, 76871
Verfahrensgang:
Gruss