Guten Tag,
ich interessiere mich für eine Verbeamtung im hD des Bundes. Ich habe einen GdB von 30 und wurde schwerbehinderten Mitbürgern gleichgestellt. Gibt es für Gleichgestellte Regelungen bzgl. der Feststellung der gesundheitlichen Eignung? Für NRW habe ich online eine Regelung gefunden, dass hier vereinfachte Maßstäbe, wie bei Schwerbehinderten, angesetzt werden. Für den Bund habe ich in Foren zwar mehrfach gelesen, dass das "auch wohl so sei", aber ich habe dazu keine richtigen Quellen gefunden (Gesetze, Verordnungen, ...). Gibt es dazu etwas Vergleichbares auf Bundesebene?
Vielen Dank und viele Grüße
Philipp
Verbeamtung Gleichgesteltter beim Bund
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Re: Verbeamtung Gleichgesteltter beim Bund
Vielleicht mal beim Integrationsamt nachfragen oder beim Gleichstellungsbeauftragten/Schwerbehindertenbetreuung.