Seite 1 von 1

Wohnungswahl - Dienstpflichtverletzung

Verfasst: 23. Apr 2012, 08:04
von nici2011
Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlass (die ganze Geschichte könnt Ihr hier nachlesen) möchte ich mal nachfragen, ob jemand von Euch schon (positive wie negative) Erfahrungen damit gemacht hat.

Das heißt, mir will man jetzt eine Dienstpflichtverletzung anhängen, wenn ich meinen Wohnsitz nicht so wähle, dass ich bei der Ausübung meiner dienstlichen Tätigkeit nicht beeinträchtigt bin. Sprich, meine Dienststelle will mich dazu zwingen, wieder in deren Nähe umzuziehen, da ich nach meinem Umzug vor zwei Jahren aus privaten Gründen in ein anderes Bundesland regelmäßig gependelt bin und dies (neben anderen Belastungen durch meine Arbeit) mich krank gemacht und dazu geführt hat, dass mir inzwischen die DU droht.

Meine Dienststelle weist mich jetzt auf meine Dienstpflicht hin und will die Wohnungswahl gesetzlich durchsetzen und droht mir mit Schadensersatzansprüchen, wenn ich mich dagegen sträube.

Meinen Anwalt habe ich vergangenen Freitag schon informiert, allerdings wird das möglicherweise noch ein paar Tage dauern, bis er sich damit befassen kann bzw. sich dazu äußert, daher würde mich (natürlich vor allem zu meiner Beruhigung) vorab schon mal sehr interessieren, ob es von Euch jemanden gibt, der schon ähnliches erlebt hat und der Dienstherr bzw. die Dienststelle damit NICHT weitergekommen ist.

Danke und viele Grüße,

Nici

Re: Wohnungswahl - Dienstpflichtverletzung

Verfasst: 23. Apr 2012, 23:02
von egyptwoman
Was mich an der ganzen Sache verwundert, deine Dienststelle war doch einverstanden mit dem Wohnortwechsel wenn ich dich richtig verstanden habe und hat dir ja dann diesen Teleplatz genehmigt, also das du größtenteils von daheim aus arbeiten konntest, wieso machen die jetzt auf einmal so einen Wind von wegen Schadenersatzanspruch und behaupten du hättest ein Dienstvergehen begangen? Also entweder man ist mit dem Wohnortwechsel seitens des Dienstherrn einverstanden so wie wohl bei dir geschehen, dann kann ich aber nicht verstehen das die jetzt auf einmal sagen, ne ne jetzt musst du wieder zurück, hü und hott, so geht es ja nun auch nicht. Abgesehen davon hast du ja selbst geschrieben, das es noch andere Gründe außer der Fahrzeit gibt, die dir eine weiterarbeit zur Zeit nicht ermöglichen, also ist nicht nur die Fahrzeit der Grund und deshalb können die dir zwar sagen das du an den Dienstort zurückziehen sollst, das löst aber wohl kaum die anderen Probleme die du noch hast.
Ich würd mich da nicht ins Bockshorn jagen lassen, die versuchen dich jetzt mit allen Mitteln klein zu kriegen und ich krieg echt nen Hals wenn ich das so lese, weil das so typisch ist, die wollen dich nicht wiederhaben, dich aber aus welchen mir nicht ersichtlichen Gründen auch nicht in den Ruhestand schicken. Ich hab das Gefühl die wissen selber nicht was die wollen.
Bleib weiterhin ruhig und lass deinen Anwalt für dich arbeiten und wenn es halt ein paar Tage dauert, du bist krankgeschrieben und dabei bleibt es, solange du krank bist, kein Umzug an deinen alten Dienstort und abwarten was der Amtsarzt dann schreibt.
Mir persönlich ist kein Fall bekannt indem jemand weil er nicht an seinen Dienstort gezogen ist, dienstrechtlich wirklich belangt worden ist. Einige meiner früheren Kollegen hatten einen zweitwohnsitz am Dienstort, waren aber an ihren freien Tagen immer an ihrem Hauptwohnsitz und somit für evtl. Sonderdienste zwar verfügbar, wurden aber nie angerufen, weil der Weg ist ja soweit den sie fahren mussten, also haben die Kollegen vor Ort dann die A...karte gezogen. Passiert ist den Kollegen nix auch wenn man ihnen immer wieder gesagt hat das sie halt an den Dienstort ziehen sollten.
Weiterhin alles gute für dich, lass dich nicht unterkriegen, du siehst du hast hier ne Menge Leute die dir helfen und Mut zusprechen, du bist sicher nicht allein.

egyptwoman

Re: Wohnungswahl - Dienstpflichtverletzung

Verfasst: 24. Apr 2012, 01:11
von Mikesch
Mal abgesehen von dem vorherigen Prozedere was vllt Ansatzpunkte für Deinen Anwalt bieten könnte. Aber Gott und die Gerichte... :-)
Eine Residenzpflicht so wie früher gibt es nicht mehr, allerdings, da empfehle ich einfach mal Tante Google.
Aus den jeweiligen Beamtengesetzen ergibt sich zumindest der Grundsatz, dass Du deinen Wohnort so zu wählen hast, dass Du deine Dienstgeschäfte ordnungsgemäß wahrnehmen kannst und der Dienstherr dazu Weisungen erlassen kann.
Selber bin ich nicht betroffen, habe aber 3 Fälle miterleben dürfen, die auch gerichtlich entschieden nicht im Sinne der Kollegen waren. Tenor: Was hat der Dienstherr mit Deinem Privaten zu tun? In einem Fall wg. Pflege bestand die Möglichkeit der Beurlaubung.
LG Mikesch

Re: Wohnungswahl - Dienstpflichtverletzung

Verfasst: 24. Apr 2012, 09:02
von Klaus
In § 69 des Berliner Landesbeamtengesetzes heißt es:

"Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, das die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beinträchtigt wird.

Wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, kann angeordnet werden, dass die Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen ist."

Denke mal, das steht so wortgleich in jedem Landesbeamtengesetz und auch im BBG.

Und diese gesetzliche Vorschrift hat doch wohl einen Sinn, wenn bedenkt, dass Du durch Deine Pendelei am Rande der Dienstunfähigkeit gelandet bist.

Re: Wohnungswahl - Dienstpflichtverletzung

Verfasst: 24. Apr 2012, 10:06
von Johnny75
Naja, dass der Dienstherr jetzt fordert, dass Sie wieder "zurückzieht", ist das eine - daraus aber rückwirkend eine Dienstpflichtverletzung ihrerseits zu konstruieren, obwohl der Dienstherr damals einverstanden war und ihr sogar Telearbeit ermöglicht hat, ist doch pure Bösartigkeit - mit der der Dienstherr nie und nimmer durchkommt. Woher sollte sie denn auch wissen, dass sie die Pendelei krank macht (was bestimmt auch nicht der einzige Grund war)?

Wenn jeder vorher immer genau wüsste, was ihm schadet - na, das wäre doch was. Leider leben wir aber nicht im Wunderland, sondern in der Realität...

Re: Wohnungswahl - Dienstpflichtverletzung

Verfasst: 24. Apr 2012, 11:34
von egyptwoman
Mitsumo hat geschrieben:du bist als Landesbeamtin aus privaten Gründen in ein anderes Bundesland umgezogen. Dein Dientherr hat dir dies zwar damals genehmigt, aber jetzt stellt es sich so dar, dass du durch deinen Umzug selbstvrschuldet deine Krankheit herbei geführt hast.
Da hat dein Dienstherr sehr wohl das Recht von dir zu verlangen, wieder in die Nähe deines Dienstortes zu ziehen. Denn damit würde u.A. ein Grund für deine Erkrankung wegfallen.
Ja da würde ein Grund wegfallen, was aber nicht heißt das sie dann wieder Dienstfähig ist, da sie ja geschrieben hat das das nicht der einzige Grund ist, also selbst wenn sie jetzt in die Nähe ihres Dienstortes ziehen würde, wäre sie trotzdem nicht wieder Dienstfähig, da ja die anderen Gründe noch bestehen bleiben und ob die sich bessern, steht auf einem anderen Blatt Papier, also so oder so ist sie nicht dienstfähig und zwar aus den verschiedensten Gründen.
Es ging hier aber darum das ihr Dienstherr ihr ein Verfahren anhängen will, weil sie nicht in die nähe des Dienstortes gezogen ist und das obwohl es ihr vorher genehmigt wurde, von zu Hause aus zu arbeiten, und das kann ja wohl kaum sein, das er ihr jetzt daraus nen Strick drehen will.
Zur Zeit ist sie krank geschrieben, denke mal bei ihrem Gesundheitszustand wird das auch so bleiben, also wozu soll sie da jetzt in die Nähe ihres Dienstortes ziehen, wenn sie doch eh nicht arbeiten kann?

egyptwoman