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Reaktivierung auf eigenen Wunsch

Verfasst: 22. Apr 2012, 14:06
von frazer
Hallo,
Bin seit ca 8 Jahren im vorzeitigen Ruhestand. Strafvollzug in NRW.
Lt. LBG NRW § 35 gilt ja mittlerweile eine 5 Jahresfrist, bei eigenem Antrag auf Reaktivierung, nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit.
Hat vielleicht Jemand Erfahrung mit dem Verfahren eines solchen Antrags? Evtl. auch bei Überschreitung
der 5 Jahresfrist?

Gruß