DU - Versicherung

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ImmerImDienst
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DU - Versicherung

Beitrag von ImmerImDienst »

Hallo zusammen!

Im Moment beschäftige ich mich mit meiner DU-Absicherung und ich komme an einer Stelle irgendwie nicht weiter...leider habe ich auch hier im Forum nicht die Antwort auf meine Frage gefunden, daher seht es es mir bitte nach, wenn ich nun doch zum 1000x frage :roll:

Mein DU-Vertrag sieht eine Absicherung bis zum 55. Lj vor (den Sinn habe ich verstanden). Sollte ich vor dem 55.Lj dienstunfähig werden, wird die Versorgung neben meinem Ruhegehalt aber nur bis zum 60. Lj geleistet... Und was dann? Zuerst dachte ich, ich hätte an dieser Stelle gepennt. Jetzt sehe ich aber, dass viele Versicherungen nur bis zum 60./63./65. Lj absichern.

Meine Frage ist jetzt - was kommt danach?

Das Ruhegehalt wegen DU erhöht sich doch nicht mit Erreichen der Altersgrenze, oder irrre ich mich da?!? Sollte ich nun neben meiner normalen Versorgungslücke im Alter auch noch diesen Umstand bei vorzeitiger DU berücksichtigen? :?:

Ich hoffe ihr versteht mein Problem :)

Danke für die Hilfe!!
Thust
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Re: DU - Versicherung

Beitrag von Thust »

Meine persönliche Meinung ist die, dass das Risiko einer DU umso mehr steigt, je näher man an der regulären Pension dran ist. Deswegen wollen Versicherungen dieses erhöhte Risiko nicht tragen.

EIne Versicherung wird natürlich sagen, dass kurz vor der nomralen Pension eine Absicherung unnötig ist, weil man bis dahin genug Vermögen gesammelt hat um die Jahre bis zur Pension zu überstehen.
Johnny75
Beiträge: 89
Registriert: 21. Feb 2011, 08:04
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Re: DU - Versicherung

Beitrag von Johnny75 »

Ich suche auch schon eine Weile nach der passenden DU-Versicherung. Ich hätte gerne eine mit gestaffelter DU-Rente: Je näher an der Altersgrenze, desto niedriger die DU-Rente.

Ist aber gar nicht so leicht zu finden - und am meisten nerven mich die fast unumgänglichen Kombinationen mit Renten- und vor allem Risiko-Lebensversicherungen.
Memberman
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Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung | Besonderes Auge

Beitrag von Memberman »

Hallo,

nachdem sich keiner weiter dazu äußert, möchte ich mich einmal probieren.

Das Thema DU ist sehr komplex. Nicht nur die Leistungsdauer und Versicherungsdauer ist entscheidend. Bei Polizisten muss man zudem auf die spezielle DU Klausel achten. Bei Verwaltungsbeamten sollte auch danach geschaut werden, dass man schon dann aus der Versicherung Geld erhält, wenn man nur noch teilweise eingesetzt werden kann (Stichwort: Begrenzte Dienstfähigkeit).

Am Markt tummeln sich viele unseriöse Anbieter. Auch große bekannte Beamtenversicherer sind darunter. Diese bieten zum Teil eine Staffel-BU/DU an (man bekommt nur Prozentual Geld aus der BU/DU Vers. gemessen am Grad der Beeinträchtigung). Manch andere haben widerum Klauseln eingebaut, die dafür sorgen, dass man gar kein Geld aus der Versicherung bekommen kann, da man die verschärften und marktunüblichen(-nachteiligen) Voraussetzungen gar nicht erst erreichen kann (Stichwort: Prognosezeitraum für die BU/DU).

Ich vertrete die Auffassung, dass eine Versicherung nur dann Sinn ergebit, wenn sie einem konkreten Ziel dient. Entscheidet man sich dafür, das Einkommen in Form einer Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung zu schützen, sollte man dies auch richtig tun. Die Veränderungen durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz müssen unbedingt mit der BU/DU Vers. abgedeckt werden. Ansonsten: Bitte Geld sparen. Wenn man nämlich schon Geld für eine Absicherung bezahlt, sollte man auch gewiss sein, dass man im Schadenfall auch tatsächlich Leistungen aus ihr erhält.

So viel erst einmal Allgemein dazu.

Bei konkreten Fragen, könnt ihr mich gerne anschreiben.

Viele Grüße
Sebastian
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.Der Öffentliche Dienst liebt uns.

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Kater-Mikesch
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Re: DU - Versicherung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo ImmerimDienst,

da keiner hier auf deine Frage richtig geantwortet hast, hier mal eine Antwort...

Wenn du bis zum 55. Lj. (das genaue Datum ist im Vertrag geregelt) in DU/BU gehst, zahlt deine Versicherung bis zum 60. Lj - es gibt Versicherungen,
die zahlen auch länger - bis zum 65. oder auch jetzt bis zum 67. Lj.

Also muss du dich um die Versorgungslücke kümmern...

Dein Ruhegehalt erhöht sich mit Erreichen der Altersgrenze (aktuell 65 plus 3 Monate - wenn ich richtig informiert bin) nicht - also wenn du das gesetzliche
Renten- bzw. Pensionsalter erreicht hast, bleibt deine Pension auf diese Stand - plus die normelen Zuwächse bei Lohn- bzw. Pensionssteigerungen...
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