Im Moment beschäftige ich mich mit meiner DU-Absicherung und ich komme an einer Stelle irgendwie nicht weiter...leider habe ich auch hier im Forum nicht die Antwort auf meine Frage gefunden, daher seht es es mir bitte nach, wenn ich nun doch zum 1000x frage

Mein DU-Vertrag sieht eine Absicherung bis zum 55. Lj vor (den Sinn habe ich verstanden). Sollte ich vor dem 55.Lj dienstunfähig werden, wird die Versorgung neben meinem Ruhegehalt aber nur bis zum 60. Lj geleistet... Und was dann? Zuerst dachte ich, ich hätte an dieser Stelle gepennt. Jetzt sehe ich aber, dass viele Versicherungen nur bis zum 60./63./65. Lj absichern.
Meine Frage ist jetzt - was kommt danach?
Das Ruhegehalt wegen DU erhöht sich doch nicht mit Erreichen der Altersgrenze, oder irrre ich mich da?!? Sollte ich nun neben meiner normalen Versorgungslücke im Alter auch noch diesen Umstand bei vorzeitiger DU berücksichtigen?

Ich hoffe ihr versteht mein Problem

Danke für die Hilfe!!