Hallo zusammen,
ich habe nochmal eine Frage zur Wiedereingliederung. Diese soll ja zwischen 2 Wochen und max. 6 Monate gehen. Bei mir sind es ja mittlerweile bald 3 1/2 Monate, wobei ich mit 4 Std./Tag angefangen habe, sollte dann auch recht zügig auf 6 und dann auf 8 Std./Tag gehen. Letztlich wurde daraus 2 Monate 4 Std./Tag, dann 5 Std./Tag, wobei ich hier schon an meine Grenzen gelangt bin. Nun möchte ich wieder auf 4 Std./Tag runterewichtsmäßig unter die 54 Kg gerutscht bin und ich köperlich auch total runter bin. Geht das, oder ist dann die Wiedereingliederung gescheitert? Der Personalchef meinte, wenn ich es nicht mehr packe, die 5 Std./Tag solle ich nochmals mit meinem Arzt reden, aber man solle das Ziel der WE nicht aus dem Blick verlieren. (Ist bei mir eh unwahrscheinlich, dass ich wieder volle 42 Std. schaffe). Was wäre der Ablauf nach Scheitern der WE? Im Mai habe ich ja eh ein Gespräch mit dem Amtsleiter und Personalleiter, dabei wird es auch um einen Termin beim AA gehen, da eine volle WE wohl nicht erreicht werden wird. Hat jemand damit Erfahrung gemacht? Kennt sich jemand damit aus?
LG Amtsdackel
Fragen zur Wiedereingliederung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 6. Apr 2012, 15:34
- Behörde:
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Tätigkeit: Telekomikerin
- Kontaktdaten:
Re: Fragen zur Wiedereingliederung
Also...
Beim WE-Verfahren bestimmt der behandelnde Arzt das Tempo.
Es ist durchaus immer wieder vorgekommen, dass eine Wiedereingliederung und die Stundenleistung doch zu schnell - insbesondere mit der Stundenzahl - durchgezogen wurde. Hier kann der behandelnde Arzt die Notbremse ziehen und verordnen, dass man die Stundenzahl nochmal wieder runterfährt und das ganze Prozedere einfach langsamer durchzieht. Wie gesagt, erst die Hälfte der Normzeit ist ja vorbei.
WEIL eben die Wiedereingliederung und die Aufnahme der vollen Arbeitsleitung in einem vernünftigen Zeitrahmen erreicht werden soll, kann das alles aber auch mal deutlich länger als 6 Monate ausfallen.
Der behandelnde Arzt muss es eben nochmal neu anschieben, mit welcher Leistungsanforderung und über welchen Zeitraum die WE weitergeführt werden soll.
Also setze dich erstmal mit deinem behandelnden Arzt zusammen und lasse die Std-Zahl nochmal zurücksetzen und das ganze auf eine längere Zeitschiene verteilen.
Das wird dann machbar sein. Hört sich ja auch so an, als wenn der Vorgesetzte das auch so sähe.
Dem Amtsarzt unbedingt ein Gutachten deines behandelnden Arztes mitbringen, in dem dieser empfiehlt, die WE erstmal bis zum soundsovielten durchzuziehen.
Wenns nicht klappt, kanns ja immer nochmal zum Amtsarzt zur Entscheidung gehen.
Was kann kommen beim Amtsarzt?
Eine NICHT erfolgreiche VOLLZEIT-Eingliederung kann zumindest darin enden, dass man auch deutlich unterwertige Beschäftigung mit weniger Anforderung ODER eine TEILDienstfähigkeit und damit auch eine Teilzeitbeschäftigung beschließen kann. DAs bedeutet natürlich auch deutlich weniger Einkommen und man hätte mit einer Dienstunfähigkeit und Mindestpension evtl. sogar mehr Einkommen als in Teilzeitbeschäftigung.
Der Amtsarzt ist dann auch dein Ansprechpartner, wenn du meinst, du könntest mit einer anderen Tätigkeit oder mit Teilzeit -vielleicht nur mit 30 Std - weiter arbeiten.
Du musst dir überlegen, was DU im Zweifelsfalle willst.
Das kann auch die Dienstunfähigkeit sein.
Natürlich ist man durch seine Erkrankung auch in seinen Entscheidungen etwas "ferngesteuert", aber die Entscheidung, wie dein weiteres Leben aussehen soll, triffst du eigentlich selbst und möglichst offenen Auges hinsichtlich deiner gesundheitlichen Möglichkeiten und unter Erkennung vor allem der finanziellen Auswirkungen.
Mit einer Dienstunfähigkeit kannst du durchaus noch woanders arbeiten, wenn du dir das zutraust.
Also einfach mal die DDU-Pension und eine 30-Std-Teilzeit berechnen lassen und gucken, was netto rumkommt. Dann hat man schon mal eine gute Entscheidungsbasis hinsichtlicher der zukünftigen Finanzlage.
Und... viel wichtiger als dem Staat zu dienen, ist sich selbst zu dienen und sein Leben nicht für irgendeinen Aktenfuzziekram zu riskieren.
Beim WE-Verfahren bestimmt der behandelnde Arzt das Tempo.
Es ist durchaus immer wieder vorgekommen, dass eine Wiedereingliederung und die Stundenleistung doch zu schnell - insbesondere mit der Stundenzahl - durchgezogen wurde. Hier kann der behandelnde Arzt die Notbremse ziehen und verordnen, dass man die Stundenzahl nochmal wieder runterfährt und das ganze Prozedere einfach langsamer durchzieht. Wie gesagt, erst die Hälfte der Normzeit ist ja vorbei.
WEIL eben die Wiedereingliederung und die Aufnahme der vollen Arbeitsleitung in einem vernünftigen Zeitrahmen erreicht werden soll, kann das alles aber auch mal deutlich länger als 6 Monate ausfallen.
Der behandelnde Arzt muss es eben nochmal neu anschieben, mit welcher Leistungsanforderung und über welchen Zeitraum die WE weitergeführt werden soll.
Also setze dich erstmal mit deinem behandelnden Arzt zusammen und lasse die Std-Zahl nochmal zurücksetzen und das ganze auf eine längere Zeitschiene verteilen.
Das wird dann machbar sein. Hört sich ja auch so an, als wenn der Vorgesetzte das auch so sähe.
Dem Amtsarzt unbedingt ein Gutachten deines behandelnden Arztes mitbringen, in dem dieser empfiehlt, die WE erstmal bis zum soundsovielten durchzuziehen.
Wenns nicht klappt, kanns ja immer nochmal zum Amtsarzt zur Entscheidung gehen.
Was kann kommen beim Amtsarzt?
Eine NICHT erfolgreiche VOLLZEIT-Eingliederung kann zumindest darin enden, dass man auch deutlich unterwertige Beschäftigung mit weniger Anforderung ODER eine TEILDienstfähigkeit und damit auch eine Teilzeitbeschäftigung beschließen kann. DAs bedeutet natürlich auch deutlich weniger Einkommen und man hätte mit einer Dienstunfähigkeit und Mindestpension evtl. sogar mehr Einkommen als in Teilzeitbeschäftigung.
Der Amtsarzt ist dann auch dein Ansprechpartner, wenn du meinst, du könntest mit einer anderen Tätigkeit oder mit Teilzeit -vielleicht nur mit 30 Std - weiter arbeiten.
Du musst dir überlegen, was DU im Zweifelsfalle willst.
Das kann auch die Dienstunfähigkeit sein.
Natürlich ist man durch seine Erkrankung auch in seinen Entscheidungen etwas "ferngesteuert", aber die Entscheidung, wie dein weiteres Leben aussehen soll, triffst du eigentlich selbst und möglichst offenen Auges hinsichtlich deiner gesundheitlichen Möglichkeiten und unter Erkennung vor allem der finanziellen Auswirkungen.
Mit einer Dienstunfähigkeit kannst du durchaus noch woanders arbeiten, wenn du dir das zutraust.
Also einfach mal die DDU-Pension und eine 30-Std-Teilzeit berechnen lassen und gucken, was netto rumkommt. Dann hat man schon mal eine gute Entscheidungsbasis hinsichtlicher der zukünftigen Finanzlage.
Und... viel wichtiger als dem Staat zu dienen, ist sich selbst zu dienen und sein Leben nicht für irgendeinen Aktenfuzziekram zu riskieren.