Guten Abend,
ich spiele mit dem Gedanken, im Osten eine Stelle anzunehmen. Natürlich wirft das viele Fragen auf, wie zum Beispiel: Behalte ich meine Westbesoldung? Ich bin natürlich Beamter.
Und weil wir gerade beim Geld sind: in allen mir bekannten Vorschriften zum Umzugskostenrecht wird auf Mietwohnungen abgestellt. Z.B. würde von der alten Wohnung für einen kurzen Zeitraum die Miete gezahlt werden, und beim Kauf eines Herds für die neue Wohnung gibt es Zuschüsse.
Wie sieht das denn bei einem Eigenheim aus? Übernimmt die Zollverwaltung auch für den kurzen Zeitraum, in dem ich zwei Wohnungen zu bezahlen habe, die Kosten für die alte Wohnung? Oder werde ich als Eigentümer schlechter gestellt als Mieter? Ich habe natürlich vor, mir wieder ein Eigenheim anzuschaffen. Wenn ich dort eine Küche brauche, gibts dann auch die Zuschüsse? Fragen über Fragen.
Ich wäre über Erfahrungen der KollegInnen sehr dankbar.
Zolli
Wechsel in den Osten
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 72
- Registriert: 23.11.2005 17:51
- Behörde:
Wechsel in den Osten
Wir müssen sparen, koste es was es wolle.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 27.09.2006 21:53
- Behörde:
-
- Beiträge: 72
- Registriert: 23.11.2005 17:51
- Behörde: