Hallo liebe beamtentalk.de-Community!
Nachdem ich viel im Internet recherchiert habe und hier im Forum auch einige ähnliche Sachverhalte gefunden habe, jedoch keinen, der meinem identisch ist, stehe ich vor folgendem Problem:
Im Jahr xxxx habe ich meine Ausbildung (mittlerer Dienst) bei der Finanzverwaltung angefangen. Diese dann im Jahr xxxx+2 erfolgreich absolviert und bin anschließend ganz normal meiner Berufstätigkeit im Finanzamt nachgegangen, jedoch habe ich zusätzlich noch das Abendgymnasium besucht und stehe nun kurz vor dem Abschluss. Natürlich habe ich mich bereits mit dem Halbjahreszeugnis beworben und auch schon Zusagen erhalten. Nachdem ich beim Smalltalk mit dem Personalratsvorsitzenden mit einem großen Problem konfrontiert wurde und zwar, dass ich eventuell anteilig die Anwärterbezüge zurückzahlen muss, wenn ich bereits nach 3 Jahren (und nicht nach 5) das Amt verlasse. Auf die Aussage des Personalrates will ich mich aber nicht verlassen (wegen unserem starken Personalmangel im mittleren Dienst).
Eine passende Rechtsvorschrift konnte ich leider nicht ausfindig machen, weder der §12 noch §59 BBesG haben mir weiter geholfen. Eine ehrliche Meinung bzw. die Wahrheit kann ich bei mir im Amt nicht erwarten meiner Ansicht nach, deshalb wende ich mich an euch. Vielleicht war jemand von euch schon mal in der selben Predulie oder kennt/kannte jemand mit dem selben Problem?
Bitte nicht an andere Personen im Amt verweisen, an die ich mich wenden soll, da keiner meinen Weggang wirklich möchte und ich deshalb eine große Skepsis deren Angaben gegenüber habe.
Vielen Dank im Voraus!
Frohe Ostern wünsche ich im Übrigen noch
Rückforderung Anwärterbezüge mittlerer Dienst
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Re: Rückforderung Anwärterbezüge mittlerer Dienst
Ach Gott immer diese Personalräte die keine Ahnung haben. Also Du bist im mittleren Dienst und Deine Ausbildung (Vorbereitungsdienst) ist nicht mit einem Studium gekoppelt (dies wäre im gehobenen Dienst der Fall (Studium an einer Fachhochschule)). Ergo greift diese Regelung bei Dir nicht. Also brauchst Du auch nichts zurückzahlen.