Hallo zusammen,
wäre dankbar für Antworten zu folgendem Thema:
1. Wer verhandelt die Erhöhung der Pensionen für Ruhestandsbeamte (Telekom) und wann geschieht das immer?
2. Wenn aktive Beamte z.B. 2 % mehr erhalten - erhalten Ruhestandsbeamte dann ebenfalls 2 %? Oder nur die Hälfte?
3. Wie verhält sich das mit dem Weihnachtsgeld eigentlich genau? Ich habe in den Bezügen April eine Nachzahlung von rund 20 € p.Monat seit Januar erhalten.
Bedeutet das, dass das Weihnachtsgeld bei mir nur rund 240 € p.a beträgt? Oder wonach richtet sich die Höhe genau?
Danke für eine fundierte Erläuterung - der Versorgungsservice konnte mir da nicht so richtig weiterhelfen.
Gruß, Jo
Pensionen / Ruehstandsbeamte Telekom
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Re: Pensionen / Ruehstandsbeamte Telekom
Eine Erhöhung der Pensionsbezüge erfolgt, wenn die Besoldungstabelle um die Prozente nach oben angepasst wird. OB eine Übernahme oder Teilübernahme der Tarifergebnisse für die Beamten erfolgt, entscheidet prinzipiell das Innen/Finanzministerium. Wer dem Ministerium da konkret auf den Zehen steht, um das durchzusetzen - da bin ich im Moment überfragt.
Wenn es Nachzahlungen gibt - und die haben wir bei Telekoms wohl fast alle auf der aktuellen April-Abrechnung, gibt es auf der Bezügemitteilung eine Mitteilung, dass die Nachzahlungen rückwirkend wegen §78 BBG gezahlt werden. Vielleicht guckst du mal auf deiner Abrechnung nach, welcher Grund für die Nachzahlung angegeben wurde.
Auf jeden Fall muss das Bezügerechenzentrum/PST eine Aussage über die Zahlung machen können, da der Beamte ja verpflichtet ist, die Richtigkeit seines Gehaltes auch nachzuprüfen.
In diesem Falle habe ich mal die PST-Hotline belästigt:
Diese Nachzahlungen haben mit der Änderung der Bundesbesoldungstabelle zu tun. Und zwar bekommen BEURLAUBTE Beamte und Beamte im Ruhestand rückwirkend eine Nachzahlung, weil die Anteile der Sonderzahlung sich verändert haben (um es mal ganz grob auszudrücken). Und beurlaubte Beamte werden (fiktiv) und Ruhestandsbeamte in echt nach der normalen Bundesbesoldungstabelle abgerechnet. Die Beamten, die in den PNU nicht beurlaubt sind, nach der PNU-Tabelle. Aber auch da hat sich über den Kürzungsfaktor von 0,99xx eine winzige Änderung ergeben. Angeschmiert sind eigentlich all die Beamten in den Postnachfolgeunternehmen, die nicht von der 34-Stunden-WAZ-Absenkung betroffen sind und weiter mit 38 Std arbeiten, ohne beurlaubt zu sein. Die haben weder den Vorteil der 34-Std-Woche, noch den Vorteil der -zumindest fiktiven- Erhöhung ihrer Besoldung im Hintergrund.
Und wenn wir dann mal das BVG-Urteil hinsichtlich der unterschiedlichen Besoldungslisten und der nicht eingebauten Sonderzahlung für die PNU-Beamten nochmal nachlesen, in dem ja mitgeteilt wird, dass die Beamten ja alle 34 Std arbeiten und damit auch den keinen Nachteil in ihrer Bezahlung in Relation zu ihrer Arbeitszeit hätten, da wissen wir schnell, wo der Haken steckt.
Die Nachzahlungsberechnungen für das 1. Quartal 2012 sind also alles Nachzahlungen, die sich aus den Änderungen in der Bundesbesoldungstabelle/Sonderzahlung ergeben.
Wer es in seinem Falle ganz genau wissen will/muss, sollte mal seine PST-Hotline anrufen.
Wenn es Nachzahlungen gibt - und die haben wir bei Telekoms wohl fast alle auf der aktuellen April-Abrechnung, gibt es auf der Bezügemitteilung eine Mitteilung, dass die Nachzahlungen rückwirkend wegen §78 BBG gezahlt werden. Vielleicht guckst du mal auf deiner Abrechnung nach, welcher Grund für die Nachzahlung angegeben wurde.
Auf jeden Fall muss das Bezügerechenzentrum/PST eine Aussage über die Zahlung machen können, da der Beamte ja verpflichtet ist, die Richtigkeit seines Gehaltes auch nachzuprüfen.
In diesem Falle habe ich mal die PST-Hotline belästigt:
Diese Nachzahlungen haben mit der Änderung der Bundesbesoldungstabelle zu tun. Und zwar bekommen BEURLAUBTE Beamte und Beamte im Ruhestand rückwirkend eine Nachzahlung, weil die Anteile der Sonderzahlung sich verändert haben (um es mal ganz grob auszudrücken). Und beurlaubte Beamte werden (fiktiv) und Ruhestandsbeamte in echt nach der normalen Bundesbesoldungstabelle abgerechnet. Die Beamten, die in den PNU nicht beurlaubt sind, nach der PNU-Tabelle. Aber auch da hat sich über den Kürzungsfaktor von 0,99xx eine winzige Änderung ergeben. Angeschmiert sind eigentlich all die Beamten in den Postnachfolgeunternehmen, die nicht von der 34-Stunden-WAZ-Absenkung betroffen sind und weiter mit 38 Std arbeiten, ohne beurlaubt zu sein. Die haben weder den Vorteil der 34-Std-Woche, noch den Vorteil der -zumindest fiktiven- Erhöhung ihrer Besoldung im Hintergrund.
Und wenn wir dann mal das BVG-Urteil hinsichtlich der unterschiedlichen Besoldungslisten und der nicht eingebauten Sonderzahlung für die PNU-Beamten nochmal nachlesen, in dem ja mitgeteilt wird, dass die Beamten ja alle 34 Std arbeiten und damit auch den keinen Nachteil in ihrer Bezahlung in Relation zu ihrer Arbeitszeit hätten, da wissen wir schnell, wo der Haken steckt.
Die Nachzahlungsberechnungen für das 1. Quartal 2012 sind also alles Nachzahlungen, die sich aus den Änderungen in der Bundesbesoldungstabelle/Sonderzahlung ergeben.
Wer es in seinem Falle ganz genau wissen will/muss, sollte mal seine PST-Hotline anrufen.
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Re: Pensionen / Ruehstandsbeamte Telekom
... vielen Dank für den ausführlichen Text.
Allerdings steht in meiner Bezügemitteilung nichts von einem Parag. 78 ... (?)
Da steht: Erhöhung aufgrund des Gesetzes zur Wiedergewährung der Sonderzahlung rückwirkend zum 01.01.2012
Also doch "Weihnachtsgeld"?
Allerdings steht in meiner Bezügemitteilung nichts von einem Parag. 78 ... (?)
Da steht: Erhöhung aufgrund des Gesetzes zur Wiedergewährung der Sonderzahlung rückwirkend zum 01.01.2012
Also doch "Weihnachtsgeld"?
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Re: Pensionen / Ruehstandsbeamte Telekom
DeTeCSM: Es gibt unterschiedlich gelagerte Fälle -auch hinsichtlich der rechtlichen Situation, in der man sich gerade befindet - insbesondere im Telekom-Kreis - und unterschiedliche Begründungen, die in der Bezügemitteilung stehen.
Weil die aber so allgemein gehalten sind, lässt sich ohne Nachhaken nicht genau feststellen, welche Art und Weise der Erhöhung genau auf einen selbst zutrifft.
Abhängig ist es im Großen und Ganzen davon, ob man auf einer Besoldungsliste mit oder ohne Sonderzahlungsanteil geführt wird.
Ich habe dem PST-Hotline-Menschen gesagt, dass man für die Infomation in der Bezügemittelung vielleicht auch noch 2 Sätze mehr hätte verschwenden können.
Weil die aber so allgemein gehalten sind, lässt sich ohne Nachhaken nicht genau feststellen, welche Art und Weise der Erhöhung genau auf einen selbst zutrifft.
Abhängig ist es im Großen und Ganzen davon, ob man auf einer Besoldungsliste mit oder ohne Sonderzahlungsanteil geführt wird.
Ich habe dem PST-Hotline-Menschen gesagt, dass man für die Infomation in der Bezügemittelung vielleicht auch noch 2 Sätze mehr hätte verschwenden können.