als Pensionär nebenbei eine Firma betreiben
Moderator: Moderatoren
als Pensionär nebenbei eine Firma betreiben
Ich habe 2 Fragen, zu denen ich bei meinem Dienstherrn unterschiedliche Auskünfte erhielt:
1. Kann ich als Schwerbehinderter mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen oder gilt auch hier die Verlängerung der Lebensalterszeit von 3 Monaten (bin Jahrgang 1949)?
2. Darf ich als Pensionär nebenbei ein angemeldetes Gewerbe betreiben ohne Rücksicht auf die aus dieser Tätigkeit resultierenden Einnahmen oder greift auch hier die Zuverdienstgrenze?
1. Kann ich als Schwerbehinderter mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen oder gilt auch hier die Verlängerung der Lebensalterszeit von 3 Monaten (bin Jahrgang 1949)?
2. Darf ich als Pensionär nebenbei ein angemeldetes Gewerbe betreiben ohne Rücksicht auf die aus dieser Tätigkeit resultierenden Einnahmen oder greift auch hier die Zuverdienstgrenze?
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
- Tätigkeit: Beamter
Re: als Pensionär nebenbei eine Firma betreiben
Wie wäre es wenn Du zunächst die SuFu nutzt, die Fragen die Du stellst wurden hier schon mehrfach behandelt.
Re: als Pensionär nebenbei eine Firma betreiben
Das war natürlich das erste, was ich getan habe: die SuFu bemüht, leider jedoch ohne Erfolg. Ich habe keine Einträge gefunden, die meine Fragen beantwortet hätten, daher mein Beitrag im Forum.
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
- Tätigkeit: Beamter
Re: als Pensionär nebenbei eine Firma betreiben
Zu 1. Müsste man zunächst mal wissen wo Du Beamter bist. Allgemein gesagt gilt die Altersgrenze von 67 Jahren nicht bei Beamten des Jahrganges 1949 und davor.
Zu 2. Die Grenzen ab wann abzuliefern ist, gelten unabhängig von der Art den Nebentätigkeit (außer Lehrtätigkeit, Wissenschaftlich,künstlerisch und / oder schriftstellerische Tätigkeit, Nutznießung eigenen Vermögens)
Zu 2. Die Grenzen ab wann abzuliefern ist, gelten unabhängig von der Art den Nebentätigkeit (außer Lehrtätigkeit, Wissenschaftlich,künstlerisch und / oder schriftstellerische Tätigkeit, Nutznießung eigenen Vermögens)
Re: als Pensionär nebenbei eine Firma betreiben
Hallo,
danke, dass Du nochmal geantwortet hast.
Ich bin Bundesbeamter. Die Anhebung der Regelarbeitszeit beginnt meines Wissens ab dem Jahr 2012 - und zwar beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947, der 1 Monate länger arbeiten muss. Ich bin 1949 geboren und müsste normalerweise 3 Monate länger arbeiten - also 65 + 3 Monate.
Ich weiß nun nicht, ob das auch gilt, wenn ich mit 63 auf Antrag wegen Schwerbhinderung in den Ruhestand versetzt werde. Ich habe bei meinem Dienstherrn nachgefragt und unterschiedliche Auskünfte erhalten und bin mir jetzt nicht sicher, ob ich mit 63 ohne Abschläge gehen kann oder noch 3 Monate dran hängen muss, um abschlagsfrei zu sein.
zu Punkt 2.:
wenn ich Dich richtig verstehe, sind Einnahmen aus der Vermietungstätigkeit von eigenen Immobilien also nicht "schädlich". Wohl aber, wenn ich ein Dienstleistungsunternehmen betreibe und fremde Immobilien vermarkte und diese betreue!?
Nochmals danke für Deine Antwort.
danke, dass Du nochmal geantwortet hast.
Ich bin Bundesbeamter. Die Anhebung der Regelarbeitszeit beginnt meines Wissens ab dem Jahr 2012 - und zwar beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947, der 1 Monate länger arbeiten muss. Ich bin 1949 geboren und müsste normalerweise 3 Monate länger arbeiten - also 65 + 3 Monate.
Ich weiß nun nicht, ob das auch gilt, wenn ich mit 63 auf Antrag wegen Schwerbhinderung in den Ruhestand versetzt werde. Ich habe bei meinem Dienstherrn nachgefragt und unterschiedliche Auskünfte erhalten und bin mir jetzt nicht sicher, ob ich mit 63 ohne Abschläge gehen kann oder noch 3 Monate dran hängen muss, um abschlagsfrei zu sein.
zu Punkt 2.:
wenn ich Dich richtig verstehe, sind Einnahmen aus der Vermietungstätigkeit von eigenen Immobilien also nicht "schädlich". Wohl aber, wenn ich ein Dienstleistungsunternehmen betreibe und fremde Immobilien vermarkte und diese betreue!?
Nochmals danke für Deine Antwort.
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
- Tätigkeit: Beamter
Re: als Pensionär nebenbei eine Firma betreiben
zu 1. Es gilt dann bei euch die Altersgrenze von 63 Jahren ohne irgendwelche Extramonate und ohne Abschläge, aber nur der erdiente Ruhegehaltssatz.
zu 2. Genauso ist es.
zu 2. Genauso ist es.
Re: als Pensionär nebenbei eine Firma betreiben
Danke für Deine Antwort! Aber jetzt bin ich leider wieder so weit wie ich war.
Ich hatte in einem Forum für Schwerbehinderte vor ein paar Tagen die gleiche Frage gestellt und dort wurde mir gerade geantwortet, dass ich erst mit 63 + 3 Monate in den Ruhestand kann, denn die Verlängerung der Lebensarbeitszeit gelte auch für Schwerbehinderte.
Jetzt weiß ich gar nichts mehr. Die gleichen unterschiedlichen Auskünfte habe ich auch von meinem Dienstherrn (Bund) erhalten.
Vielleicht sollte ich mal das BMI anschreiben? Irgend jemand in diesem Staat muss einem doch diesbezüglich eine verbindliche Auskunft geben können.
Ich hatte in einem Forum für Schwerbehinderte vor ein paar Tagen die gleiche Frage gestellt und dort wurde mir gerade geantwortet, dass ich erst mit 63 + 3 Monate in den Ruhestand kann, denn die Verlängerung der Lebensarbeitszeit gelte auch für Schwerbehinderte.
Jetzt weiß ich gar nichts mehr. Die gleichen unterschiedlichen Auskünfte habe ich auch von meinem Dienstherrn (Bund) erhalten.
Vielleicht sollte ich mal das BMI anschreiben? Irgend jemand in diesem Staat muss einem doch diesbezüglich eine verbindliche Auskunft geben können.
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
- Tätigkeit: Beamter
Re: als Pensionär nebenbei eine Firma betreiben
Die Auskunft die man Dir erteilt hat die 63 Jahre + 3 Monate besagt, ist falsch. Diese Anpassung der Altersgrenze gilt nur für nach dem 31.12.1951 Geborene.
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Tätigkeit: Telekomikerin
- Kontaktdaten:
Re: als Pensionär nebenbei eine Firma betreiben
Ich habe hier die offizielle Dienstrechtsinfo der DTAG vom 09.01.2012 vor mir liegen:
Regelaltersgrenze für Bea, die nach dem 31.12.1946 geboren sind:
...
Jahrgang 1949 - Anhebung um 3 Monate auf 65 Jahre und 3 Monate (abschlagsfreie Pensionierung) für NICHTbehinderte Bea
"Besondere Altersgrenzen für schwerbehinderte Beamte":
Geburtsjahr 1949 - abschlagsfreie Pension mit (genau) 63 Jahren
Möglichkeit, auf Antrag FRÜHER mit 60 Jahren in Pension zu gehen, dann aber mit (10,8% Abschlag).
Es bleibt für Behinderte auch weiterhin beim Abschlag von 10,8%.
Das ist besonders zu bemerken, da der Abschlag ansonsten bei nicht behinderten ab 2012 14,4% beträgt.
Ich denke, das müsste dann jetzt geklärt sein.
Zur Nebenbeschäftigung:
Die Verwaltung von EIGENEM Kapital und Vermögen, also auch Immobilien gilt, NICHT als Nebentätigkeit.
Wenn man allerdings eine Firma aufmacht, um mit Immobilien zu handeln, sieht das ganz anders aus.
Regelaltersgrenze für Bea, die nach dem 31.12.1946 geboren sind:
...
Jahrgang 1949 - Anhebung um 3 Monate auf 65 Jahre und 3 Monate (abschlagsfreie Pensionierung) für NICHTbehinderte Bea
"Besondere Altersgrenzen für schwerbehinderte Beamte":
Geburtsjahr 1949 - abschlagsfreie Pension mit (genau) 63 Jahren
Möglichkeit, auf Antrag FRÜHER mit 60 Jahren in Pension zu gehen, dann aber mit (10,8% Abschlag).
Es bleibt für Behinderte auch weiterhin beim Abschlag von 10,8%.
Das ist besonders zu bemerken, da der Abschlag ansonsten bei nicht behinderten ab 2012 14,4% beträgt.
Ich denke, das müsste dann jetzt geklärt sein.
Zur Nebenbeschäftigung:
Die Verwaltung von EIGENEM Kapital und Vermögen, also auch Immobilien gilt, NICHT als Nebentätigkeit.
Wenn man allerdings eine Firma aufmacht, um mit Immobilien zu handeln, sieht das ganz anders aus.