Hallo,
ja das mit den Anwärterzuschlägen, da kann und darf ich @Gerda Schwäbel voll und ganz zustimmen. Ohne diese Zuschläge für Anwärter wäre es wohl ganz schlecht um den JVD bestimmt.
Zu meiner Zeit war es hier in BaWü so, dass man die ausbezahlten Anwärterzuschlag binnen der fünf Jahre PROTZENTUAL zurückzahlen musste, wenn man innerhalb der 5 Jahre sich vom AVD verabschieden wollte.
Aber wer legt sich schon die Anwärterzuschläge auf die hohe Kante ??? Niemand, den der Zuschlag wird in das tägliche Lebensunterhalt eingebunden... und um einen hohen Schuldenberg zu vermeiden, verbleiben die meisten Frischlinge dann die 5 Jahre und dannach noch länger.... Weil mit dem Abschluß ist man auf dem Arbeitsmarkt gerade mal für einen Wach-und Schließdienst geeignet !!!
Wenn jemand die 5 Jahre "Absitzt"
, ist er effektiv 7 Jahre weg aus dem bürgerlichem Berufsleben...
Rechne mal...: 24 Monate (Ausbildungszeit) X 541 Euro = 12984 Euro
Also wenn sich ein frisch ausgelernter Jungbeamter direkt nach dem Abschluß vom AVD verabschieden möchte, werden die volle 12984 Euro fällig.
Gemäß meiner Rechnung, werden dann pro nicht erfülltem Jahr ca. 2596,80 Euro fällig.
Zu meiner Zeit war es ganz schlimm, den es wurden einige Kollegen in der Ausbildung ganz einfach und ohne großartige Zeremonie aus dem Dienst entfernt, nur weil dem damaligen AL und VDL auf einmal die Nase nicht mehr gepasst hat... --> laut meiner Kenntnis mussten diese Mitauszubildenten den bisher gezahlten Ausbildungszuschlag nicht zurückbezahlen...
Gruß
c20xe