Mitwirkungspflicht des Arztes bei Erstattung?
Verfasst: 12. Mär 2012, 22:13
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Sowohl die Beihilfestelle als auch die Restkostenversicherung fordern für die Erstattung der Entspiegelung meiner ersten Gleitsichtbrille eine medizinische Begründung. Es geht um über € 120.
Der verschreibende Arzt scheint dazu aber gar keine Lust zu verspüren und verweigert mir sogar ein Gespräch über den Sachverhalt.
Nachdem ich eine Woche lang vergeblich versucht habe, ihn ans Telefon zu bekommen (mal war er nicht da, mal hatte er zu viele Patienten, mal ließ er seine Sprechstundenhilfe ausrichten, dass die Erstattungsstellen "immer" mit seiner Verordnungsnotiz "Entspiegelung erforderlich" zufrieden seien) hatte ich ihn heute endlich für etwa 20 Sekunden am Telefon. Er ließ mich wissen, dass für Entspiegelungen grundsätzlich keine medizinische Notwendigkeit begründbar sei und dass er für weitere Ausführungen keine Zeit habe. Er legte auf, ohne mir Gelegenheit für eine Äußerung zu lassen.
Ergänzender Hinweis: Die Rechnung für die ärztliche Untersuchung, in der die Gleitsichtbrille verordnet wurde, hatte ich pünktlich beglichen, und sie ist auch in vollem Umfang erstattet worden. Eine weitere Rechnung dieses Arztes für eine Kontrolluntersuchung erwarte ich (intuitiv) nach dem heutigen Telefonat in Kürze.
Meine Frage lautet: Ist der Arzt nicht verpflichtet, die von den Erstattungsstellen geforderte Begründung zu erbringen? Wenn er auf der Verordnung den Hinweis "Entspiegelung erforderlich" vermerkt, dann muss er ihn doch begründen können und dies auf Anfrage auch tun, oder nicht?
Und: Wenn eine solche Mitwirkungspflicht besteht, wo steht sie geschrieben und wie setze ich sie durch?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
ich habe folgendes Problem: Sowohl die Beihilfestelle als auch die Restkostenversicherung fordern für die Erstattung der Entspiegelung meiner ersten Gleitsichtbrille eine medizinische Begründung. Es geht um über € 120.
Der verschreibende Arzt scheint dazu aber gar keine Lust zu verspüren und verweigert mir sogar ein Gespräch über den Sachverhalt.
Nachdem ich eine Woche lang vergeblich versucht habe, ihn ans Telefon zu bekommen (mal war er nicht da, mal hatte er zu viele Patienten, mal ließ er seine Sprechstundenhilfe ausrichten, dass die Erstattungsstellen "immer" mit seiner Verordnungsnotiz "Entspiegelung erforderlich" zufrieden seien) hatte ich ihn heute endlich für etwa 20 Sekunden am Telefon. Er ließ mich wissen, dass für Entspiegelungen grundsätzlich keine medizinische Notwendigkeit begründbar sei und dass er für weitere Ausführungen keine Zeit habe. Er legte auf, ohne mir Gelegenheit für eine Äußerung zu lassen.
Ergänzender Hinweis: Die Rechnung für die ärztliche Untersuchung, in der die Gleitsichtbrille verordnet wurde, hatte ich pünktlich beglichen, und sie ist auch in vollem Umfang erstattet worden. Eine weitere Rechnung dieses Arztes für eine Kontrolluntersuchung erwarte ich (intuitiv) nach dem heutigen Telefonat in Kürze.
Meine Frage lautet: Ist der Arzt nicht verpflichtet, die von den Erstattungsstellen geforderte Begründung zu erbringen? Wenn er auf der Verordnung den Hinweis "Entspiegelung erforderlich" vermerkt, dann muss er ihn doch begründen können und dies auf Anfrage auch tun, oder nicht?
Und: Wenn eine solche Mitwirkungspflicht besteht, wo steht sie geschrieben und wie setze ich sie durch?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!