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DDU und Reaktivierung
Verfasst: 9. Mär 2012, 12:24
von Reducer
Hallo liebe Schreibgemeinde und Kollegen!
Ich habe folgende Fragen:
1.) Hat jemand schon Erfahrungen gemacht, daß aufgrund einer dauernden Dienstunfähigkeit (DDU) eine nachträgliche amtsärztliche Untersuchung nach 3 Jahren lt. Schreiben vom Dienstherrn vorgesehen war, jedoch nie eine ' Einladung ' nach den besagten Jahren erfolgte.
2.) Kann es sein, dass es sich nur um ein pro Forma-Schreiben handelt?
3.) Aufgrund der schwere meiner Erkrankung wurde durch das Gesundheitsamt bescheinigt, daß KEINE Nachuntersuchung durch das GA zu erfolgen hat. Der Dienstherr folgte nun dieser Empfehlung nicht. Ist hier schon jemand erfolgreich gegen die ungleiche Einschätzung vorgegangen, ich fühle mich durch diese Ungleichbehandlung diskriminiert, zumal mich es wahnsinnig psychisch belastet, dieses Prozedere nochmals zu durchlaufen.
4.) Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten?
Es wird oft seitens des Arbeitgebers argumentiert, daß das Alter für eine Nachuntersuchung eine Rolle spielt. Auch hier fühle ich mich diskriminiert, da Alter und Krankheit meiner Ansicht nach, grundsätzlich nicht im Zusammenhang stehen. Da das Gesundheitsamt zu dem Ergebnis gekommen ist, dass wegen der Schwere meiner Krankheit keine Nachuntersuchung zu erfolgen hat, hätte der Dienstherr dieser Empfehlung folgen können.
Zu meiner Person, bin 47 und Landesbeamter in BW.
Für alle konstruktive Beiträge bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende Euch allen,
Reducer
Re: DDU und Reaktivierung
Verfasst: 9. Mär 2012, 13:50
von kreisverkehr
Nachuntersuchen kann dich dein DH jederzeit, wenn ihm danach ist.
Die zeitliche Vorgabe des AA ist eine Empfehlung - an die der DH sich halten kann, oder auch nicht.
Ob du die erneute Vorladung als diskriminierend empfindest, ist tragisch für dich als Person, keinesfalls aber von Relevanz für ein wie auch immer begründetes "Verfahren" oder Widerspruch gegen den DH.
Sinn würde ein juristisches Verfahren dann machen, wenn die schwere deiner Krankheit bereits das Aufsuchen des AA als eine so größe körperliche/seelische Belastung darstellen könnte, dass eine Verschlechterung deines Gesundheitszustandes, ja u. U. sogar eine Gefährdung deiner Person die Folge sein könnte.
Grundsätzlich verstehe ich deine Aussagen aber nicht vollständig: du schreibst, dass dich der DH - auch nach 3 Jahren - NICHT eingeladen hat zum AA zu gehen (Punkt 1)
In Punkt 3 schreibst du aber, dass der DH der Empfehlung des AA dich nicht mehr vorstellig werden zu lassen nicht gefolgt ist und du ergo also eine Einladung zur Nachuntersuchung vorliegen hast.
Re: DDU und Reaktivierung
Verfasst: 9. Mär 2012, 16:02
von Reducer
Hallo Kreisverkehr!
Ertmal vielen Dank für die schnelle Antwort,
jetzt zu dem was Du nicht ganz verstehst,
vielleicht habe ich es ein bischen falsch dargestellt, zu Punkt 1 meinte ich nicht mich, sondern habe in die Runde gefragt, ob jemand per Verfügung zu Beginn seiner DDU mitgeteilt bekommen hat, dass nach 3 Jahren eine Nachuntersuchung stattfinden soll, diese jedoch nach 3 Jahren und später nie statt fand, da vom Dienstherr nichts mehr kam. Nochmals ich meinte nicht mich, sondern ob JEMAND Erfahrungswerte diesbezüglich hat.
Zu Punkt 3 geht es mir darum ob schon JEMAND gegen die Ungleichbehandlung, sprich Gesundheitsamt meint, keine Nachuntersuchung ist zu machen, wegen der Schwere der Krankheit, der Dienstherr möchte aber Nachuntersuchung nach 3 Jahren, ich sehe darin eine Willkür und Gängelung des kranken Beamten. Frage nocheinmal ist gegen diese Ungleichbehandlung schon einmal JEMAND dagegen vorgegangen.
Ich hoffe jetzt wirds ein bischen verständlicher!?
Grüsse Reducer

Re: DDU und Reaktivierung
Verfasst: 9. Mär 2012, 20:09
von Reducer
Hallo und guten Abend Mitsumo!
Auch Dir ein Dankeschön für Deine Antwort, nun ich sage Dir was mein Problem ist, wenn der Druck nun endgültig von mir genommen worden wäre, die Nachuntersuchungen, ärztliche Gutachten vorlegen usw. mit sich bringen, ginge es mir einfach besser, da man halt doch nicht 100% Gewissheit hat, was einen erwartet. Vielleicht mache ich mir ja auch zu viele Gedanken. Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn einmal durch den Amtsarzt eine chronifizierte schwere Erkrankung festgestellt worden ist, und man vollständig durchtherapiert wurde, die nächste amtsärztliche Untersuchung sich auf die erste Untersuchung stützen wird. Und so wie Du sagst, falls das BMF nun automatisch eine Nachuntersuchung vorsieht, und der Dienstherr daran gebunden ist, ist die Entscheidung, dass ich trotz schwerer chronischer Erkrankung nach 3 jahren wieder zum AA vorstellig werden soll, durchaus sinnig. Aber ich denke, vieles ist dann eben business as usual, oder was meint Ihr?
Auf viele Anworten, eigene Erfahrungen würde ich mich sehr freuen,
viele Grüsse,
Reducer
Re: DDU und Reaktivierung
Verfasst: 10. Mär 2012, 04:06
von egyptwoman
Natürlich ist der DH gerade bei jüngeren verpflichtet eine Nachuntersuchung evtl. einzufordern, allerdings ist dies auch immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn der DH vom Amtsarzt das Gutachten bekommt das sich dein Gesundheitszustand nicht bessert und alle Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft wurden, wird der DH prüfen ob es Sinn macht dich nochmal dem AA vorzustellen. In den Schreiben die ich vom DH bekommen habe steht immer drin: eine evtl. Nachuntersuchung durch den Amtsarzt ....., es ist also keine Vorschrift in dem Sinne das der DH dich alle 2 oder 3 Jahre zum Amtsarzt abkommandiert sondern er prüft den einzelnen Fall und dazu wird das letzte Gutachten des Amtsarztes herangezogen und danach entschieden ob es Sinn macht ein erneutes Gutachten einzufordern wenn schon feststeht das sich dein Gesundheitszustand nicht bessern wird. Aber wie gesagt es sind Einzelfallentscheidungen und natürlich je jünger der Beamte ist umso wahrscheinlich ist eine erneute Überprüfung (sofern ansatzweise die Möglichkeit einer Besserung deiner Gesundheit angenommen wird).
Lass dich nicht verrückt machen, das habe ich auch gemacht, weil die mit ihren Schreiben auch nen gewissen Druck ausüben, aber wie man so schön sagt nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Nur die Ruhe.
egyptwoman
Re: DDU und Reaktivierung
Verfasst: 10. Mär 2012, 12:46
von Reducer
Hallo egyptwoman!
Dir auch vielen Dank für Deine Antwort. Deine Analyse meiner Frage(n) trifft genau das, was ich meinte. Ich möchte es nur noch einmal rekapitulieren. Also, wenn der AA feststellt bzw. die anderen Gutachten die beim AA vorliegen insoweit in seinen Bericht mit einpflegt, dass die schwere der Krankheit so einzustufen ist, dass eine Nachuntersuchung nicht mehr stattzufinden hat, jedoch der DH in seinem Schreiben verfügt, dass nach 3 Jahren durch den AA geprüft werden soll........, dann KANN das bedeuten, dass es sich um ein Standartschreiben handelt, und eben nach den besagten 3 Jahren dann doch keine Aufforderung kommt, da das letzte Gutachten eine Besserung des Gesundheitszustands aufgrund der schwere der Krankheit ausschließt. Sehe ich das richtig, hast Du Erfahrungsberichte etc.
Viele Grüße ( wohl nach Ägypten )
senden Dir,
Reducer

Re: DDU und Reaktivierung
Verfasst: 25. Apr 2012, 08:42
von schäferhund
In diesem Zusammenhang Frage an die Runde:
Wurde jemand von Euch schon mal nach längerer DDU wieder reaktiviert, oder kennt Ihr jemanden, bei dem dies geschehen ist ?
Falls ja,
- wie alt war der / die Betroffene bei erneuten Dienstantritt ?
- wer war Dienstherr (Bund, Land, Kommune usw.) ?
- wie lange dauerte die DDU ?
- welche Laufbahn (eD, mD, gD, hD) ?
Gruß
Schäferhund

Re: DDU und Reaktivierung
Verfasst: 25. Apr 2012, 14:44
von egyptwoman
Voriges Jahr ist in meiner alten Dienststelle ein Kollege gekommen der war wohl 8 Jahre DDU, hat aber nen eigenen Antrag auf Reaktivierung gestellt, mir persönlich ist kein Fall bekannt wo ein Ruheständler vom Dienstherrn wieder Reaktiviert wurde.
egyptwoman
Re: DDU und Reaktivierung
Verfasst: 10. Mai 2012, 12:05
von Klaus
Wie läuft eigentlich eine Reaktivierung formal ab? Wird erneut eine Ernennungsurkunde ausgehändigt oder gibt es nur einen Bescheid?
Re: DDU und Reaktivierung
Verfasst: 12. Mai 2012, 13:05
von Bundesfreiwild
Tja... eine Reaktivierung hat wohl noch keiner hier auch nur mit-erlebt.
Normalerweise müsste es aber eine irgendwie geartete Verfügung/schriftlichen Verwaltungsakt geben, der 1. die Zurruhesetzung beendet und 2. den Beamten wieder mit Amtstätigkeit und Amtsbezeichnung auf einen Dienstposten setzt. Also wie auch früher schon eine Urkunde mit "buntem Bändel" mit der Einsetzung in einen aktiven Beamtenstatus.
Aber jetzt mal echt: Bund und Länder sind für jeden Beamten froh, den sie rausbugsieren konnten und mit einer Tarifkraft ersetzen können. Eine Reaktivierung möchte man vermeiden, muss aber die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und die Reaktivierungsuntersuchungen durchziehen. Also möglichst ein aktuelles Attest vom behandelnden Arzt über den weiterhin kritischen Gesundheitszustand zur Untersuchung mitbringen und sein Elend bei der Untersuchung auch darstellen. Das wird aller Wahrscheinlichkeit reichen, um weiter oder für immer in der DDU zu bleiben.