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Probezeitverkürzung

Verfasst: 29. Feb 2012, 18:00
von Simon07
Hallo, ich hab mal eine Frage. Ich bin jetzt seit 01.02. Beamtenanwärter in einer JVA. Vorher war ich acht Jahre Zeitsoldat in der Bundeswehr. Jetzt hab ich gehört, dass man die Dienstzeit der BW an die Beamtenanwärterzeit anrechnen kann und somit die Probezeit verkürzt wird. Hat damit irgendjemand Erfahrung und kann mir sagen, wie lange sie verkürzt wird bzw. was man machen muss?
Danke Simon

Re: Probezeitverkürzung

Verfasst: 1. Mär 2012, 09:27
von staunkei
Wenn du jetzt Beamter auf Widerruf bist ziehst du die Ausbildung normal durch (ohne Verkürzung) wirst dann mit bestehen der Anstellungsprüfung Beamter auf Probe. Diese Probezeit (normalerweise zwei Jahre) kann dann auf Grund Deiner Vordienstzeiten bei der BW gekürzt werden, musst Du aber bei der Personalstelle beantragen. Ebenso kann verkürzt werden wenn das Prüfungsergebnis gut war.

liebe Grüße
Thomas