Reduzierung Ruhegehaltssatz - warum?
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Reduzierung Ruhegehaltssatz - warum?
bis Dezember 2011 hatte ich einen Ruhegehaltssatz von 68,14% und einen Versorgungsabschlag von 10,8%
ab Januar 2012 habe ich einen Ruhegehaltssatz von 65,19% und einen Versorgungsabschlag von 10,8%
In der Begründung steht was von 1,9% Kürzung und 17 Euro Erhöhung und Faktor 0,95667, womit ich leider nichts anfangen kann
wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte - die RVK ist hier sehr schwierig ;(
ab Januar 2012 habe ich einen Ruhegehaltssatz von 65,19% und einen Versorgungsabschlag von 10,8%
In der Begründung steht was von 1,9% Kürzung und 17 Euro Erhöhung und Faktor 0,95667, womit ich leider nichts anfangen kann
wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte - die RVK ist hier sehr schwierig ;(
Re: Reduzierung Ruhegehaltssatz - warum?
Das hat was mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 zu tun. Danach wird ab 31.12.2002 die Versorgung bei den nächsten sieben "Anpassungen" nach einem Anpassungsfaktor abgesenkt. Die Versorgung soll so schrittweise von maximal 75 Prozent auf 71,75 Prozent (Höchstbetrag!) erfolgen. Die vielen Beamten, die diesen Höchstbetrag nicht erreicht haben, trifft das entsprechend.
Dagegen sind bereits Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Tenor: Man darf einen bestandskräftigen Bescheid im Nachhinein nicht zu Lasten der Pensionäre ändern. Die Herren Richter lassen sich Zeit.
Das ganze steht im BeamtVG § 69e Abs.3.
Dagegen sind bereits Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Tenor: Man darf einen bestandskräftigen Bescheid im Nachhinein nicht zu Lasten der Pensionäre ändern. Die Herren Richter lassen sich Zeit.
Das ganze steht im BeamtVG § 69e Abs.3.
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Re: Reduzierung Ruhegehaltssatz - warum?
D.h. ich muss gegen diese "Mitteilung" Widerspruch einlegen?
Ich schreibe ausdrückolich "Mitteilung", weil es kein bescheid ist und auch keine Rechtsmittelbelehrung dort steht.
Worauf kann ich mich da berufen?
Gibt es eine entsprechende Klage, auf die man sich beziehen kann?
Gibt es evtl. einen Mustertext?
Ich schreibe ausdrückolich "Mitteilung", weil es kein bescheid ist und auch keine Rechtsmittelbelehrung dort steht.
Worauf kann ich mich da berufen?
Gibt es eine entsprechende Klage, auf die man sich beziehen kann?
Gibt es evtl. einen Mustertext?
Re: Reduzierung Ruhegehaltssatz - warum?
Gibt es einen Pensionsfestsetzungsbescheid mit dem Dein Ruhegehaltsatz festgesetzt wurde? Falls ja, würde ich den als Begründung für einen Widerspruch heranziehen. Dann erstmal abwarten, wie die andere Seite reagiert. Sie werden wahrschweinlich argumentieren, dass das so im Gesetz steht. Lass Dich am Besten anwaltlich beraten. Deine Gewerkschaft hilft Dir bestimmt dabei.
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Re: Reduzierung Ruhegehaltssatz - warum?
Den "Bescheid" gibt es!
Ich habe die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) einmal unverbindlich angemailt, was das denn soll und folgendes als Antwort bekommen per Mail:
"Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltssatz schrittweise von 75 % auf 71,75 % - und damit entsprechend auch alle anderen Ruhegehaltssätze - abgesenkt. Für alle Versorgungsfälle, die nach dem 31.12.2002 bis zur 8. danach folgenden Anpassung der Bezüge eintreten, wird der Ruhegehaltssatz (RGS) nach dem bis zum 31.12.2002 geltenden Recht festgesetzt, was bedeutet, das der erreichte RGS zunächst unverändert blieb. Die Absenkung erfolgte in 8 Stufen / Anpassungen. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge wurden hier nicht mehr in vollem Umfang der Berechnung des Ruhegehaltssatzes zugrunde gelegt, sondern durch Anpassungsfaktoren jeweils gemindert. Mit der 8. Besoldungsanpassung ist der Ruhegehaltssatz nun mit dem Umrechnungsfaktor 0,95667 zu multiplizieren. Der verminderte RGS gilt nunmehr als neu festgesetzt und wird dann jetzt wieder von den vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen berechnet(für Sie gilt daher nun der RGS in Höhe von 68,14 % x 0,95667 = 65,19 %). Die schrittweise Absenkung des RGS gilt im übrigen auch für alle Versorgungsempfänger, die am 31.12.2002 bereits vorhanden waren."
In der "Mitteilung" für Januar steht drin:
"Den den Versorgungsbezügen zugrunde liegende Ruhegehaltssatz gilt gem. § 69e Abs. 4 BeamtVG in der Fassung bis 31.08.2006 als neu festgesetzt und ist der Berechnung der Versorgungsbezüge ab 01.01.2012 zu Grunde zu legen."
Wie gesagt gibt es bei dieser Mitteilug keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Ich habe die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) einmal unverbindlich angemailt, was das denn soll und folgendes als Antwort bekommen per Mail:
"Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltssatz schrittweise von 75 % auf 71,75 % - und damit entsprechend auch alle anderen Ruhegehaltssätze - abgesenkt. Für alle Versorgungsfälle, die nach dem 31.12.2002 bis zur 8. danach folgenden Anpassung der Bezüge eintreten, wird der Ruhegehaltssatz (RGS) nach dem bis zum 31.12.2002 geltenden Recht festgesetzt, was bedeutet, das der erreichte RGS zunächst unverändert blieb. Die Absenkung erfolgte in 8 Stufen / Anpassungen. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge wurden hier nicht mehr in vollem Umfang der Berechnung des Ruhegehaltssatzes zugrunde gelegt, sondern durch Anpassungsfaktoren jeweils gemindert. Mit der 8. Besoldungsanpassung ist der Ruhegehaltssatz nun mit dem Umrechnungsfaktor 0,95667 zu multiplizieren. Der verminderte RGS gilt nunmehr als neu festgesetzt und wird dann jetzt wieder von den vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen berechnet(für Sie gilt daher nun der RGS in Höhe von 68,14 % x 0,95667 = 65,19 %). Die schrittweise Absenkung des RGS gilt im übrigen auch für alle Versorgungsempfänger, die am 31.12.2002 bereits vorhanden waren."
In der "Mitteilung" für Januar steht drin:
"Den den Versorgungsbezügen zugrunde liegende Ruhegehaltssatz gilt gem. § 69e Abs. 4 BeamtVG in der Fassung bis 31.08.2006 als neu festgesetzt und ist der Berechnung der Versorgungsbezüge ab 01.01.2012 zu Grunde zu legen."
Wie gesagt gibt es bei dieser Mitteilug keine Rechtsbehelfsbelehrung.
- Bundesfreiwild
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Re: Reduzierung Ruhegehaltssatz - warum?
Der abgesenkte Satz hat auch mit dem - für PNU-Unternehmen -nicht mehr gezahlten Weihnachtsgeld zu tun (das in der Besoldungsordnung ja eingerechnet ist - das die T-Beamten z.B. nicht bekommen) Deshalb wird da - je mehr Weihnachtsgeld in die BBesTabelle eingerechnet ist - umso mehr rausgerechnet.
Deshalb war und ist es wichtig, dagegen Widerspruch einzulegen. Genau dazu läuft ja auch eine Klage der T-Beamten vorm BVerfassungsgericht.
Im Widerspruch sollten zwei Gründe stehen:
Einmal ein Widerspruch wegen Ungleichbehandlung von PNU-Beamten gegenüber den anderen Bundesbeamten hinsichtlich des Wegfall des Weihnachtsgeldes.
Zweitens dann der Widerspruch dagegen, dass man als PNU-Beamter nicht nach der Bundesbesoldungstabelle, sondern nach Besoldungstabelle PNU bezahlt wird, in der eben kein Weihnachtsgeld enthalten ist. Begründung: Ungleichbehandlung UND Benachteiligung bei der Altersversorgung.
Wir haben über Prot-in seit Jahren die Beamten der Telekom aufgerufen, ihre Widersprüche dem PST gegenüber zu formulieren. Die Widersprüche sind bis einige Musterverfahren ruhend gestellt worden.
Falls das Verfahren dieses Jahr endlich mal vorm BVerfGer durchgezogen wird, könnten erhebliche Nachzahlungen anfallen. Aber mit SICHERHEIT nur für die, die ihre Widersprüche auch formuliert haben.
Kostet nur Porto für ein Einschreiben.
Deshalb war und ist es wichtig, dagegen Widerspruch einzulegen. Genau dazu läuft ja auch eine Klage der T-Beamten vorm BVerfassungsgericht.
Im Widerspruch sollten zwei Gründe stehen:
Einmal ein Widerspruch wegen Ungleichbehandlung von PNU-Beamten gegenüber den anderen Bundesbeamten hinsichtlich des Wegfall des Weihnachtsgeldes.
Zweitens dann der Widerspruch dagegen, dass man als PNU-Beamter nicht nach der Bundesbesoldungstabelle, sondern nach Besoldungstabelle PNU bezahlt wird, in der eben kein Weihnachtsgeld enthalten ist. Begründung: Ungleichbehandlung UND Benachteiligung bei der Altersversorgung.
Wir haben über Prot-in seit Jahren die Beamten der Telekom aufgerufen, ihre Widersprüche dem PST gegenüber zu formulieren. Die Widersprüche sind bis einige Musterverfahren ruhend gestellt worden.
Falls das Verfahren dieses Jahr endlich mal vorm BVerfGer durchgezogen wird, könnten erhebliche Nachzahlungen anfallen. Aber mit SICHERHEIT nur für die, die ihre Widersprüche auch formuliert haben.
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Re: Reduzierung Ruhegehaltssatz - warum?
öhm - und was hat das alles mit mir bzw. meinem Fall zu tun?
ich bin/war Kommunalbeamter in NRW
danke für die Aufklärung
ich bin/war Kommunalbeamter in NRW
danke für die Aufklärung
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Re: Reduzierung Ruhegehaltssatz - warum?
Ich habe nun nach Eurem Rat Widerspruch eingereicht und auf das von "Bundesfreiwild" anstehenden Gerichtsverfahren verwiesen.
Nun bekomme ich eine Erklärung (noch keinen Bescheid), dass schon 2005 das Bundesverfassungsgericht ( Urteil 27.09.2005 - AZ 2BvR 1387/02) die stufenweise Absenkung des Ruhegehaltssatzes für rechtmäßig erklärt hat.
Und nun?
Wer hat Recht?
Danke für Eure Hilfe
Guido-Ralf
Nun bekomme ich eine Erklärung (noch keinen Bescheid), dass schon 2005 das Bundesverfassungsgericht ( Urteil 27.09.2005 - AZ 2BvR 1387/02) die stufenweise Absenkung des Ruhegehaltssatzes für rechtmäßig erklärt hat.
Und nun?
Wer hat Recht?
Danke für Eure Hilfe
Guido-Ralf