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Aufstieg m.D in den gh.D.

Verfasst: 29. Jan 2012, 19:36
von silversurfer
Hi,
wer kennt sich mit dem Aufstieg aus dem m.D. in den gh.D. aus. Geht das nur noch über Bewerbung oder geht das auch ab einer bestimmten Altersgrenze und dann etwas leichter?
Nur so zur Info!
Danke

Re: Aufstieg m.D in den gh.D.

Verfasst: 12. Aug 2012, 10:43
von leonsucher
Naja, es gibt Ausbildungsaufstieg und Praxisaufstieg.

Beim Ausbildungsaufstieg macht man komplett das ganze Auswahlverfahren und Vorbereitungsdienst mit wie jede Neueinstellung im g.D.
Vorteil: Man hat schon ein Amt im m.D. ( zb. ZOS ) und wird die 3 Jahre im Gegensatz zu Anwärtern auch danach bezahlt, der alte Dienstposten bleibt bei Nichtbestehen erhalten.
Nachteil: Hat man trotz guter Beurteilung nicht selbst in der Hand, dass muss der Vorgesetzte ausdrücklich empfehlen bzw. die Auswahltests sind für alle gleich.
Ab 30 wird es sehr schwer, nochmal komplett 3 Jahre die Schulbank zu drücken.
Und man muss im g.D. möglicherweise woanders neu anfangen.

Beim Praxisaufstieg sollte die Altersgrenze von 45 aufwärts greifen, eine gewisse Verweildauer in einem bestimmten Amt und die entsprechende Beurteilung.
Hier entscheiden auch die Anzahl der örtlichen Plätze/ Dienstposten, die das jeweilige HZA für solche Aufsteiger zugewiesen bekommt.
Wenn kein Platz frei, dann kein Aufsteiger.
Vorteil: Nur 2 Jahre praxisbezogene Tätigkeiten in den verschiedensten Abteilungen und durchfallen kann man eigentlich nicht.
So hat z.B. die Bundespolizei einen Großteil ihres m.D. in den g.D. überführt.
Beim Zoll ist der Praxisaufstieg mittlerweile fast zu vernachlässigen, da die Verwaltung ihren g.D. eigentlich nur aus unbefangenen Nachwuchskräften backen möchte bzw. solchen älteren Aufsteigern aus dem m.D. sowas wie Stallgeruch anhaftet.

Re: Aufstieg m.D in den gh.D.

Verfasst: 12. Aug 2012, 11:16
von silversurfer
Danke,
das bestätigt meine Ahnung und Befürchtung. Gut, reiss ich eben meine restlichen Dienstjahre unmotiviert und desilusioniert runter, dafür muss ich niemanden in den Hintern kriechen. Bei uns am Flughafen dürfen auch Notausgänge der Ankunftshalle während der Flughafenöffnungszeiten durch den gehobenen Dienst abgeschlossen werden. Da kann nicht mal die FHG etwas machen, der das aufgefallen war. Sprich Notausgangsschild leuchtet, aber Tür ist abgeschlossen. Vermutlich war der Bemerkende auch nur so ein Muschkote wie ich und in der Chefetage hält man zusammen.

Re: Aufstieg m.D in den gh.D.

Verfasst: 12. Aug 2012, 11:47
von leonsucher
Ja ist leider so.
Wenn der Diensther nicht will ( bzw. die Führungsebene ) dann wirst Du bei Zolls gar nix.
Da kannst Du sogar objektiv die besten Beurteilungen haben ( bzw. einklagen ), wenn trotz freier Plätze dem Chef die Nase dazu subjektiv nicht passt, gibts eben kein Okay zum Aufstieg.
Dann verrottest Du halt Dein ganzes Leben auf ein und demselben m.D. Dienstposten und das geht vielen so.
Denk an den Monatsanfang und wie man das Verhältnis Dienst / Freizeit am besten für sich nutzt.
Man lebt um einiges ruhiger.

Re: Aufstieg m.D in den gh.D.

Verfasst: 14. Sep 2012, 09:07
von Laufbursche
das klingt ja alles nicht so toll.. wollte auch in den gh.D ! da kann ich ja nur hoffen das mich mein Chef mag ;)

Re: Aufstieg m.D in den gh.D.

Verfasst: 14. Sep 2012, 19:04
von arme Sau
silversurfer hat geschrieben: . . .
Da kann nicht mal die FHG etwas machen, der das aufgefallen war. Sprich Notausgangsschild leuchtet, aber Tür ist abgeschlossen. Vermutlich war der Bemerkende auch nur so ein Muschkote wie ich und in der Chefetage hält man zusammen.
Das müsste man öffentlich machen ! :evil: Und nicht an irgendeine Zeitung schreiben, sondern gleich Twittern, damit es auch wirklich bekannt wird :!: :twisted: