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Familienzuschlag / Eltergeld / Elternzeit

Verfasst: 26. Jan 2012, 12:25
von SailorMoon
Hallo!

I :D

Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage; habe zwar schon die Suchfunktion in Anspruch genommen, aber leider leider nur Beiträge gefunden, die nicht 100% auf meine Situation zugeschnitten sind.

Zu meiner Situation:

Ich und mein Mann sind beide Landesbeamte in Niedersachsen. Wir bekommen jeweils zur Hälfte den Verheiratetenzuschlag und ich beziehe das Kindergeld sowie den Familienzuschlag für das erste Kind.
Bald kommt Kind Nr. 2 und ich werde für ein Jahr in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen.

In dieser Zeit bekommt ja mein Mann den ganzen Verheiratetenzuschlag.

Wie verhält es sich bei dem Familienzuschlag für das erste und das zweite Kind?
(Beim zweiten Kind werde auch ich das Kindergeld beantragen/beziehen)

Und eine zweite Frage:
Nach einer aktuellen (01.jan. 2012) Änderung der Beihilfevorschriften (Niedersachsen), soll derjenige die Beihilfe für die Aufwendungen der Kinder beantragen, der auch den Familienzuschalg für das Kind erhält. Nach einer telefonischen Auskunft beim LBV-Niedersachsen verhält es sich dann wohl so, dass in der Zeit, wo ich Elterngeld beziehe (das erste Lebensjahr des zweiten Kindes/Elternzeit), mein Mann die Beihilfe für beide Kinder beantragen muss, obwohl das bisher immer ich gemacht habe. Ist das so korrekt?
Irgendwie vereinfacht es nicht wirklich die ganze Prozedur ... :roll:

Und für die Zeit des Eltergeldbezuges:
steigt mein Beihilfeanspruch auf 70 % (von bis dahin 50%), obwohl ich in der Zeit keine Familienzuschläge bekomme? (Mein Mann hat "freie" Heilfürsorge).

Fragen über Fragen ...

:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?

Wäre toll, wenn mir das jemand hier beantworten könnte ...

Re: Familienzuschlag / Eltergeld / Elternzeit

Verfasst: 2. Feb 2012, 07:33
von Johnny75
Bin zwar beim Bund, ich gehe aber nicht davon aus, dass es in NS grundlegend anders geregelt ist.

1.) Zum Bezug des Familienzuschlags: Während der Elternzeit bist Du beurlaubt ohne Anspruch auf Dienstbezüge - d.h., Du kannst den FZ in dieser Zeit gar nicht bekommen (weil Teil der DB), also muss ihn Dein Ehemann beantragen (sonst kriegt er ihn auch nicht!). Das Kindergeld kannst Du weiterhin beziehen, auch für beide Kinder, da es für den Anspruch auf den FZ nicht auf den tatsächlichen Bezug des Kindergeldes ankommt, sondern nur auf den grundsätzlichen Anspruch (und den hat Dein Mann als leibl. Vater).

2.) Beihilfeanspruch: Dieser ist abhängig vom Familienzuschlag, also wiederum vom grundsätzlichen Anspruch auf das Kindergeld. Da du in der EZ keinen Familienzuschlag erhältst, laufen die Kinder eben so lange bei Deinem Mann mit.

3.) Wer die Beihilfe beantragt: Wenn es so sein soll, soll es wohl so sein. Ist doch kein Problem: Du füllst die Anträge aus, Dein Mann unterschreibt, und gut is ;)

Re: Familienzuschlag / Eltergeld / Elternzeit

Verfasst: 16. Mai 2012, 10:20
von spe
Hallo!

Bei uns herrscht ähnliche Situation:

2x Landesbeamte Niedersachsen, verheiratet, erwarten das erste Kind.
Meine Frau geht für 12 Monate in Elternzeit, ich für 2 Monate nach Ablauf der 12!

Wer beantragt das Kindergeld?

Wer übernimmt die Beihilfe für das Kind?

Was passiert nach Ablauf der 12 Monate Elternzeit meiner Frau?

Re: Familienzuschlag / Eltergeld / Elternzeit

Verfasst: 17. Mai 2012, 19:54
von Schaaf2012
hallo,
warum fragt ihr nicht eure besoldungs und beihilfestellen? dafür sind die doch da und müssen ihre auskünfte hinterher dann auch umsetzen.
Schaaf2012