Hallo,
hat jemand schon mal was von der seit 2009 geltenden Vorschrift des § 27 BLV gehört. Diese Neuregelung soll Beamten, die im Endamt sind, eine Dienstzeit von mindestens 20 Jahren abgeleistet haben und die beiden letzten Beurteilungen im "Quotenbereich" hatten, weitere Beförderungen (maximal zwei) ermöglichen. Wie ich hörte, sind im BMI danach schon einige Beamte über das normale Endamt ihrer Laufbahn hinaus befördert worden. Hat jemand Erfahrungen hiermit? Die Vorschrift verlangt die Vorstellung vor einer Auswahlkommission (mündlicher und schriftlicher Teil). Wie läuft diese Vorstellung ab? Gibt es (z.B. von der BAKöV) hierzu Prüfungsvorbereitungen?
Personalfördermaßnahme § 27 BLV
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Re: Personalfördermaßnahme § 27 BLV
Also bei uns (oberste Bundesbehörde) wurde gerade 10 Kollegen (eine Stelle je Abteilung) über diesen Weg von A 13g zu A 13h. Voran lief eine Ausschreibung. Dann gab es ein schriftliches Auswahlverfahren (angepasst auf den Arbeitsbereich) und anschließend ein Gespräch. BAKöV macht da meines Wissens nach nichts. Das ist Sache jeder Behörde. Frag am besten mal bei deinem PR nach.
Gruß
afo
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afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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Re: Personalfördermaßnahme § 27 BLV
Vielen Dank für die Infos!!!
Grüße
Bundesdienstler
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