Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

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Bundesfreiwild
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Verstehe ich das richtig? Du wohnst in/um Hamburg herum und man bietet dir - vermutlich - genau in Hamburg nix an, sondern nur sehr viel weiter weg dort, bis wohin deine Fahrzeiteinschränkung nicht mehr reicht?

Am Besten, du schilderst mir mal per PN die genaue Situation (SchwB, Atteste, etc.) und wohin sie dich verschicken wollen.

Eines kann ich schon mal vorausschicken: Wenn der zuständige BR sich nicht für dich wehrt, wirst du evtl. ein Klageverfahren gegen diese Maßnahme erheben müssen.
Einzelheiten kann ich nur erklären, wenn ich die Situation genau kenne.

Gehe bloss nicht freiwillig in die DDU, indem du dich irgendwie in einem Gespräch verhaspelst.
Sag einfach: Der Beamte hat das REcht auf eine vernünftige Ermessensentscheidung, Schwerbehinderte sogar besonders (falls relevant) und du bestehst darauf, dass die Telekom sich nach einem für dich erreichbaren Arbeitsposten im Raum Hamburg umsieht.

Und bestehe darauf, dass du unter Erfüllung der Atteste auch voll arbeitsfähig bist. Und guck in die Jobbörse, ob bei der T in Hamburg was ausgeschrieben ist.
EGAL was, bewirb dich drauf. Du wirst dann merken, dass du evtl. nichtmal eingeladen wirst oder im Bewerbungsgespräch behauptet wird, man hätte kein Budget für "Externe Einstellungen" (von Vivento oder PBM). Das Protokollieren - mit Namen. Du kannst in einem Klageverfahren aber dann nachweisen, dass es offene Posten gegeben HÄTTE, auf die denen man dich hätte einsetzen können und damit die Argumentation der Telekom untergraben, die natürlich immer behauptet, es hätte in der ganzen Zeit überhaupt keinen freien Posten gegeben, auf dem man dich hätte einarbeiten können und nur die ortsfernen Posten, zu denen du natürlich nicht jeden Tag hinfahren kannst, wären frei gewesen.

Bloss keine Angst. Wenn man sieht, dass der Job dann nix für einen ist, kann man immer noch im Bewerbungsgespräch die Reissleine ziehen. Es sei denn, der Job wäre dann wirklich der, den man haben WILL, dann natürlich alle positiven Argumente nach vorne!
Ansonsten: reine Strategie, die einem mal selbst nutzen wird fahren. Belege für T-bescheuertes Verhalten in der Hand haben.
Sich nicht als reines Opfer fühlen, sondern selbst agieren, damit man in irgendeiner Art und Weise etwas in der Hand hat.
sanni2410
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von sanni2410 »

Oki danke
Zuletzt geändert von sanni2410 am 29. Jul 2012, 22:05, insgesamt 1-mal geändert.
burgwächter
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von burgwächter »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Natürlich ist der Betriebsrat hier einzubinden, auf JEDEN FALL aber der Vertrauensmensch der Schwerbehindertenvertretung.
Die Fälle mehren sich, wo Schwerbehinderte auf Grund ihrer Einschränkungen in die DDU gedrängt werden.
BEM-Verfahren gibt es in JEDEM Betrieb. VCS tut nur immer so, als würden die von nix wissen. Das ist Strategie.
Ein BEM-Verfahren kann übrigens auch vom Beamten selbst förmlich beantragt werden. Da muss man nicht auf blöde, unfähige und arbeitgebergesteuerte Teamleiter warten.

Jeder glaubt, er wäre ein Einzelfall, aber es ist mittlerweile flächendeckende Strategie, möglichst alle, die gesundheitliche Gründe anführen, in die DDU abzudrängen.
Sogar mit inquisitorischen Psychogutachtern, wenn alles andere nix mehr bringt.

Tja... verhungern tut man mit der Mindestpension nicht, aber leben kann man damit auch nicht - vor allem nicht lange, bei der Inflationsrate!
Und, gerade die, die sowas sagen, befinden sich meist in einer T10 oder in außertariflichen Bezahlungen. Ich kann euch gar nicht beschreiben, wie mir das Kotzen kommt, wenn ich immer wieder sowas mitbekomme.
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Neues
Klage gegen die Untersuchungsanordnung kostenpflichtig abgewiesen.
Tenor des VG: Der BR oder Vertrauensmann Schwerbehinderter muß nicht involviert werden....
Hat der Beamte mehrere Leiden können noch ein paar hinzukommen und schon deshalb kann der Dienstherr eine DDU einleiten..
Tja da kann man jeden ab 18 in die DDU drängen.
LG
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