Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Gehe einfach davon aus, das die T hier die Gesetzesvorschriften einfach erfüllen muss und eine Prüfung der Dienstfähigkeit durchgeführt werden MUSS.
Sei einfach weiter schön krank (bitte aktuelle Atteste vorlegen können).
Die T will NIEMANDEN zurück haben.
Die, die es versuchten, mussten Klage einreichen.
carlos51
Beiträge: 7
Registriert: 25. Jan 2012, 11:39
Behörde:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von carlos51 »

Hallo;
jemand Erfahrung ob ein Einspruch bzgl. amtzärtlicher Untersuchung per Anwalt was bringt ?
bin vor 4 Jahren DDU in den Ruhestand versetzt worden. (Deutsche Post AG)
da aus den fachärtzlichen Attesten der Mediziner, ziemlich deutlich hervor geht das eine DDU die zur zur Ruhesetzung geführt hat weiterhin besteht und sich der Gesundheitszustand nicht verbessert hat.
Diese Unterlagen liegen dem Betriebsarzt schon vor !

Danke
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Einspruch gegen die Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung? Keine Chance, würde ich mal sagen.
Wahrscheinlich geht es um die Pflichtuntersuchung, die der Arbeitgeber innerhalb 5 Jahren nach der Zurruhesetzung durchführen lassen MUSS.
Falls du bei einem Postnachfolgeunternehmen arbeitest, wird man darauf aus sein, dass du NICHT wieder arbeiten kommst.
Zieh die Untersuchung durch, beschreibe deine anhaltenden Leiden maximal und es wird schon klappen.

Wie gesagt, der Dienstherr MUSS diese Untersuchung nach einer gewissen Zeit durchführen lassen, also würde auch ein Widerspruch im Vorfeld dagegen nichts helfen, das es eben gesetzlich vorgeschrieben ist.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

ABer auch nochmal auf die Frage, wie bindend eigentlich eine arbeitsmedizinische Untersuchung eigentlich ist.
Da ich ja am Mittwoch bei der Betriebsärztin Eggers-Biffar in Bonn war, habe ich noch am Do und Fr herum telefoniert, ob und wie man gegen ein Gutachten vorgehen kann.
Bei der Ärztekammer NRW hat man zugehört und meine Darstellung der unglaublichen Gesprächsführung und des wahrscheinlich schon vorher feststehenden Ergebnisses mit Erstaunen entgegen genommen. Und gemeint, dass es so eigentlich ja nicht ablaufen sollte.
Meine Frage war dann, wie man gegen ein solchermaßen entstandenes Gutachten vorgehen kann.
Die Antwort war sinngemäß: Jeder Gutachter kann den dollsten Scheiss in sein Gutachten schreiben.
Ein Widerspruch wäre demnach ziemlich sinnlos.

Der Arbeitgeber, der das Gutachten angefordert hat, kann sich komplett danach richten oder auch nicht. Er kann sein Ermessen ausüben und es 1:1 umsetzen oder auch nicht.

WENN der Arbeitgeber eine Maßnahme durchführt, die auf der meiner Meinung nach völlig falschen Beurteilung des Arztes aufbaut, dann wird es wahrscheinlich so laufen (wenn alle mitmachen), dass der Betriebsrat die Maßnahme ablehnt, evtl. eine Einigungsstelle es ablehnt (oder auch durchgehen lässt). Wenn die Maßnahme dann vom Arbeitgeber befohlen wird, bleibt nur der individuelle Rechtsweg - also Widerspruch und Klageverfahren. In diesem Klageverfahren wird dann natürlich das völlig abwegige arbeitsmedizinische Gutachten ins Gespräch kommen. Da bei mir mehrere fachärztliche Attest und bereits mehrere BAD-Gutachten etwas anderes aussagen, als das letzte, wird dann wohl ein unabhängiger Amtsarzt ein neues Gutachten machen müssen.

Falls es zu einer Versetzung kommen sollte, wird mit Widerspruch und Klage natürlich auch eine einstweilige Verfügung sofort mit auf den Weg gebracht, wegen massiver gesundheitlicher Gefährung mit vermutlich eintretender Dienstbeschädigung, so dass die Versetzung bis zum Verhandlungstermin der Klage ausgesetzt werden wird.

Ein arbeitsmedizinisches Gutachten ist also nur so lange bindend, wie kein neues vorliegt. Das letzte Wort hat ein unabhängiger Amtsarzt und nicht ein vom der DTAG bezahlter BAD-Arzt, der arbeitgeberorientierte Zielvorgaben und Prämiensysteme hat.

Und es ist schon doch echt "ergreifend" mitzuerlebeb, wie die Telekom einen in 6 Jahren 6 Mal zu 6 BAD-Ärzten scheucht, bis sich einer dazu herablässt, im Sinne des Arbeitgebers zu schreiben. Dass es 5 andere anders sehen, ermutigt mich, das ganze Affentheater durchzuziehen.
t-onkel
Beiträge: 53
Registriert: 31. Dez 2010, 13:45
Behörde:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von t-onkel »

@Mitsumo

Die Frage ist doch einfach, ob eine vom Telekom-Konzern beauftragte GmbH und deren Mitarbeiter wirklich eine neutrale Position einnehmen, oder nicht dazu tendieren - zumindest im Zweifelsfalle - im Interesse ihres Kunden und Auftraggebers (Telekom-Konzern) zu urteilen. Dass es hier einschlägige schriftliche Dokumente gibt, wage ich zu bezweifeln, aber ich kann mir schon vorstellen, dass bei Gesprächen zur Fortführung des Vertragsverhältnisses zwischen Telekom-Konzern und GmbH deutliche Worte über die Erwartungen des Auftraggebers Telekom-Konzern gesprochen werden.
Gruß
T-Onkel
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Tja... die BAD-Gutachten stehen jetzt 5:1 für mich. Wie gesagt: Die letzte Ärztin hat ihre Fragen so inquisitorisch gestellt und einen dermaßen taktisch schlauen und vor allem zerstörerischen Gesprächstil gefahren, dass es mir nicht möglich war, meine Belange ausreichend darstellen zu können. Ich habe selten erlebt, dass ein Arzt gar nicht hören wollte, was er hätte hören müssen.
Und FAKT ist: Einige BAD-Ärzte haben mich auch darüber aufgeklärt, dass sie DIE ANWEISUNG (durch die Telekom) haben, die Mitarbeiter mit bestimmten Fragen zu beglücken, zum Beispiel hinsichtlich Dienstunfähigkeitswilligkeit. Obwohl ich in der damaligen Untersuchung gleich gesagt habe, dass das nicht mein Ziel ist, bekundete der Arzt mir gegenüber, dass er mir dennoch die Frage stellen MUSS, weil den Auftrag dazu hat.
Also nehme ich an, dass es auch andere Hintergrundbekundungen der Telekom Richtung BAD gibt, wenn die gleichen Mitarbeiter (betrifft ja nicht nur mich) immer wieder und so lange mit den gleichen Untersuchungszielen durch die BAD-Landschaft gereicht werden, bis ein BAD-Arzt mal so schreibt, wie der Arbeitgeber es denn gerne hätte.
Beweisen werde ich (oder Kollegen) dies niemals können.

Ich habe aber noch einen Ratschlag bekommen: Beim Arbeitgeber eine Antrag zur Untersuchung durch einen unabhängigen Amtsarzt stellen.
Werde ich bei entsprechender Gelegenheit zur Sprache bringen. Die Gelegenheit wird sich bestimmt bieten, wenn es wieder um eine neue Zuweisung mit unzumutbaren Parametern für mich gibt. Wird nicht lange dauern, bis das wieder anläuft. Dann fordere ich als Mitarbeiter eben die entsprechende Untersuchung beim AArzt ein.
Dann sehen wir weiter.

Es wäre schön, wenn die "lieben" Kollegen, die mich angeblich so gut kennen, ihre private Meinung über meine Persönlichkeit aus dem Spiel lassen könnten. Das ist ja eine Unverschämtheit, was ihr hier ablasst.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Mal ein Hinweis: Es NICHT in allen Untersuchungen um die Frage der Dienst(un)fähigkeit. Oft geht es auch "nur" um Arbeitsplatzumgebungen, die der Arbeitgeber bereit stellen muss, vor allem bei Schwerbehinderten.
Fischer
Beiträge: 14
Registriert: 10. Jul 2012, 13:38
Behörde:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Fischer »

Hallo,
bin neu und habe viele gute Hinweise und Informationen von Euch/Ihnen erhalten.
Dazu erst einmal vielen Dank.
Zu diesem Thema würde mich aber auch mal folgendes interessieren.
WIE OFT bzw. in welcher Häufigkeit kann der AG denn diese arbeitsmedizinische Untersuchung anordnen?
(Wenn ich bei Bundesfreiwild lese 6 x in 6 Jahren!) :shock:
Fischer
Beiträge: 14
Registriert: 10. Jul 2012, 13:38
Behörde:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Fischer »

DAS wäre mir ja einleuchtend.
Aber... in meinem Fall soll ich jetzt bereits zum 2. mal zum Amtsarzt innerhalb eines Jahres.
Von einer konkreten Stelle weiss ich nichts. Und in MEINEM Schreiben steht auch nichts drin nur allgemeines Fürsorgepflicht etc.
Anscheinend gefällt der T das Ergebnis der ersten Untersuchung nicht.
Und leider bekomme ich auch keine Einsicht oder Kenntnis über den Untersuchungsauftrag der T.
burgwächter
Beiträge: 210
Registriert: 11. Jun 2012, 10:48
Behörde:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von burgwächter »

Also ich war auch im Januar beim BAD zur DDU und sollte eine BEM erhalten. Bin dauerhaft Schwerbehindert und saß drei Jahre ohne Tätigkeit zu Hause.
Dieses Ergebnis passte der T offensichtlich auch nicht. Eine BEM gäbe es auch nicht bei der T, drum habe ich gleich einen Antrag auf Entschädigung nach dem AGG gestellt.
Es folgte jeweils die Weisung zur erneuten DDU mit PZ Urkunde wurde der Sofortvollzug angeordnet.
1. Es wurde sofort ein zweiter, sehr kurzfristiger Termin ( über das WE) angeordnet, dieser wurde vom VG aufgehoben. Kosten trägt die T.
2. Ein dritter Termin wurde angeordnet und der Gutachter hat sich für befangen erklärt und das zweite Eilverfahren vor dem VG beendet, Kosten trägt die T.
3. Es wurde ein vierter Termin angeordnet, das Eilverfahren läuft noch.
Mir wurde mal bei einem Gespräch mit der SB jetzt Fachkräfteberatung gesagt maximal ein mal pro Jahr.
Also nun bin ich schon bei vier angeordneten DDU Prüfterminen im ersten Halbjahr.
Mir wurde mal vom PST mitgeteilt alle Unterlagen beim BAD seien einsehbar.
Übringens war ich schon vor mehreren Jahren beim Amtsarzt, usw. es lag immer keine DDU vor.
Die Ärztekammer habe ich auch schon eingeschaltet..
Naja mein Anwalt sagt, beim Land hätte er mehrere Fälle es würde dann ein Diszi kreiert.
Habe gleich geantwortet, hatte ich schon und die T hat verloren.
Zähle nun mehr als 20 gewonnene Klagen gegen die T, aber Munter wird weitergemacht.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

An Fischer: WARUM man zur Untersuchung soll, muss in der Einladung eigentlich drin stehen.
Ich habs auch schon mal geschrieben: Wenn da nur Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung angekreuzt ist und sonst nix, dann wird halt auch nur die BAPl-U gemacht.
Falls sich herausstellt, dass man mal wieder in Unkenntnis gelassen wurde und die Untersuchung auf eine Zuweisung auf einen bestimmten Posten abziehlt, dann den BAD-Arzt höflich darauf hinweisen, dass man darüber nicht informiert war, keine Unterlagen, Atteste, etc. mitgebracht hat und darum dieser Termin zu keinem vernünftigen Ergebnis kommen kann. Tschüss und ab die Post.

Ich habs auch einmal durchgezogen und den Verursacher der Untersuchung (Sachbearbeiterin in Viv-Bonn) so lange per mail genervt (und am Ende die letzte Mail mit CC an deren Chef geschickt), bis die zähneknirschend den wahren Grund für die Untersuchung bekannt gegeben hat.

Hinschicken können sie einen grundsätzlich immer wieder, wenn ein aktueller Grund vorliegt, aber eine konkrete Info, vor allem bei Schwerbehinderten, über den Grund, muss dann auch dabei sein. Nicht ohne Grund gibts im Auftragsformular unten ein Feld, wo der Grund beschrieben werden kann/muss.
Einfach nachhaltig penetrant sein und die Info einfordern, wenns sein muss, paar Etagen höher und übers PST direkt.
Fischer
Beiträge: 14
Registriert: 10. Jul 2012, 13:38
Behörde:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Fischer »

@burgwächter: STOP! Verstehe ich nicht. Was hat eine Schwerbehinderung und drei Jahre ohne Tätigkeit mit einer BEM und DDU zu tun?

@Bundesfreiwild: Steht nur Eignungsuntersuchung, vorgesehene Stelle "leer" ab wann "leer".
Aber ich handel nur noch nach dem Slogan: "Ohne meinen Anwalt, mache ich gar nix mehr."
Habe mich einmal auf's Kreuz legen lassen, kein zweites mal mehr!
burgwächter
Beiträge: 210
Registriert: 11. Jun 2012, 10:48
Behörde:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von burgwächter »

@ Fischer
Der AG begründet den Nichteinsatz mit meiner Schwerbehinderung und münzt dies nun in eine DDU um.
Ich war während der drei Jahre mit dem SBR BR in Bonn bei unserem obersten D. Herrn.N. Der hat mir meine Kontoumsätze ( Miete, Unterhaltszahlungen) vorgehalten und gesagt ich soll in Rente gehen, verhungern täte ich ja nicht.
Hintergrund ist es kam irgendwann eine Zuweisung bei der VCS den ich von vornherein aufgrund meiner Leiden nicht ausfüllen konnte.
Selbst die Anhörung unter Hinweis auf meine Leiden interessierte niemanden.
Ich wurde wie es kommen sollte krank und es wurde sofort die DDU eingeleitet.
Der BAD Arzt wollte mir die DDU nahelegen ( wurde ihm wiederum glaubhaft von seitens der BAD Leitenden Ärztin Frau V. vorgegeben ) und hat auf meinen Druck unter Drohung die Ärztekammer einzuschalten eine BEM ins Gutachten geschrieben.
Die VCS will aber keine BEM, das gäbe es nicht bei der VCS und sie wissen auch von nichts.
Wenn ich krank sei wolle man über jede Einschränkung eine neue Bescheinigung von mir.
Bis dahin sehen sie meine "mangelnde" Arbeitshaltung als Arbeitsverweigerung an und drohten gleich mit Disziplinarmaßnahmen.
Ich habe mich an das Intergrationsamt gewandt und um Mitwirkung gebeten. Selbst das hat noch nichts bewirkt.
Denn wie beschrieben erfolgte sofort eine neue Anweisung unter Drohung von Diziplinarmaßnahmen mich erneut beim BAD vorzustellen.
Die drei Termine wurden vom VG aufgehoben und sofort ( innerhalb einer Woche) kamen die nächsten Aufforderungen nun sind wir bei Termin Nummer vier in zwei Monaten un das Verfahren liegt beim VG.
Mein Anwalt sagt der BR muß eingeschaltet werden, der AG verneit das obwohl es eine Anweisung auf der AGV Seite Nr.32 vom 27.07.2011 im Intranet dazu gibt. Nun warten wir mal ab. :mrgreen:
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Natürlich ist der Betriebsrat hier einzubinden, auf JEDEN FALL aber der Vertrauensmensch der Schwerbehindertenvertretung.
Die Fälle mehren sich, wo Schwerbehinderte auf Grund ihrer Einschränkungen in die DDU gedrängt werden.
BEM-Verfahren gibt es in JEDEM Betrieb. VCS tut nur immer so, als würden die von nix wissen. Das ist Strategie.
Ein BEM-Verfahren kann übrigens auch vom Beamten selbst förmlich beantragt werden. Da muss man nicht auf blöde, unfähige und arbeitgebergesteuerte Teamleiter warten.

Jeder glaubt, er wäre ein Einzelfall, aber es ist mittlerweile flächendeckende Strategie, möglichst alle, die gesundheitliche Gründe anführen, in die DDU abzudrängen.
Sogar mit inquisitorischen Psychogutachtern, wenn alles andere nix mehr bringt.

Tja... verhungern tut man mit der Mindestpension nicht, aber leben kann man damit auch nicht - vor allem nicht lange, bei der Inflationsrate!
Und, gerade die, die sowas sagen, befinden sich meist in einer T10 oder in außertariflichen Bezahlungen. Ich kann euch gar nicht beschreiben, wie mir das Kotzen kommt, wenn ich immer wieder sowas mitbekomme.
sanni2410
Beiträge: 69
Registriert: 11. Okt 2011, 16:50
Behörde:

Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von sanni2410 »

Habe grade meine Wiedereingliederung abgeschlossen u per Zufall mitbekommen, das aufgrund der Wege die ich einfache Strecke 60 Min zurücklegen darf u 2 Orte die Beispiel Einsatzorte angegeben wurde, geprüft werden soll, ob ich weiter nur derart eingeschränkt sei, oder DDU ansteht. Das finde ich unglaublich, als wenn Hamburg ein Kaff ist. Von Vivento aus kommen nur die Fragen: Und? Was haben Sie als nächstes vor? Als wenn die in der freien Wirtschaft nur auf uns warten! Und ich Bewerbe mich im Gegensatz zu anderen schon extern. Der Chef hat am letzen Tag nur im Vorbeigehen mit mir gesprochen. Ichsucht hast, so meine ich Recht. Letztendlich will man uns in die DDU drängen. Und mit 40% GdB ist man auch nicht Hslbes u nichts Ganzes. Ich bin schwer frustriert!
Antworten