Hallo,
ich habe eine Frage zum Aufstieg bei Beamten bzw. Angestellten im öfentlichen Dienst.
Folgender Sachverhalt:
Angestellter im öffentlichen Dienst mit E9 sitzt auf einer E10/A10 Stelle. Nach einer Angestelltenzeit von 11 Monaten wird der Angestellte verbeamten mit A9..also quasi mitten im elften Monat.
Wann erfolgt die Beförderung auf die A10 Stelle? Grundsätzlich ja nach einem Jahr. Wird jedoch dort die Angestelltenzeit mitgerechnet? Oder zählt dann wieder erst die Beamtenzeit?
Aufstieg Beamter bzw. Angestellter
Moderator: Moderatoren
Re: Aufstieg Beamter bzw. Angestellter
Grundsätzlich wird erst befördert, wenn besagter Beamter nicht mehr Beamter auf Probe ist, sondern auf Lebenszeit. Ausnahmen sind möglich, aber unwahrscheinlich. Die Dauer der Probezeit wiederum hängt von einer vorigen Angestelltenzeit (auch) ab, denn diese kann (teilweise) anerkannt werden. Der Neu-Beamte möge also bitte in seine Unterlagen schauen, wann seine Probezeit abläuft. Ab dann kann er befördert werden - ob das tatsächlich geschieht, hängt von den lokalen Gegegenheiten ab (Verfügbarkeit Haushaltsstellen, etc..)
Re: Aufstieg Beamter bzw. Angestellter
Der Beamte ist schon sechs Monate später auf Lebenszeit verbeamtet worden. Da war erst dann insgesamt elf Monate angestellter und sieben Monate Beamter. Im der lbvo steht man muss ein Jahr warten.
Dann zählt die angestelltenzeit wohl nicht dazu.
Dann zählt die angestelltenzeit wohl nicht dazu.