![Wink :wink:](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
Ina123 hat geschrieben:Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, hat dann einen Arbeitsunfall erlitten, wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt worden ist. (Sozialgericht Dortmund S 36 U 294 / 97 ).
und das Bild dazu:
Ina 12345, nach dem 3 Glühwein....