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Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 30. Dez 2011, 15:09
von Kate
Hallo, ich stelle folgenden Sachverhalt zur Diskussion:
In Ermangelung einer entsprechenden Planstelle, wird ein Beamter "überredet" bis dahin schon einmal die höherwertigen Aufgaben zu erfüllen. Als nach 10 Monaten eine Planstelle vorhanden ist, wird die reguläre Stellenausschreibung verschleppt. Der Beamte macht weiterhin treu und brav die höherwertigen Aufgaben - im Laufe der Zeit kommt er sich aber ein wenig verarscht vor.
Was tun?

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 1. Jan 2012, 12:26
von Ina123
.....sich n i c h t mehr verarschen lassen...

als Vorsatz für das Jahr 2012!!!


Ina 123

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 1. Jan 2012, 14:25
von Bundesfreiwild
Sehe ich auch so. Wenn die Ausschreibung nicht kommt, dann nur noch Dienst nach derzeitigem Amt.
Tja, und auch eine ausgeschriebene Stelle bedeutet ja nicht, dass man sie auch bekommt!

Was läuft da eigentlich? Normalerweise wird man einem zunächst mal ein höherwertiger Dienstposten übertragen, auf dem man sich dann mit der höherwertigeren Arbeit bewähren darf und die Beförderung mit dem Einschlag der Planstelle aus dem Bundesplanstellenpool stattfindet.

Alles andere ist einfach Beschiss. Ich habe das auch schon mal durchexerziert:
Posten wurde nach neuem TARIFsystem runtergestuft und zwar massiv. Weil auch noch andere Gründe für mich massgeblichwaren (man wollte mir höherwertige Arbeit übertragen, aber weder eine Beförderung, noch eine Pseudobeurlaubung zu deutlich höheren Angestelltentarifen ins Auge fassen), habe ich dann meiner Vorgesetzten mitgeteilt, dass ich dann jetzt auch nur noch Tätigkeiten nach der Einstufung der Tätigkeit verrichten werde.
Da war das Erstaunen groß!
Ich meinte, sie solle doch die höherwertigen Aufgaben DEN Beamten und Tarifkräften übertragen, die auch die Kohle dafür bekommen.

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 2. Jan 2012, 09:21
von Conny
Ach kommt mir das bekannt vor.

Ein Kollege hat sich auch von seinem Chef einlullen lassen und den höherwertigen DP verbunden mit privaten Nachteilen jedenfalls arbeitsmäßig besetzt. Als dann die Ausschreibung kam war klar, dass er den DP nie bekommt, denn ihm fehlt ein X-Chromosom. Dumm gelaufen.

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 2. Jan 2012, 23:53
von Kate
Die Frage dabei ist:
Kann sich der Beamte weigern die "zukünftigen" Aufgaben weiterhin zu erledigen und sich auf die Aufgaben seiner aktuellen Stellenbeschreibung beschränken - ohne handfeste Sanktionen zu befürchten? Wie ist wohl die Rechtslage?

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 5. Jan 2012, 12:59
von Bundesfreiwild
DAs ist schwierig. Der Dienstherr kann einem BEamten höherwertige Aufgaben übertragen (auch unterwertige) als sein derzeitiges Amt hergibt.
Bei unterwertigen Tätigkeiten darf dies nicht dauerhaft geschehen. Im Allgemeinen sagen die Richter dazu: maximal 2 Jahre.

Bei höherwertigere Beschäftigung müsste man mal im Beamtenrecht nachsehen. Prinzipiell steht im Beamtenrecht, dass der Dienstherr seinn Beamten AMTSgerecht zu beschäftigen hat. Wenn dauerhaft eine andere unterwertige oder höherwertige Aufgabe übertragen wird, müüüsssste demzufolge auch nach einem gewissen Zeitraum das dazugehörige Amt auch übertragen werden.

Vertreterzulage

Für die vorübergehende und vertretungsweise übertragene höherwertige Tätigkeit ist eine Vertreterzulage vorgesehen. Allerdings müssen die übertragenen Aufgaben 18 Monate ununterbrochen wahrgenommen worden sein sowie die haushaltsrechtlichen (Planstelle) und laufbahnrechtlichen (Beförderungsreife) Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes vorliegen. Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Differenz der Grundgehälter zwischen der Besoldungsgruppe des bisherigen und des übertragenen Amtes. In der Praxis wird diese Regelung zumeist leer laufen, da die geforderten Voraussetzungen in den seltensten Fällen gegeben sein dürften.

Grundsätzlich müsste also bei höherwertiger Beschäftigung der Dienstposten/PLanstelle schon DA sein UND der Beamte auch für die Beförderung auf diesen Posten auch wirklich die Voraussetzungen mitbringen.

Hier ein aktuelles GErichtsurteil dazu:
http://thueringer-beamtenbund.de/pdf/in ... BVerwG.pdf

und auch hier gibts so einiges darüber zu lesen:
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... 460051.htm

Kommt also schon auf die Ausgangslage an, ob vertretungsweise oder dauerhaft, z. B.
Mir scheint aber relevant zu sein, dass 18 Monate als grenzwertig angesehen werden.
Meiner Meinung nach - anderer auch - muss ich der Dienstherr nach 1,5 Jahren doch darüber im klaren sein, ob er den mit den höherwertigen Tätigkeiten betrauten Beamten weiter mit der Tätigkeit beschäftigen will. Dann soll er gefälligst auch zur Übertragung des Dienstposten schreiten, damit der Beamte auch irgendwann mal befördert werden kann - sprich, auch dauerhaft das Geld (und später die Pension) für seine Leistung bekommt.

Wenn der Dienstherr über die 18 Monate hinaus an der Situation nichts zu ändern bereit ist, liegt es meiner Meinung daran, dass er sich auf dem Buckel des Beamten Personalkosten sparen will.

Ich würde - wäre ich betroffen - die Urteile und Begründungen der o. a. LInks ausdrucken und dem Chef mal freundlich zur Kenntnis geben, mit dem Hinweis darauf, dass man ganz persönlich ein erhebliches Interesse daran hat, sowohl die Tätigkeit weiterzumachen, aber auch den Posten und das Gehalt für die höherwertigere Leistung genießen zu dürfen.

Vielleicht kapiert er es ja. Ansonsten würde ich das alles mal der Personalstelle vorlegen und um beamtenrechtliche Prüfung der Situation bitten - wenn die 18 Monate herum sind.

Vielleicht ist die Planstelle ja auch längst da, nur man spart sich die "Vergabe", weil das mehr Kosten produziert oder man hofft, doch noch einen anderen für den Posten zu finden. Da könnte plötzlich ganz jemand anderes auf der Überholspur auftauchen und die höherwertige Leistung war für den A****.
Schulterklopfen, Dankedanke und außer Spesen nix gewesen.

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 8. Jan 2012, 11:43
von zollglatze
Das kenne ich auch! Nachdem meine Kollegen und ich unsere BFD darüber informierten, dass wir den höherwertigen Posten nur noch ausfüllen werden, wenn wir endlich die entsprechende Qualifikation bekämen, erhielten wir zur Antwort: Wir haben schließlich ein besonderes Dienstverhältnis, deshalb hätten wir das zu machen und die BFD läßt sich nicht erpressen! 8)

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 8. Jan 2012, 18:48
von Kate
Vielen Dank für die guten Ratschläge!

Puh, 18 Monate... das ist echt lange.

Was heißt denn eigentlich "vorübergehend, vertretungsweise". Trifft das auch zu, wenn man eigentlich nur auf die Ausschreibung wartet? (Stelle da, Bewertung liegt vor, Beförderungstauglicher Beamter). Dass ist ja keine Zwangslage sondern eine gesteuerte Verzögerung.

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 8. Jan 2012, 19:19
von Gerda
Kate hat geschrieben: Puh, 18 Monate... das ist echt lange.

Was heißt denn eigentlich "vorübergehend, vertretungsweise". Trifft das auch zu, wenn man eigentlich nur auf die Ausschreibung wartet? (Stelle da, Bewertung liegt vor, Beförderungstauglicher Beamter). Dass ist ja keine Zwangslage sondern eine gesteuerte Verzögerung.
Übst Du den Dienstposten aus? Dann ists vorübergehend/vertretungsweise..... Aber mit dem hier benannten Urteil hat sich die Möglichkeit der Gewährung der Zulage nach § 46 fast erledigt... durfte ich am eigenen Leib erfahren....
erst jahrelange Ausübung des DP, dann Übertragaung und nix....
es wird gespart wo es geht und es gibt doch nix besseres, als einen Beamten zu haben der höherwertigere Tätigkeit brav ausübt und das einfach mal so..... - ich habs insgesamt 4 Jahre gemacht.....

M.f.G.

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 9. Jan 2012, 10:46
von Bundesfreiwild
Ich würde es nicht mehr machen. Entweder, der Posten wird ausgeschrieben, ich bewerbe mich drauf und bekomme ihn - und später die Beförderung.

Oder - bei Telekoms geht das in den GmbHn - ich lasse mich in die GmbH beurlauben, mache dort die höherwertige Tätigkeit und werde dann nach dem dortigen Angestelltentarif auch höher bezahlt (während das Beamtenverhältnis im Hintergrund weiterläuft). Für beurlaubte auf höherwertigen Tätigkeiten gibts auch eine Sonderbeförderungsliste - da ist die Wahrscheinlichkeit wenigstens schon mal gegeben, DASS man auch befördert wird. Denn ohne Beförderung wirkt sich das höhere Gehalt nicht auf die spätere Pension aus, da zählt dann nur da letzte erreichte Amt. Da haben sich aber auch schon einige Kollegen schwerst gewundert, dass sie seit 8 oder mehr Jahren auf höherwertiger Beurlaubungstätigkeit immer noch nicht befördert sind. Aber wenigstens gibts da schon mal aktuell mehr Geld für die höherwertigere Aufgabe.

Auf alle anderen Spielchen würde ICH mich nicht mehr einlassen. Wer höherwertige - unbesetzte - Tätigkeiten/Posten HAT, spart sich eben nur die Personalkosten, indem er die Stelle nicht ausschreibt und regulär besetzt.

Ist dann jedem seine eigene Sache, ob er das mitspielen will oder nicht.

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 10. Jan 2012, 07:36
von Gerda
Bundesfreiwild hat geschrieben:Ich würde es nicht mehr machen. Entweder, der Posten wird ausgeschrieben, ich bewerbe mich drauf und bekomme ihn - und später die Beförderung.
Jepp, das ist die beste Lösung und Entscheidung, so würde ich heute nun auch handeln. Es wird einem nix geschenkt und der Dienstherr macht nur das, was für ihn das Beste ist....der Beamte ist dabei völlig wurscht und den Menschen hinter dem Beamten gibt gleich mal nicht :roll: Das nennt sich Beamtenrecht

M f G

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 8. Feb 2013, 20:56
von HerrG
Bundesfreiwild hat geschrieben:DAs ist schwierig. Der Dienstherr kann einem BEamten höherwertige Aufgaben übertragen (auch unterwertige) als sein derzeitiges Amt hergibt.
Bei unterwertigen Tätigkeiten darf dies nicht dauerhaft geschehen. Im Allgemeinen sagen die Richter dazu: maximal 2 Jahre.

Bei höherwertigere Beschäftigung müsste man mal im Beamtenrecht nachsehen. Prinzipiell steht im Beamtenrecht, dass der Dienstherr seinn Beamten AMTSgerecht zu beschäftigen hat. Wenn dauerhaft eine andere unterwertige oder höherwertige Aufgabe übertragen wird, müüüsssste demzufolge auch nach einem gewissen Zeitraum das dazugehörige Amt auch übertragen werden.

Vertreterzulage

Für die vorübergehende und vertretungsweise übertragene höherwertige Tätigkeit ist eine Vertreterzulage vorgesehen. Allerdings müssen die übertragenen Aufgaben 18 Monate ununterbrochen wahrgenommen worden sein sowie die haushaltsrechtlichen (Planstelle) und laufbahnrechtlichen (Beförderungsreife) Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes vorliegen. Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Differenz der Grundgehälter zwischen der Besoldungsgruppe des bisherigen und des übertragenen Amtes. In der Praxis wird diese Regelung zumeist leer laufen, da die geforderten Voraussetzungen in den seltensten Fällen gegeben sein dürften.

Grundsätzlich müsste also bei höherwertiger Beschäftigung der Dienstposten/PLanstelle schon DA sein UND der Beamte auch für die Beförderung auf diesen Posten auch wirklich die Voraussetzungen mitbringen.

Hier ein aktuelles GErichtsurteil dazu:
http://thueringer-beamtenbund.de/pdf/in ... BVerwG.pdf

und auch hier gibts so einiges darüber zu lesen:
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... 460051.htm

Kommt also schon auf die Ausgangslage an, ob vertretungsweise oder dauerhaft, z. B.
Mir scheint aber relevant zu sein, dass 18 Monate als grenzwertig angesehen werden.
Meiner Meinung nach - anderer auch - muss ich der Dienstherr nach 1,5 Jahren doch darüber im klaren sein, ob er den mit den höherwertigen Tätigkeiten betrauten Beamten weiter mit der Tätigkeit beschäftigen will. Dann soll er gefälligst auch zur Übertragung des Dienstposten schreiten, damit der Beamte auch irgendwann mal befördert werden kann - sprich, auch dauerhaft das Geld (und später die Pension) für seine Leistung bekommt.

Wenn der Dienstherr über die 18 Monate hinaus an der Situation nichts zu ändern bereit ist, liegt es meiner Meinung daran, dass er sich auf dem Buckel des Beamten Personalkosten sparen will.

Ich würde - wäre ich betroffen - die Urteile und Begründungen der o. a. LInks ausdrucken und dem Chef mal freundlich zur Kenntnis geben, mit dem Hinweis darauf, dass man ganz persönlich ein erhebliches Interesse daran hat, sowohl die Tätigkeit weiterzumachen, aber auch den Posten und das Gehalt für die höherwertigere Leistung genießen zu dürfen.

Vielleicht kapiert er es ja. Ansonsten würde ich das alles mal der Personalstelle vorlegen und um beamtenrechtliche Prüfung der Situation bitten - wenn die 18 Monate herum sind.

Vielleicht ist die Planstelle ja auch längst da, nur man spart sich die "Vergabe", weil das mehr Kosten produziert oder man hofft, doch noch einen anderen für den Posten zu finden. Da könnte plötzlich ganz jemand anderes auf der Überholspur auftauchen und die höherwertige Leistung war für den A****.
Schulterklopfen, Dankedanke und außer Spesen nix gewesen.
Genau so eine ähnliche Problematik trifft mich gerade. Als A10 auf eine A12 Stelle beworben, Stelle übertragen bekommen, Beförderung nach A11 erfolgt, danach Funkstille. Nun warte ich schon seit über 2,5 Jahren auf Beförderung. Ich weiß, sicherlich ein "Luxusproblem", aber meine Kollegen auf gleicher Ebene sind alle (!) nach A13g besoldet! Aber die Sache mit den Haushaltsstellen, jaja! So werde ich hingehalten, aber die aktuelle Beförderungswelle im Haus (A11er, A14) ging mal wieder an mir vorbei. An der Leistung liegt es sicherlich nicht (3 Leistungsprämien, gute Beurteilungen). Ich habe mich auf die Rechtssprechung des BVG aus dem Jahre 2011 bezogen und eine Zulage nach § 46 BBesG beantragt. Zeitpunkt: 18 Monate nach Beförderung A11.
Wie seht ihr die Chancen? Ich mache mir persönlich keine großen Hoffnungen, aber jedenfalls mache ich mal auf mich aufmerksam.

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 9. Feb 2013, 13:52
von HerrG
dibedupp hat geschrieben:Da du die Tätigkeit nicht vertretungsweise machst, gibt es auch keine Zulage.d
Aber die 3 Urteile des BVG aus dem Jahre 2011 geben doch eine gewisse Hilfestellung. Zumal es doch eigentlich nicht logisch erscheint, dass man auf der einen Seite einen Beamten hat, der einen RECHTSANSPRUCH auf Zulage nach 18 Monaten höherwertiger Tätigkeit hat und auf der anderen Seite einen Beamten, dem die Aufgabe dauerhaft übertragen wurde.

Ich wollte mit meinem Antrag auch eigentlich nur mal nach "oben" dokumentieren, "Hallo, ich bin auch noch da!" :D

Ich bin jedenfalls nicht gewillt, mir das gefallen zu lassen! Und das es auch geht, habe ich aktuell bei der Beförderungswelle gesehen.

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 14. Feb 2013, 12:34
von Bundesfreiwild
Problem ist: Es gibt kein RECHT auf Beförderung.
Wenn die Beförderungsposten einschlagen (A12er müsste dann dabei sein), ist das eine begrenzte Menge, die in der Regel weit weniger Beförderungen ermöglichst, als beförderungsfähige Beamte vorhanden sind.
Da gehts dann danach, wer befördert werden SOLL. Und es geht ja nicht nur um die A12er in Spe in deiner Abteilung oder Ressort, sondern um alle A12-Kandidaten in der ganzen Behörde.
Wenn da also noch andere A11er auf A12-Posten sitzen, kann es durchaus sein, dass es nur 4 A12-Beförderungsposten gibt und du der 5. bist.

Interessant wäre es also zu wissen, wo man auf der Beförderungsliste A11-A12 eigentlich positioniert ist. Darüber kann (und muss) dir der Personal/Betriebsrat Auskunft erteilen. Nicht wer vor dir ist und hinter dir, aber an welcher Stelle DU abhängst. Er kann dir auch mitteilen, wie viele Posten beim letzten Beförderungdurchgang überhaupt zu verteilen waren. Der Personalrat/BR bekommt normalerweise alle Beförderungsunterlagen zur Vorab-Prügung vorgelegt. Er kann auch eingreifen.

Dann kannst du dir eher ein Bild machen, wie wahrscheinlich eine Beförderung ist.
Und wenn du ganz vorne bist, vor allem ist wichtig, dass dein Chef sich dafür einsetzt, dass gerade DU eine Planstelle abbekommst.
Da sollte man - so sagt es die Erfahrung - den Chef nicht provozieren, sondern sich bei passender Gelegenheit mal unter 4 Augen freundlich darüber unterhalten, dass man sich Gedanken um die Zukunft macht und wie es denn bei der nächsten Beföderungsrunde aussieht. Und wenn die nächsten Beförderungsposten wieder an dir vorbei rauschen sollte, dann kann man mal fragen, welche Gründe es hat. Oder eine Konkurrentenklage anwerfen.

Ich habe mal miterlebt: Ein Mann und eine Frau sind gleich gut beurteilt. Der Mann hat Familie/Alleinverdiener, die Frau hat auch ein Kind/alleinerziehend.
Der BR argumentiert, dass der Mann ja Familie hat (wo die Frau ja eeeeeeventuelle auch noch was hätte dazu verdienen können), vergisst aber, dass die alleinerziehende Mutter ebenfalls ihre Familie ernähren muss und ganz gewiss auch paar damals noch DMark gebrauchen könnte. Und der Mann bekommt die Beförderung.
Da war dann bissi Rabbatz im Gebälk.

Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Verfasst: 14. Feb 2013, 12:54
von Gerda
Bundesfreiwild hat schon richtig geschrieben: Es gibt kein Recht auf Beförderung.....

Vertreterzulage definitiv nein. Schau mal ins Gesetz, du scheidest schon allein deshalb aus, weil dir der Dienstposten bereits übertragen ist...... da bleibt dir nur abwarten und Tee trinken oder erfolglos dagegen vorgehen und Nerven lassen und sich unbeliebt machen....

...eine aus Erfahrung sprechende Gerda