Überprüfung der Versorgungsbezüge

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
christian NRW
Beiträge: 11
Registriert: 4. Jul 2008, 15:29
Behörde:

Überprüfung der Versorgungsbezüge

Beitrag von christian NRW »

Ich beziehe Versorgungsbezüge(Vorruhestand),vertraue der Finanzdirektion jedoch nicht.
Wenn ich schon bei Telefongesprächen den Satz höre,wir haben ,die für sie" günstiger Version" errechnet,bekomme ich die Krise
(möchte nicht wissen,bei wie vielen Kollegen, dies vergessen wurde,man kennt es ja selber aus der aktiven Zeit)
Da die Berechnung der Versorgungsbezüge eine Wissenschaft für sich ist,wäre ich dankbar für einen Tipp wo ich dies mal unabhängig
überprüfen lassen könnte (viel. eine Anwaltskanzlei,die sich darauf spezialisiert hat)
arme Sau
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
Behörde:

Re: Überprüfung der Versorgungsbezüge

Beitrag von arme Sau »

Wär es nicht Sinnvoll das Branchenbuch deines Wohnortes zu rate zu ziehen ? 8)
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
schäferhund
Beiträge: 346
Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
Behörde:

Re: Überprüfung der Versorgungsbezüge

Beitrag von schäferhund »

Hallo Christian NRW,

mit dem Programm www.beamtenversorgung.nrw.de habe ich eigentlich sehr gute Erfahrungen gemacht. Probiere es einfach mal aus. Weiterhin habe ich mit bereits pensionierten Kolleginnen und Kollegen, Kontakt aufgenommen und die Pensionshöhe (Frühpensionierung) verglichen. Dies geht natürlich nur dann, wenn die Dauer der Amtszugehörigkeit, Familienstand, Dienstgrad usw. weitgehend übereinstimmen. Weiterhin hätte ich auch noch die Möglichkeit gehabt, über meine Gewerkschaft die Pensionshöhe kostenlos überprüfen zu lassen. Die Antwort Deines Sachbearbeiters "wir haben die günstigere Variante errechnet" hat übrigens schon eine Bedeutung, da es rechtlich betrachtet tatsächlich verschiedene Berechnungsformen gibt. Die für den Pensionär günstigere Variante findet Anwendung.

wünsche dir einen guten Rutsch ins neue Jahr :)

Gruß
Schäferhund
Antworten