Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.2011!

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Ossikind
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Ossikind »

Muldentaler hat geschrieben:Dann wünsch Ic h Euch viel Spaß dabei.................. :oops: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :lol: :lol: :lol:
Kommste Dir jetzt richtig cool vor ?
Ohje.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Rico
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Rico »

Hallo,

betrifft mich das auch, bin als Lehrer bereits in der letzten Dienstaltersstufe?
FG


Rico
t-onkel
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Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.2011!

Beitrag von t-onkel »

... kann nur für aktive Bundesbeamte sprechen:

Hier betrifft es alle, die zumindest in einem Teil des Zeitraums 01.01.2008 (davor ist bereits alles wohl schon verjährt) bis 30.06.2009 (Wirksamwerden des neuen Bundesbesoldungsgesetzes) nicht in der höchsten Dienstaltersstufe waren.
Gruß
T-Onkel
Peter aus dem Norden
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Peter aus dem Norden »

Moin Moin !

Habe provisorisch widersprochen - trotzdem sei die Frage gestattet , ob dieses auch für ( mittlerweile ehemalige ) Beamte der Deutschen Telekom AG gilt ?

Schöne Grüße , viel Glück und guten Rutsch

Peter aus dem Norden
EX-Beamter der Deutschen Telekom AG - jetzt Versorgungsempfänger und mir geht es von Tag zu Tag besser !
atl
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von atl »

Hallo,

mit dieser Angelegenheit hat sich zumindest bereits das VG Halle befasst und in sieben Entscheidungen die Altersdiskriminierung festgestellt.

http://www.sachsen-anhalt.dbb.de/aktuel ... ldung.html

Grüße
Conny
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Conny »

Ein Gutes Neues Jahr wünsche ich.

Also ich habe mich bewußt gegen eine Maßnahme entschieden, denn vom Prinzip her fühle ich mich fair besoldet und ferner muß man nicht jeder Sache hinterherklagen. Ich fürchte, dass - falls die Sache größere Ausmaße annimmt - hier ein weiterer Imageschaden unserer "Berufsgruppe" erstritten wird.
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afo1
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von afo1 »

Ich habe mich bewusst dafür entschieden, gegen meine Besoldung Widerspruch einzulegen und eine Zahlung der Bezüge aus der letzten DA-Stufe zu beantragen.
Warum?
Als ich anfing, gab es Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 38,5 Stunden-Woche, Altersgrenze von 65 Jahren und 75% Pension. Was davon übrig geblieben ist, weiß jeder selbst. Von den "Besoldungsanpassungen" rede ich lieber nicht. Meine Kinder (4) bekommen / bekamen kein Bafög. Also muss ich ihnen (3 von 4) das Studium selbst finanzieren. Mein jüngstes Kind bekam mit einem Grundschuldurchschnitt von 1,7 keinen Platz auf einem staatlichem Gymnasium. Also haben wir ein privates mit über 300€ monatlich bezahlt. Sie hat übrigens ein 1,5 Abi gemacht. Meine Frau und ich zahlen soviel Steuern, dass davon drei Harz IV-Empfänger leben können (und das bei A13 und E 10 (Zwangs-) Teilzeit).

Ich fühle mich teilweise fair, aber nicht richtig besoldet.

Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
atl
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von atl »

Auch wenn ich mich gut besoldet fühle... Ich habe auch Widerspruch eingereicht und das mit besten Gewissen. Ich habe nichts zu verschenken und auch jeder Außenstehende hätte Verständnis, wenn man entsprechende Ansprüche geltend macht. Ein Imageschaden sehe ich da gar nicht.
Blue Ice Ultra
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Blue Ice Ultra »

atl hat geschrieben:Hallo,

mit dieser Angelegenheit hat sich zumindest bereits das VG Halle befasst und in sieben Entscheidungen die Altersdiskriminierung festgestellt.

http://www.sachsen-anhalt.dbb.de/aktuel ... ldung.html

Grüße
Ganz nett, zeigt aber mal wieder das Gewerkschaften keine Ahnung vom Besoldungsrecht haben. Denn das ganze hat einen entscheidenden Schönheitsfehler: Das Besoldungsdienstalter bildet nicht nur das Lebensalter sondern auch die Lebenserfahrung ab. Das (tatsächliche) Lebensalter ist nur einer der Faktoren der bei der Berechnung eine Rolle spielt.

Selbst wenn die Entscheidungen des VG Halle, das eine Diskriminierung wegen des Lebensalters vorliegt, durch das BVerwG bzw. BVerfG bestätigt werden sollten, bleibt noch die Frage ob daraus auch ein Anspruch auf eine höhere Besoldung folgt. Die Urteile, die ich in diesem Zusammenhang im Volltext lesen konnte, beinhalteten regelmäßig, das 1. auf die Einstellung der Diskriminierung und 2. nicht gegen eine nicht angemessene Besoldung geklagt wurde. Die Urteile hätten nach jetzigem Stand nur zu Folge dass das Besoldungsrecht geändert werden muss, nicht aber das die Besoldung anschließend höher ist.

Fazit: Für die alle die auf mehr Geld hoffen: Vergesst es!
atl
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von atl »

Dann kennen Sie aber nicht die Entscheidung des VG Halle. Wenn ich allein den Tenor lese, geht meiner Auffassung klar hervor, dass dort auf eine Nachzahlung entschieden wurde...

"Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 Grundgehalt nach der höchsten Stufe seiner jeweiligen Besoldungsgruppe zu zahlen und den sich daraus ergebenden Nachzahlungsbetrag mit fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 10. Mai 2010 zu verzinsen."

Dass darauf aufbauend, Beamte Widerspruch erheben, um erst einmal die Frist zu wahren und sich evtl. Ansprüche zu sichern, ist nur konsequent und nachvollziehbar... :roll:
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Mikesch
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Mikesch »

Sorry, für mich ist das das beste Beispiel eines Pyrrhussieges...
Träumt ihr denn wirklich, dass unser Arbeitgeber mehr für uns ausgeben würde?
Junge Leute haben kurzfristig mehr Geld in der Tasche, aber dann wird wahrscheinlich noch mehr gespart.
Beförderungen oder Inflationsausgleich werden noch mehr zu Fremdwörtern unseres Arbeitgebers werden.
Richtig gearscht sind dann alle älteren Kollegen und Pensionäre...
...da die Jungen ja auch mal älter werden, sind letztendlich alle gearscht.

Wahrscheinlich werden dann die Gehaltstabellen neu verfasst, Alte bekommen ne Ausgleichszulage die durch Inflationsausgleich aufgefressen wird, Jüngere bekommen später weniger...
...für mich der bewusste Schuss ins Knie...

Soll doch keiner glauben, dass unser Arbeitgeber einen Euro mehr als notwendig für uns ausgibt!
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Theaterkritiker
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Theaterkritiker »

Werter Mikesch,

richtig verarscht werden wir schon seit 10 Jahren (Besoldungserhöhungen unterhalb des Inflationswertes, Einschränkungen bei Beförderungstabellen, Kürzungen beim Weihnachtsgeld, Kürzungen bei Pensionsansprüchen usw. usw. usw.). Es kommt nur noch darauf an, ob man sich viel verarschen oder wenig verarschen lässt. Ich selbst kann es auch kaum glauben, dass jetzt eine saftige Gehaltsnachzahlung kommen wird, aber nichts desto trotz habe ich trotzdem Widerspruch eingereicht. Die da oben sollen wenigstens wissen, dass man nicht alles mit sich machen lässt. Und wenn viele - möglichst alle Kolleginnen und Kollegen - bei dieser Sache mitmachen, könnte etwas daraus werden. Aber wie das nun mal im deutschen Michelland so ist, man kriegt keine zwei Leute unter einen Hut. Haben Sie auch Widerspruch eingereicht?
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Mikesch
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Mikesch »

Schlimmer, seit gut 20 Jahren geht es bergab, seit ca. 10 Jahren nimmt der Zug erst richtig fahrt auf...
Darum vermute ich ja, dass wenn dann gezahlt wird, dies kostenneutral geschieht. Im Klartext, noch etliche Jahre danach gibt es gar nichts mehr.
Selbstverständlich haben dann gerade die erheblich Jüngeren etwas davon und ich würde auch Widerspruch einlegen. Mich persönlich tangiert das nicht, ich bin schon viele Jahre in der Endstufe...
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Theaterkritiker
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Theaterkritiker »

Ich erinnere mich noch gut an das Jahr 2003, als diese "Grausamkeiten" von der damaligen Regierung (Innenminister Schily) verabschiedet wurden Von den Gewerkschaften Tarifunion DBB und Verdi wurde erstmals gemeinsam eine Demonstration in Berlin organisiert. Vorher hatten sich die immer gegenseitig bekämpft. Ich war damals es war im Dezember 2003 glaube ich, auch da. Gerade einmal 20.000 kamen zu dieser Demo. In Italien oder Frankreich wären es ca. 1.000.000 gewesen.
Chriswie1984
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Re: Widerspruch gegen die Besoldung einreichen bis 31.12.201

Beitrag von Chriswie1984 »

Ich habe dazu mal eine Frage:

Seit dem 01.08.2003 bin ich Beamter und bis zum 14.03.2010 durchweg beim Land NRW beschäftigt gewesen. Am 15.03.2010 wurde ich in den Bundesdienst versetzt. Das Land NRW hatte zu dem Zeitpunkt noch Altersstufen. Aufgrund meiner damaligen Altersstufe 4 beim Land NRW, wurde ich am 15.03.2010 in die Erfahrungsstufe 3 der Bundesbesoldung übergeleitet.

Ich war zwar nicht im Jahr 2008 beim Bund beschäftigt, jedoch Beamter in NRW. Hätte ich also ab 2008 vom Land NRW Besoldung aus der höchsten Altersstufe erhalten, wäre ich auch am 15.03.2010 in eine höhere Erfahrungstufe beim Bund übergeleitet worden.

Macht es Sinn, den Widerspruch dahingehend zu stellen, dass ich zumindest ab dem 15.03.2010 aus der höchsten Stufe besoldet werde?

Danke und Gruß
Zuletzt geändert von Chriswie1984 am 4. Jan 2012, 19:12, insgesamt 1-mal geändert.
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