Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

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Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Höttges.....geil.

Dann melde dich doch in der Illner-Show an.......jetzt erst recht.
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

hab heute mit meinem Anwalt gesprochen. Er macht soweit alles fertig. Über die eine oder andere Ergänzung hatten wir gesprochen.
Hab nochmal erwähnt, daß ich eventuell bei der VCS Schichtarbeit machen muß. So etwas steht ja nicht in der Zuweisung. Für mich
ein ganz wichtiger Punkt mit der Schichtarbeiterei (steht auch in einem der Atteste drinne).

Gruß
Andrea
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

2. Januar.............in den VCS Standorten legen die gutgelaunten Kräfte wieder richtig los !!!

Was ist jetzt mit unserer Andrea mit dem "dicken Sozialrucksack" los ?

Ist sie jetzt vor Ort ? War ihr nur der Schichtdienst wichtig beim Rechtsstreit ?
Oder ist sie gar krank ? (Kein Wunder bei der Vorgehensweise der Telekom)

Oder hat sie Urlaub ?

Andrea.....wo bist du ?
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Torquemada hat geschrieben:2. Januar.............in den VCS Standorten legen die gutgelaunten Kräfte wieder richtig los !!!

Was ist jetzt mit unserer Andrea mit dem "dicken Sozialrucksack" los ?

Ist sie jetzt vor Ort ? War ihr nur der Schichtdienst wichtig beim Rechtsstreit ?
Oder ist sie gar krank ? (Kein Wunder bei der Vorgehensweise der Telekom)

Oder hat sie Urlaub ?

Andrea.....wo bist du ?
Hallo Torquemada und alle Anderen,

ich bin noch da. Und auch noch zu Hause. Mit dicker Grippe (wozu hat man Kinder, die einem mit Viren versorgen, wenn die krank sind
dann sind wir das meistens auch). Und natürlich am Aspirinfuttern, Kinder mit Hustensaft vorsorgen.
Mein Rechtsanwalt hat das Schreiben ans Gericht (das für mich zuständig ist) und auch an die Telekom (zur Info, das er mich vertritt),
damit die Zuweisung die aufschiebende Wirkung bekommt, geschickt. Das hat er schon letzte Woche gemacht.

Es geht hier um die über 4 Stunden Gesamtwegezeiten und die damit verbundenen Schwierigkeiten, die zur Betreuung meines behinderten
Sohnes führen. Unabhänigig von Schichtarbeit oder nur Tagesdienst machen (beides funktioniert ja auch nicht, aber trotzdem habe ich
den Schichtdienst aufgegriffen,weil ich den dort machen soll, damit man mal sehen kann wie familienunfreundlich der Magentariese ist, den interessiert es nämlich nicht die Bohne, wie ich Familie und Beruf unter einen Hut bekomme :evil: ). Sprich Verletzung der Fürsorgepflicht.

Ich pflege mich so gut es geht, muß nächste Woche wieder zum Arzt wegen Grippe, viel zu hohem Blutdruck und eventueller medikamentöser
Einstellung. Schlafmangel läßt grüssen. Mir geht es gesundheitlich dreckig und bin deswegen auch vom Arzt außer Gefecht gesetzt worden.

Trotzdem wünsche ich euch allen eine frohes neues Jahr und nicht zuviele Viren.

LG
Andrea

LG
Andrea
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Alles Gute und lass dich ruhig länger krankschreiben. Der einstweilige Rechtsschutz wird schon klappen. Er gilt dann für die Dauer des Widerspruchverfahrens.

Ich hoffe der Anwalt hat den Widerspruch vor dem Eilrechtsschutz oder zumindest zeitgleich eingelegt. Sonst kann keine aufschiebende Wirkung hergestellt werden.
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Hallo Torquemada und alle Anderen,

ja der Rechtsanwalt muß den Sofortvollzug außer Kraft setzen, deswegen mußte alles hopp, hopp gehen. So habe ich das trotz dicken
Grippekopf verstanden. Nah mal sehen, wann die Zuweisung gestoppt wird. Kann bis Mitte Januar dauern aufgrund der ganzen
Feiertage oder es geht auch noch schneller. Schauen wir mal.

LG
Andrea
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

ILO_29 hat geschrieben:Hallo Andrea,

toi - toi - toi für das Verfahren. Aber vor Gericht und auf hoher See ....

Man muss sich fragen: Warum lassen Gerichte und Gewerkschaften Pendelzeiten von bis zu 4 Stunden überhaupt zu? Denn Studien haben belegt, dass Pendeln ein enormes Gesundheitsrisiko darstellt:

"Fakt ist: Das Pendlerleben ist meist mit Stress verbunden ist. 71 Prozent der Befragten klagen über ständigen Zeitdruck, mehr als jeder Zweite über häufige Erschöpfung. „Die Unfallgefahr ist nicht zu unterschätzen. Sie ist gerade für Autopendler das Gesundheitsrisiko Nummer eins“, sagt Verkehrspsychologe Thomas Wagenpfeil vom Tüv Süd."

und

"Berufliche Mobilität vom Fernpendeln bis zum Umzug verschlechtert den Gesundheitszustand und fördert depressive Verstimmungen ...

Bei Umzugsmobilität ist eine Abnahme der Belastungen in der Gruppe der vor mehr als anderthalb Jahren Umgezogenen im Vergleich zu denen, deren Umzug erst maximal 1,5 Jahre her ist, erkennbar. Erst vor kurzem umgezogene Personen haben ein adjustiertes Risiko eines schlechten Gesundheitszustandes, das das 4,4-Fache des Risikos Nichtmobiler beträgt. Auffällig sind bei dieser Kategorie mobiler Personen die langfristig verbleibenden Beeinträchtigungen des psychischen Befindens in Form depressiver Verstimmungen. Die nach Alter, Geschlecht, formaler Schulbildung, Erwerbsumfang, Familienform und Familienstand adjustierten Odds Ratios der Umzugsmobilen vor maximal 1,5 Jahren lagen bei 3,2 und bei Personen, die schon vor 1,5 bis drei Jahren umzugsmobil waren immer noch 2,1.

Sind Menschen freiwillig mobil, unterscheiden sie sich hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden kaum von nicht-mobilen Personen.

Schon bei der Wahrnehmung der Mobilität als notwendies Übel verschlechtern sich die Gesundheitsindikatoren deutlich.

Begreifen Menschen ihre Mobilität aber als Zwang, zeigen sich deutliche negative Folgen für Gesundheit und Wohlbefinden."

****************************

Das bedeutet: Unternehmen, Gerichte und Gewerkschaften nehmen Gesundheitsrisiken - sogar wenn dadurch Dritte im Straßenverkehr gefährdet werden - in Kauf. Man muss sich dann auch fragen, durch welche Studien wurde belegt, dass 4 Stunden zumutbar sind. Ist dies ein willkürlich herangezogener Wert? Und wenn es welche gibt - warum werden diese nicht durch die neueren Studien ersetzt? Es ist ein Skandal, dass Gerichte und Gewerkschaften dies zulassen - da nicht nur der Betroffenene erkrankt. sondern durch Krankheits- und Umweltkosten auch die Gemeinschaft betroffen ist - und - die Telekom alle Möglichkeiten hätte dieses Pendeln zu vermeiden.

Man müsste schon mal bei Gericht nachfragen, aus welcher belastbaren, wissenschaftlichen Studie, 4 Stunden tägliches Pendeln als zumutbar festgestellt wurde? Oder ob die Zuweisungspraxis der T nicht der Fürsorgepflicht des Dienstherrn entgegensteht, da sogar ein Gesundheitsrisiko geschaffen wird.

Da kümmert sich verdi doch lieber medienwirksam um "brutalen Psychoterror" - in den USA!!!

Gruß
ILO_29


Hallo ILO_29 und alle Anderen,
ich finde es schon sehr merkwürdig, wie man überhaupt auf die Idee kommt mit bis zu 4 Stunden täglichen Pendeln. Theoretisch würde
es ja gegen das Sozialgesetz und eventuell Gleichheitsgesetz verstoßen. Theoretisch.

Arbeitslose, die einen Job annehmen müssen, haben wesentlich mildere Bestimmungen, was das Pendeln anbetrifft. Kuckt mal hier rein:

http://doku.iab.de/infoplattformen/Rech ... Arbeit.pdf
"(4) 1Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung
auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung
und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. 2Als
unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als
zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und
Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden
und weniger anzusehen. 3Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern
längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. 4Ein Umzug zur Aufnahme
einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einem
Arbeitslosen zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslose innerhalb der
ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren
Pendelbereichs aufnehmen wird. 5Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist
einem Arbeitslosen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des
zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. 6Die Sätze 4 und 5 sind nicht
anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. 7Ein wichtiger
Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben."

Und hier ein Statement bei Kindern und Pflegebedürftigen:
"Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

3.
die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
4.
die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,

Deswegen sind 4 Stunden Gesamtwegezeit in meinen Augen an den Haaren herbeigezogen. Zwar sind im Sozialgesetz die Arbeitslosen
gemeint, aber ich denke das Sozialgesetz ist für jeden da. Oder?

LG
Andrea
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

wirtschaft_frei hat geschrieben:Welche Distanz liegt denn zwischen dir und deiner Arbeitsstelle?
Hallo Wirtschaft_Frei,

knapp 80 km Arbeitsweg eine Tour. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht zu erreichen. Bei uns fährt der Bus im Durchschnitt alle
Stunde. Es sind zwei Buslinie, wobei nur einer zum passenden Einsteigebahnhof fährt. Und zum Weg zur VCS nach Uelzen muß ich manchmal
noch einmal mehr umsteigen. Der andere Bus fährt einen anderen Bahnhof an, da muß ich in Hamburg umsteigen. Auto ist keine wirkliche
Alternative, erstmal teuer und die Pendlerparkplätze sind eh überbelegt, also ich kriege dort keinen Parkplatz. Also bleiben nur öffentliche
Verkehrsmittel. Wegezeit deswegen über 4 Stunden. In die andere Richtung nach Hamburg bin ich mit kleinen Staus knapp eine Stunde
mit Auto und Bahn unterwegs. Ich arbeite 20 Stunden Teilzeit

Das schlimmste ist ja, in der VCS müßte ich Früh-, Spät- und Wochenendschichten arbeiten. Dort gäbe es auch keine Gleitzeit (Mehrarbeit
wird zwar gutgeschrieben und man darf es dann mit Rücksprache und viel Bitte Bitte mit dem Teamleiter dann die Überzeit auch nehmen)
Und warscheinlich gibt es dann noch so dumme Zeiten, daß ich noch eine Stunde auf die Bahn warten darf und bei Spätdienst fährt bei
uns kein Bus mehr, also muß ich auf dem Bahnhof übernachten :twisted: , überspitzt gesagt jetzt.

Und ich habe einen geistigbehinderten autistischen Sohn, der ist max. 3x die Woche von einer Privatperson bzw. in den Ferien von der
Lebenshilfe betreut und dann aber nicht die ganzen Ferien. Also, ich kann Tagdienst bis 15 Uhr machen, daß ist kein Problem bei
einer Gesamtwegezeit von 60 bis 90 Minuten. Aber nicht über 4 Stunden, weder Tagesdienst noch Schichtarbeit. Das funktioniert überhaupt
nicht. Bin zwar nicht alleinerziehend, aber mein Mann macht Schichtarbeit rund um die Uhr. Zu seinem normalen Schichtplan kommen
noch 20 Tage zusätzliche Arbeit dazu.

Gruß
Andrea
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

ILO_29 hat geschrieben:Hallo Andrea5,

besonders in deinem Fall ist das Vorgehen der T nicht nachvollziehbar und unter der Tatsache, dass Pendeln zusätzlich ein enormes Gesundheitsrisiko darstellt, unter Fürsorgepflichtverletzung einzuordnen. Da stellt man sich die Frage: Wie hat die Entscheidung vor der Einigungsstelle wohl ausgesehen? Wie gesagt, es ist nachweisbar, dass der BR durch den Vorsitzenden mit Nachdruck aufgefordert wurde, seinen Antrag zurückzunehmen.

Wie ich jetzt wieder erfahren konnte, scheinen die Gerichte immer mehr für die T zu entscheiden, wobei sie der T einen "Persilschein" ausstellen, mit den Beamten scheinbar machen zu können, was sie wollen. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet nicht mehr statt. Der "Staatssklave" hat freiwillig auf seine Grundrechte verzichtet - damit kann ein privates Unternehmen - mit Zwang in seine Grundrechte (Freie Berufswahl (12), freie Wahl des Wohnortes (11), Gewährleistung von Eigentum (14) und Recht auf freie Entfaltung (2) eingreifen, und die Gerichte schert das wenig. Entsprechende Hinweise auf die Grundrechte wurden seitens des Gerichts einfach ignoriert!!!

Ich hoffe in deinem Fall erkennt das Gericht die Zielrichtung der T. - Es sollte doch noch Richter geben, die ihrer Pflicht nachkommen.

Hier nur eine kleine Anmerkung: Die T sagt in der Zuweisung Umzugskosten im Rahmen der Konzernrichtlinie Umzug (KUD) zu, obwohl für Bundesbeamte ein Gesetz, das Bundesumzugskostengesetz (BUKG), besteht!!!

Gruß
ILO_29
Hallo ILO_29,

da bin ich ja mal gespannt, mein Anwalt hat ja Akteneinsicht beantragt. Ob es über meinen Vorgang eine Aktennotiz gibt, keine Ahnung.
Und ich hab es ja vom Betriebsrat schriftlich, da er die Zuweisung abgelehnt hat. In der Zuweisung steht ja, daß die BR´s ordnungs-
gemäß beteiligt worden sind, aber nicht das sie zugestimmt haben.

Ich bin immer noch krank. Werde grade mit Betablocker behandelt. :roll:

LG
Andrea
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Hallo Wirtschaft_Frei,

es ist leider keine wirkliche Alternative. Hatte ja schon Gespräche mit der VCS geführt wegen Hinkommen.
Dort gibt es keine freien Parkplätze in der Nähe. Und die Fahrzeit halbieren ist nicht, man fährt hauptsächlich Landstrasse.
Dann kommt noch die Parkplatzsuche und Fusswegzeit zur VCS. Kommt aufs selbe hinaus.

LG
Andrea
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

wirtschaft_frei hat geschrieben:Die Behörde wird mit dem Argument "nehmen Sie doch das Auto, so halbieren sie mindestens die Fahrtzeit".

Schon an diese Alternative (falls du den Kürzeren ziehen solltest) gedacht, oder spricht etwas gravierendes dagegen?

Das ist im Verwaltungs(Beamtenrecht)recht nicht möglich. Es gilt immer das öffentliche Verkehrsmittel. Niemand kann nach dem Rechtsstaatsprinzip zur Anschaffung eines Pkw gezwungen werden. Auch muss nicht nachgewiesen werden, ob und warum man nicht ein Auto benutzen kann.

Die Denkweise von juristischen Laien ist bei Verwaltungsrechtsverfahren nicht zielführend.
Dass in Andreas Fall (wenn er denn so stimmt) der Zuweisungsbescheid ohne richtigen Ermessensgebrauch ergangen ist, ist offensichtlich.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Rechtlerin »

Hat schon jemand mal davon gehört, dass ein Amtsarzt und BAD-Arzt eine Call-Center-Tätigkeit und vergleichbare Tätigkeiten ausgeschlossen haben und die Telekom dann mit der Zuweisung argumentiert, dass die VCS-Tätigkeit als Mitarbeiter Backoffice keine Call-Center-Tätigkeit ist...???

Ich bin bis eben davon ausgegangen, dass ein Call-Center aus Front- und Backoffice besteht - und wenn ein Arzt ein Call-Center komplett ausschließt, dann gilt das doch einschließlich dem Backoffice - wer kann hier mal einen Tipp geben.

Ich kenne jetzt einen Fall, da schreibt die Telekom einem vor, dass er eine Zweitwohnung nehmen muss - und die Arztbesuche kann er an seinem Heimatort aber durchführen - je nach Aufwand, 1 bis 2 mal die Woche - mit jeweils 2 Stdn. 50 Min. Fahrtzeit...für eine Strecke...also Sonntags Hinfahrt, in der Woche jeweils zweimal Hin- und zweimal Zurück und dann am Freitag abend wieder nach Hause.
Die Fahrtzeiten für die Arztbesuche sind dann Privatsache und die Arbeitszeit von 38 Stunden muss ganz normal abgeleistet werden - so kommt man auf ca. 55 bis 60 Stunden Aufwand - und der Betriebsrat findet das vollkommen in Ordnung - sein Kommentar: Fahrtzeiten und Arztbesuche sind Privatsache.

Wie war das nochmal mit dem Dolch, der dann noch tiefer zugestoßen wurde...genau das macht der Betriebsrat ohne mit der Wimper zu zucken - eine Sauerei ohne Gleichen...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Back-Office ist keine Callcenter-Tätigkeit. Man könnnte also eine Zuweisung von Back-Office-Tätigkeit machen, auch wenn ein Attest gegen Call-Center(-tätigkeit) vorliegt.
Eine alterntive wäre ein Attest gegen einen "Sprechberuf". Da kommts dann drauf an, dass man eben auch im Back-Office evtl. viel herumtelefonieren muss (mehr als sonst an einem Verwaltungsarbeitsplatz), der aber nicht als Callcenter-Arbeitsplatz eingestuft ist.

Nein - "der Betriebsrat", jedenfalls der von Vivento, findet sowas nicht in Ordnung (bei der PBM scheint es weniger Widerstand des BRs zu geben), hat aber keine Möglichkeit mehr, nach Ablehnung durch BR, Durchgang durch die Einigungsstelle und dort richterlichem Beschluss, etwas dagegen zu unternehmen. Da bleibt dem Beamten nur noch, einen Anwalt aufzusuchen, den Direktvollzug abzuwenden und gegen die Zuweisung zu klagen.

Ganz klar: Die T/Vivento macht, was sie über die Einigungsstellen durchbekommt und zieht das durch, egal wie betroffen der Beamte dadurch ist, in der Hoffnung, dass der dann aufgibt (55-er, Krankheit/DDU). Am Ende hilft dann nur die individuelle Klage gegen solch eine Zuweisung und darauf lässt die T es auch ankommen.

Da es wirlich JEDEN Beamten im Konzern und Vivento treffen kann, wenn sein Arbeitsplatz mal wegfällt oder er im Anbietungsverfahren nicht erfolgreich ist, rate ich wirklich jedem, sich eine entsprechende Rechtsschutzversicherung anzulegen.
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

so ich habe eine erstmal gute Nachricht bekommen. Mein Rechtsanwalt hat vom Verwaltungsgericht ein Schreiben von der Telekom
bekommen, daß diese auf die sofortige Vollziehung des angefochtenen Zuweisung verzichtet, bis das Gericht über den Antrag gemäß
§ 80 Abs.5 VwGO entschieden hat. Das heißt, ich brauche erstmal nicht zur VCS nach Uelzen. :D

Das erstmal dazu :wink:

LG
Andrea
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Herzlichen Glückwunsch...aber der Telekom traue ich nicht.

Es gibt noch Zeichen und Wunder...viel Erfolg weiterhin...