Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo alle Zusammen,
ich bin zur Zeit erschlagen mit allem. Der VCS-Betriebsrat sagt tatsächlich, daß ich meinen geplanten (meine 3 Tage Märzurlaub konnte ich
ja nicht antreten, weil ich ja krankgeschrieben war) Urlaub im Dezember nicht warnehmen kann. Sie hat mir auch Vereinbarungen per Mail
zukommen lassen. Das ist für mich eine Grundlage nochmals den Anwalt zu kontaktieren. Das sollte ich auch machen, weil das irgendwie nicht zu verstehen ist. Ich stehe da so und so nur auf dem Papier. Und dieser Zustand kann im Extremfall monatelang andauern, solange nicht über den Widerspruch entschieden ist. Ätzend. . Dieser Urlaub ist ja auch für künftige Zuweisungen von Belang.
Und ich trete am 27.05.2013 meine Wiedereingliederung an. Und die endet am 30.06.2013, so daß ich im Urlaub gehen kann. Der Alt-PST
Mensch sagte, parallel dazu wird für mich lt. BAD-Gutachten ein Arbeitplatz gesucht (Gesamtfahrzeit 90 Minuten, also 2x 45 Minuten
ohne Schichtarbeit). Da soll demnächst eine Zuweisung kommen. Ob es der Betrieb ist, wo die Wiedereingliederung stattfindet, kann er mir
nicht sagen. Es kann auch ein ganz anderer Betrieb sein. Ich vermute mal irgendwo in Hamburg. Ich wüßte nämlich sonst keinen Betrieb,
den man in 45 Minuten erreichen kann. Bei mir in absoluter Nähe gibt es nämlich nichts. Bei mir heißt wohnortsnah ca. 30 km und da ist
man locker 45 Minuten unterwegs. Staufaktoren mal nicht mit eingerechnet.
LG
Andrea
ich bin zur Zeit erschlagen mit allem. Der VCS-Betriebsrat sagt tatsächlich, daß ich meinen geplanten (meine 3 Tage Märzurlaub konnte ich
ja nicht antreten, weil ich ja krankgeschrieben war) Urlaub im Dezember nicht warnehmen kann. Sie hat mir auch Vereinbarungen per Mail
zukommen lassen. Das ist für mich eine Grundlage nochmals den Anwalt zu kontaktieren. Das sollte ich auch machen, weil das irgendwie nicht zu verstehen ist. Ich stehe da so und so nur auf dem Papier. Und dieser Zustand kann im Extremfall monatelang andauern, solange nicht über den Widerspruch entschieden ist. Ätzend. . Dieser Urlaub ist ja auch für künftige Zuweisungen von Belang.
Und ich trete am 27.05.2013 meine Wiedereingliederung an. Und die endet am 30.06.2013, so daß ich im Urlaub gehen kann. Der Alt-PST
Mensch sagte, parallel dazu wird für mich lt. BAD-Gutachten ein Arbeitplatz gesucht (Gesamtfahrzeit 90 Minuten, also 2x 45 Minuten
ohne Schichtarbeit). Da soll demnächst eine Zuweisung kommen. Ob es der Betrieb ist, wo die Wiedereingliederung stattfindet, kann er mir
nicht sagen. Es kann auch ein ganz anderer Betrieb sein. Ich vermute mal irgendwo in Hamburg. Ich wüßte nämlich sonst keinen Betrieb,
den man in 45 Minuten erreichen kann. Bei mir in absoluter Nähe gibt es nämlich nichts. Bei mir heißt wohnortsnah ca. 30 km und da ist
man locker 45 Minuten unterwegs. Staufaktoren mal nicht mit eingerechnet.
LG
Andrea
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Nochmal, mit dem einstweiligen REchtsschutz hat VCS überhaupt nix zu sagen. Du bist NICHT in diesem Betrieb!!!!
Anwalt kontaktieren, der soll denen den Beschluss vor die Nase halten.
Vivento-Chefes kontaktieren und eine umgehende Information einfordern, dass man nun wieder im Betrieb Vivento ist und wär dann wieder der zuständige Vivento-Berater sei. (Blöd fragen kostet ja nix).
Ich sende dir die e-mail-Adressen der Verantwortlichen gerne PN zu. Mache ich gleich.
Ist ja wohl ein Witz, was da wieder abgeht!!!
Anwalt kontaktieren, der soll denen den Beschluss vor die Nase halten.
Vivento-Chefes kontaktieren und eine umgehende Information einfordern, dass man nun wieder im Betrieb Vivento ist und wär dann wieder der zuständige Vivento-Berater sei. (Blöd fragen kostet ja nix).
Ich sende dir die e-mail-Adressen der Verantwortlichen gerne PN zu. Mache ich gleich.
Ist ja wohl ein Witz, was da wieder abgeht!!!
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Meines Wissens war Andrea vorher bei der PBM NL...
Die Frage ist ja, bewirkt ein Widerspruch gegen den Sofortvollzug auch, dass die Zuweisung an sich NICHT rechtskräftig ist?
Oder darf die Zuweisung "nur" bis zu einem abschließendem Richterspruch nicht umgesetzt werden - dem entgeht die Telekom ja regelmäßig damit, dass die Zuweisung zurückgezogen wird...
Hier kann man nur mit einer Fortsetzungs-Feststellungsklage sein Recht erwirken...
Ich habe bisher noch nicht recherchieren können, ob man/frau nach der Aussetzung des Sofortvollzuges oder mit dem Widerspruch wieder in den alten Stand zurückfällt...
Vielleicht gibt es ja hier einen Experten, der das nachweislich anhand einer Zitierung von Paragraphen mal aufzeigen kann...
Die Frage ist ja, bewirkt ein Widerspruch gegen den Sofortvollzug auch, dass die Zuweisung an sich NICHT rechtskräftig ist?
Oder darf die Zuweisung "nur" bis zu einem abschließendem Richterspruch nicht umgesetzt werden - dem entgeht die Telekom ja regelmäßig damit, dass die Zuweisung zurückgezogen wird...
Hier kann man nur mit einer Fortsetzungs-Feststellungsklage sein Recht erwirken...
Ich habe bisher noch nicht recherchieren können, ob man/frau nach der Aussetzung des Sofortvollzuges oder mit dem Widerspruch wieder in den alten Stand zurückfällt...
Vielleicht gibt es ja hier einen Experten, der das nachweislich anhand einer Zitierung von Paragraphen mal aufzeigen kann...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
GEnau. Und in meinem VG-Beschluss steht auch, dass der Supressiv-Effekt eintritt. Dass also der Verwaltungsakt erstmal nicht stattfindet/stattgefunden hat, bis das Rechtsverfahren bis zum Ende gelaufen ist.
Andrea ist also niemals bei VCS gelandet, bzw. momentan nicht bei VCS - genausowenig wie ich bei DTTG gelandet war. MINDESTENS tritt der Effekt zum Termin des Eintretens des einstweiligen Rechtsschutzes in Kraft, oder zum Termin (rückwirkend) des Zuweisungsbeginns.
Falls es die PBM-NL ist, dann muss die e-mail eben an den dortigen Vorgesetzten, im Zweifelsfall an den Zendt (CSS/HRM/HBS/BES... CSI, NBC, NTV,NYC,.... gehen).
Und an den Betriebsrat/SchwBV der PBM-NL, die einen natürlich bis auf WEiteres wieder in alle Verzeichnisse/Wählerverzeichnisse aufnehmen müssen, bis zur endgültigen Klärung des Rechtsverfahrens.
SOLANGE ist Andrea wieder bei der PBM-NL. Und VCS ist RAUS aus dem Spiel.
Andrea ist also niemals bei VCS gelandet, bzw. momentan nicht bei VCS - genausowenig wie ich bei DTTG gelandet war. MINDESTENS tritt der Effekt zum Termin des Eintretens des einstweiligen Rechtsschutzes in Kraft, oder zum Termin (rückwirkend) des Zuweisungsbeginns.
Falls es die PBM-NL ist, dann muss die e-mail eben an den dortigen Vorgesetzten, im Zweifelsfall an den Zendt (CSS/HRM/HBS/BES... CSI, NBC, NTV,NYC,.... gehen).
Und an den Betriebsrat/SchwBV der PBM-NL, die einen natürlich bis auf WEiteres wieder in alle Verzeichnisse/Wählerverzeichnisse aufnehmen müssen, bis zur endgültigen Klärung des Rechtsverfahrens.
SOLANGE ist Andrea wieder bei der PBM-NL. Und VCS ist RAUS aus dem Spiel.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Bundesfreiwild,
eine Anmerkung zum BR/SBV bei der PBM NL
Diese Beamten, die zur PBM NL versetzt sind, haben kein Wahlrecht des SBR oder SBV...die PBM NL hat ja auch keinen einen BR/SBR - geschick eingefädelt durch die "virtuelle" Einheit PBM NL - die Aufgaben des BR werden vom ehemaligen BR des SBR (SBR = Sozialbereich, Beamten- und Dienstrecht) durchgeführt - per Gesetz...
Man kennt ja die BR-Mitglieder O.N. und E. S. - Marionetten des AG...aber dieser O. N. ist noch die Krönung dazu, der verarscht die Beamten wo sie dabei sind - ohne mit der Wimper zu zucken...
eine Anmerkung zum BR/SBV bei der PBM NL
Diese Beamten, die zur PBM NL versetzt sind, haben kein Wahlrecht des SBR oder SBV...die PBM NL hat ja auch keinen einen BR/SBR - geschick eingefädelt durch die "virtuelle" Einheit PBM NL - die Aufgaben des BR werden vom ehemaligen BR des SBR (SBR = Sozialbereich, Beamten- und Dienstrecht) durchgeführt - per Gesetz...
Man kennt ja die BR-Mitglieder O.N. und E. S. - Marionetten des AG...aber dieser O. N. ist noch die Krönung dazu, der verarscht die Beamten wo sie dabei sind - ohne mit der Wimper zu zucken...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Kater, das brauchst du nicht immer wieder vorzubeten. Ich weiss es ja...
Egal wie, Andrea muss die Führungsebene ins Gebet nehmen, wenn nötig mit Anwalt, dass der einstweilige eben VCS aus dem Rennen geworfen hat und nunmehr wieder der die PBM ihre dienstlichen Belange "führt", wie Urlaub, Krankheit, usw.
Dabei sollte Andrea beachten, dass VCS möglicherweise den Beschluss nicht zugeleitet bekommen hat und sich im Wahn der Dienstherrenbefugnisse bewegt.
Klipp und klar an VCS mailen: Ich bin nicht mehr im Betrieb VCS, siehe Beschluss... Urlaubsantrag an die PBM schicken, dorthin, wo man vorher auch alles geregelt hat.
Egal wie, Andrea muss die Führungsebene ins Gebet nehmen, wenn nötig mit Anwalt, dass der einstweilige eben VCS aus dem Rennen geworfen hat und nunmehr wieder der die PBM ihre dienstlichen Belange "führt", wie Urlaub, Krankheit, usw.
Dabei sollte Andrea beachten, dass VCS möglicherweise den Beschluss nicht zugeleitet bekommen hat und sich im Wahn der Dienstherrenbefugnisse bewegt.
Klipp und klar an VCS mailen: Ich bin nicht mehr im Betrieb VCS, siehe Beschluss... Urlaubsantrag an die PBM schicken, dorthin, wo man vorher auch alles geregelt hat.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Bundesfreiwild,
es ist ein großer Unterschied, ob man zur Vivento oder zur PBM NL zurückfällt - das sollte dir auch bewusst sein.
Gerade du als BRM hast ja schon Probleme, und das bei einem Mandat als BRM - aber wenn du einem BRM von Alt-SBR ausgeliefert bist, dann bist du auch verloren - denn die machen keine unnötige Arbeit und die interessiert es wenig, wenn es um die zur PBM NL versetzten Beschäftigungslosen geht.
Du kannst dir an einer Hand ausrechnen, was dieser Betriebsrat für eine Arbeit abliefert, wenn es um dieses Klientel geht.
Man kann es übrigens nicht oft genug sagen - aber vielleicht sind die eigenen Probleme einem immer näher als die von Anderen - da ist einem das Hemd näher als die Hose.
Und es ist immer noch fraglich, ob nur der Verwaltungsakt nicht vollzogen werden kann oder ob der Verwaltungsakt nichtig ist - ist ist nämlich mit der Eilentscheidung nur festgestellt worden, dass der Sofortvollzug ausser Kraft gesetzt wurde.
Hier ist mal eine eindeutige Klärung sinnvoll...
es ist ein großer Unterschied, ob man zur Vivento oder zur PBM NL zurückfällt - das sollte dir auch bewusst sein.
Gerade du als BRM hast ja schon Probleme, und das bei einem Mandat als BRM - aber wenn du einem BRM von Alt-SBR ausgeliefert bist, dann bist du auch verloren - denn die machen keine unnötige Arbeit und die interessiert es wenig, wenn es um die zur PBM NL versetzten Beschäftigungslosen geht.
Du kannst dir an einer Hand ausrechnen, was dieser Betriebsrat für eine Arbeit abliefert, wenn es um dieses Klientel geht.
Man kann es übrigens nicht oft genug sagen - aber vielleicht sind die eigenen Probleme einem immer näher als die von Anderen - da ist einem das Hemd näher als die Hose.
Und es ist immer noch fraglich, ob nur der Verwaltungsakt nicht vollzogen werden kann oder ob der Verwaltungsakt nichtig ist - ist ist nämlich mit der Eilentscheidung nur festgestellt worden, dass der Sofortvollzug ausser Kraft gesetzt wurde.
Hier ist mal eine eindeutige Klärung sinnvoll...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Andrea sollte über den Rechtsanwalt gleich die Beteiligung des BR/SBR mit anzweifeln.
Sie ist nicht dem SBR zugewiesen, konnte die Bande nicht wählen, also ist diese Truppe auch nicht legitimiert, sie irgendwohin zu schicken.
Im Postpersonalrechtsgesetz steht keiner Silbe drin, was eine Aushebelung des Betriebsverfassungsgeseztes durch diesen SBR Betriebsrat legitimiert.
Lest selbst den achten Abschnitt ab §24 - Postpersonalrechtsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Interessant ist auch der § 19 - Wahlanfechtung
http://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/BetrVG
Sie ist nicht dem SBR zugewiesen, konnte die Bande nicht wählen, also ist diese Truppe auch nicht legitimiert, sie irgendwohin zu schicken.
Im Postpersonalrechtsgesetz steht keiner Silbe drin, was eine Aushebelung des Betriebsverfassungsgeseztes durch diesen SBR Betriebsrat legitimiert.
Lest selbst den achten Abschnitt ab §24 - Postpersonalrechtsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Interessant ist auch der § 19 - Wahlanfechtung
http://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/BetrVG
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo dsabwien,
ich gehe mal davon aus, dass du auch bei der PBM NL bist - dann kannst du ja das nächste Wahlergebnis (2014) anfechten...
ich gehe mal davon aus, dass du auch bei der PBM NL bist - dann kannst du ja das nächste Wahlergebnis (2014) anfechten...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Rechtlerin/Kater!
WENN diese FAkten jemandem bewusst sind, dann doch wohl mir - die ich JEDEN Kollegen und JEDE Kollegin, die mir über den Weg läuft und die sich im "normalen" Beurlaubungsbetrieb noch sicher fühlt - darüber aufkläre, was ihm/ihr blüht, wenn die Beurlaubung oder Abordnung mal endet.
Übrgens kann ich Andrea (mit Hinweis auf meinen eigenen einstweiligen Rechtsschutz und die aufschiebende Wirkung des Widerspruches) sicher sagen, dass sie nun NICHT mehr an VCS weisungsgebunden ist, sondern der PBM-Heinis. Also nur noch an PBM wenden mit irgendwelchen dienstlichen Belangen, wie z.B. die Genehmigung von Urlaub.
Weiteres über meinen Fall unter dem Einigungsstellenthread.
WENN diese FAkten jemandem bewusst sind, dann doch wohl mir - die ich JEDEN Kollegen und JEDE Kollegin, die mir über den Weg läuft und die sich im "normalen" Beurlaubungsbetrieb noch sicher fühlt - darüber aufkläre, was ihm/ihr blüht, wenn die Beurlaubung oder Abordnung mal endet.
Übrgens kann ich Andrea (mit Hinweis auf meinen eigenen einstweiligen Rechtsschutz und die aufschiebende Wirkung des Widerspruches) sicher sagen, dass sie nun NICHT mehr an VCS weisungsgebunden ist, sondern der PBM-Heinis. Also nur noch an PBM wenden mit irgendwelchen dienstlichen Belangen, wie z.B. die Genehmigung von Urlaub.
Weiteres über meinen Fall unter dem Einigungsstellenthread.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo Kater,
das Glück habe ich leider nicht.
Bin bei der sagenumwobenen rechtlosen Gruppe VCS.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
sei froh - bei der VCS gibt es noch Rechte...jedenfalls teilweise - und einen BR...
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Komisch, da habe ich aber andere Erfahrungen.
Die Truppen sind auch alle auf Linie gebracht worden, meistens VERDIS, sonst würden sie keiner Zuweisung zustimmen, die nicht mit
einer ordentlichen Stellenausschreibung, wozu die Telekom sich übrigens selbst in der Konzernbetriebsvereinbarung Stellenbesetzung verpflichtet hat, ausgeschrieben worden ist.
Die VCS dient allein für die Angestellten als Drehscheibe mit dem Sinn - Verlasst das Unternehmen - .
Das habe ich schriftlich von der Telekom und liegt vor Gericht.
Wir Beamten sind demnach dort, um zu Arbeiten, das andere Gerappel um die Drehscheibe hat uns nicht zu interessieren.
Wir werden dringend gebraucht, damit sonst die Stellen nicht mit externen Arbeitskräften vom deutschen Arbeitsmarkt besetzt werden.
Und kommt eine Beamter nun zu VCS, gibt es teilweise keine Arbeit,
dafür aber umso mehr Stellenangebot für auswertige Tätigkeiten beim Zoll oder ähnlichen
Unternehmungen, meist befristet ohne Aussicht auf Beförderung.
Die Projekte und die Vorgesetzten wechseln im Vierteljahrestakt.
Das was in der Zuweisung steht, hat bei vielen Beamtinnen und Beamten mit der vorherrschenden Aufgabe nichts zu tun.
Beamtinnen arbeiten in technischen Tätigkeiten, die kurz zu nichttechnischen Tätigkeiten erklärt werden.
Als Beamter oder Beamtin hast Du dort auch keine Lobby.
Du sollst halt auf die Drehscheibe aufspringen und das Unternehmen verlassen.
Und das alles mit Zustimmung der linientreuen Betriebsräte der VCS.
Mich würde auch mal als T- Aktionär (Teil - Unternehmensbeteiligter und somit Stückweise Arbeitgeber) interessieren, wie dieser VCS - Laden bei der Konzernbilanz zu Buche schlägt.
Sinn macht der Laden nur, wenn die Drehscheibe funktioniert.
Als Aktionär kann ich die VCS aber nicht gutheißen, da das Personal sicherlich auch vernünftig eingesetzt werden kann und somit dem Unternehmen
zu Gute kommt.
Von der illegalen Beschäftigungsweise und Einsätze der Beamten spreche ich hier lieber erst gar nicht.
Die Truppen sind auch alle auf Linie gebracht worden, meistens VERDIS, sonst würden sie keiner Zuweisung zustimmen, die nicht mit
einer ordentlichen Stellenausschreibung, wozu die Telekom sich übrigens selbst in der Konzernbetriebsvereinbarung Stellenbesetzung verpflichtet hat, ausgeschrieben worden ist.
Die VCS dient allein für die Angestellten als Drehscheibe mit dem Sinn - Verlasst das Unternehmen - .
Das habe ich schriftlich von der Telekom und liegt vor Gericht.
Wir Beamten sind demnach dort, um zu Arbeiten, das andere Gerappel um die Drehscheibe hat uns nicht zu interessieren.
Wir werden dringend gebraucht, damit sonst die Stellen nicht mit externen Arbeitskräften vom deutschen Arbeitsmarkt besetzt werden.
Und kommt eine Beamter nun zu VCS, gibt es teilweise keine Arbeit,
dafür aber umso mehr Stellenangebot für auswertige Tätigkeiten beim Zoll oder ähnlichen
Unternehmungen, meist befristet ohne Aussicht auf Beförderung.
Die Projekte und die Vorgesetzten wechseln im Vierteljahrestakt.
Das was in der Zuweisung steht, hat bei vielen Beamtinnen und Beamten mit der vorherrschenden Aufgabe nichts zu tun.
Beamtinnen arbeiten in technischen Tätigkeiten, die kurz zu nichttechnischen Tätigkeiten erklärt werden.
Als Beamter oder Beamtin hast Du dort auch keine Lobby.
Du sollst halt auf die Drehscheibe aufspringen und das Unternehmen verlassen.
Und das alles mit Zustimmung der linientreuen Betriebsräte der VCS.
Mich würde auch mal als T- Aktionär (Teil - Unternehmensbeteiligter und somit Stückweise Arbeitgeber) interessieren, wie dieser VCS - Laden bei der Konzernbilanz zu Buche schlägt.
Sinn macht der Laden nur, wenn die Drehscheibe funktioniert.
Als Aktionär kann ich die VCS aber nicht gutheißen, da das Personal sicherlich auch vernünftig eingesetzt werden kann und somit dem Unternehmen
zu Gute kommt.
Von der illegalen Beschäftigungsweise und Einsätze der Beamten spreche ich hier lieber erst gar nicht.
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo alle Zusammen,
die Telekom darf jetzt 490 Euro an die Antragstellerin (ich?) lt. Verwaltungsgericht bezahlen. So steht es im Bescheid.
Und ich soll jetzt tatsächlich bei der PBM gelandet sein. Und dank meinem Viventoberater hat der für mich sogar eine Nummer herausge-
sucht. Da hab ich angerufen. Eine junge Dame hat sich am Telefon gemeldet. Und die muß sich erstmal erkundigen wer für mich zuständig
ist. Warte auf ihren Rückruf. Damit meine -Fragezeichen verschwinden.
Ich hab aber echt das Gefühl, die Telekom ist Hase und weiß von nichts
LG
Andrea
die Telekom darf jetzt 490 Euro an die Antragstellerin (ich?) lt. Verwaltungsgericht bezahlen. So steht es im Bescheid.
Und ich soll jetzt tatsächlich bei der PBM gelandet sein. Und dank meinem Viventoberater hat der für mich sogar eine Nummer herausge-
sucht. Da hab ich angerufen. Eine junge Dame hat sich am Telefon gemeldet. Und die muß sich erstmal erkundigen wer für mich zuständig
ist. Warte auf ihren Rückruf. Damit meine -Fragezeichen verschwinden.
Ich hab aber echt das Gefühl, die Telekom ist Hase und weiß von nichts
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Andrea
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS
Hallo alle Zusammen,
so hier der Nachtrag: Lt. PBM NL gehöre ich weiterhin auf dem Papier der VCS an, d.h ich muß meinen Urlaub und Krankmeldung dort ab-
wickeln. Und zwar solange bis über meine bestehende Zuweisung trotz Aufhebung des Sofortvollzuges vom Widerspruch her entschieden
wird. Jetzt verstehe ich garnichts mehr . Werde meinen Rechstanwalt einschalten.
Gruß
Andrea
so hier der Nachtrag: Lt. PBM NL gehöre ich weiterhin auf dem Papier der VCS an, d.h ich muß meinen Urlaub und Krankmeldung dort ab-
wickeln. Und zwar solange bis über meine bestehende Zuweisung trotz Aufhebung des Sofortvollzuges vom Widerspruch her entschieden
wird. Jetzt verstehe ich garnichts mehr . Werde meinen Rechstanwalt einschalten.
Gruß
Andrea