Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

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Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo ILO,

da könnte was dran sein...im Eilverfahren wird ja nur festgelegt, dass die überwiegende Meinung herrscht, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist...
Dann muss die Klage entscheiden...

http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/43.html
Abs. 2:
Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.

Ein VA kann zwar rechtswidrig sein, aber er ist nicht unwirksam...


Bin mir hier nicht so sicher...aber wenn ich dies jetzt so lese, bleibt der Beschäftigte dann bei der VCS erst einmal...
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hallo, Andrea!

Schreibe zurück: Die Verweigerung einer Urlaubsgenehmigung darf NUR aus DRINGENDEN dienstlichen Gründen erfolgen. Da du im Moment aber gar nicht IM Dienst BIST, also gar keinen Dienst leistest, weil du im einstweiligen Rechtsschutz bist und NICHT absehbar ist, wann das Verfahren endet, DARF dir VCS den Urlaub NICHT verweigern.
Es müssten KONKRETE dringliche, dienstliche Gründe angegeben werden, warum DU gerade zu dieser ZEIT keinen Urlaub bekommen solltest. Es ist völlig unerheblich, ob andere da schon Urlaub haben, wenn du sowieso überhaupt nicht zur Arbeit erscheinen wirst und die Urlaubsvertretung für die Urlauber überhaupt nicht leisten wirst.
Eine rein rechnerische Urlaubsverweigerung, weil die maximale Anzahl der Urlauber zu diesem Zeitpunkt überschritten ist, kann für dich überhaupt nicht zählen, weil du ja einstweilig und auf nicht absehbare Zeit keinen Dienst dort leisten wirst! Schreibe dazu, dass du sofort Rechtsmittel einlegen wirst, falls der Urlaub nicht umgehend genehmigt wird.

Da du momentan ja im einstweiligen Rechtsschutz bist, bist du ja eigentlich noch gar nicht zu VCS zugewiesen und normalerweise müsste dein Vivento/PBM-Berater für die Urlaubsgenehmigung zuständig sein. Schicke dem das Doppel dieser Mail.

JEEEEDES Mal das gleiche Spielchen.....
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo ILO,

was redest du denn jetzt...

Eben warst du noch der gegenteiligen Meinung - also dass die Zuweisung per VA durch den Widerspruch bzw. Eilverfahren nicht aufgehoben wurde und mit dem letzten Beitrag auf einmal wieder nicht...

Also, das Eilverfahren entscheidet nur über den Sofortvollzug - der ist bekannterweise bei Andrea per Gerichtsbeschluss außer Kraft gesetzt. Das Widerspruchsverfahren ist weder zurückgenommen, noch widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt worden...

Oder sehe ich das jetzt falsch...
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

p.S.: Im Eilverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wird festgestellt, dass es erhebliche Zweifel an der Rechtmässigkeit des Verwaltungsaktes gibt und deshalb der SOFORTVOLLZUG ausgesetzt wird. Bedeutet zunächst nur, dass der Verwaltungsakt nicht anläuft und der Beamte den Dienst nicht aufnehmen muss, BIS der Widerspruch von der Telekom bearbeitet und beschieden wurde. Falls die Zuweisung zurückgezogen wird, ist der Verwaltungsakt durch Rücknahme beendet, der Sofortvollzug/oder dienstliche Anordnung zum Diesntantritt eben auch. Thema erledigt.

Bescheidet die Telekom den Widerspruch aber negativ, beharrt also weiter auf der Zuweisung, dann kann die Beamtin eine Klage gegen die Zuweisung beginnen. Der einstweilige Rechtsschutz gegen den Antritt der Zuweisung läuft dann so lange weiter, bis die Klage vor Gericht entschieden wurde.

Der einstweilige bedeutet also, dass man den Dienst bis auf Weiteres NICHT antritt und nicht zur Aufnahme des Dienstes am Dienstort gezwungen werden kann.
Mithin leistet man dort keine Arbeit, steht auf keinem Dienstplan und auch auf keiner Urlaubsliste/Urlaubsvertretungsliste, vor allem dann, wenn man eben noch gar nicht dort angekommen ist, weil das Verfahren eben noch läuft. Einem den Urlaub während eines noch gar nicht in Kraft gesetzten, bzw. ausgesetzten, Verwaltungsaktes zu verweigern, ist ein Witz, den die reinen Tarifkräfte der Führungsebene bei VCS eben nie kapieren. Denen muss man dann ein bissi nachdrücklich auf die Sprünge helfen.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ist man denn nach dem positiven Bescheid des einstweiligen RS und dem Abschmettern des Sofortvollzuges denn jetzt bei der PBM NL oder VCS?

Solange die Telekom ja nicht den Widerspruch beschieden hat, ist die Zuweisung zwar als VA erstellt aber eben ohne Sofortvollzug - wenn die Telekom jetzt den Widerspruch ablehnt, muss ja geklagt werden...

Und ist man denn verwaltungstechnisch bei der VCS oder bei der PBM NL???
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Aus einem anderen, beendeten Widerspruchsverfahren weiss ich, dass die Zuweisung zum ursprünglichen Beginndatum zurückgezogen werden musste und NICHT zu dem Tag, an dem der Richterspruch kam.
Also zum Datum des Tages des in der Zuweisung befohlenen Dienstantrittes.
Mithin würde ich mal interpretieren, dass - solange der Sofortvollzug ausgesetzt ist - die alte OrgEinheit als Dienstvorgesetzte zu betrachten ist und nicht der Betrieb in den man zugewiesen werden soll. Wenn der Richter bei mir den Sofortvollzug aussetzt, würde sofort bis auf Weiteres der Zustand VOR dem Zuweisungsdatum eintreten müssen, so sagte man mir und ich würde solange im Betrieb Vivento sein (und Betriebsrat) bis Widerspruch/Klageverfahren beendet wären.

Also - ist meiner Meinung nach (ich bin ja kein Jurist, der Rechtsauskunft erteilen darf) der Betrieb, in den man zugewiesen wurde, nach Ausspruh des einstweiligen Rechtsschutzes erstmal NICHT mehr weisungsbefugt, sondern Vivento oder PBM, je nachdem wo man angedockt ist, wäre zuständig für Urlaub, Krankheit, etc.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Diese rechtliche Frage wäre z. B. bei folgender Situation wichtig:
Wenn in dieser Zeit der Vakanz eine Teilzeitbeschäftigung (z. B. auch innerhalb einer Elternzeit) beantragt wird, würde man wenn man vorher bei der PBM NL war auf Grund der
34-Stunden-Woche eine Absenkung vornehmen...

Oder wenn man grds. seine Teilzeitstunden von 17 Stunden (Halbtagskraft) beibehalten will, dann wäre das eine Lohnabsenkung bei der VCS, bei der ja mit 38 Stunden gearbeitet wird - ansonsten muss man 2 Stunden mehr arbeiten, um die gleiche Besoldung zu bekommen...
dsabwien
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von dsabwien »

Ja bei der Telekom - VCS kannst Du Dir alles aussuchen.

Bezüge bekommst Du von HR Business Services - siehe Bezügemitteilung.

VCS ist Vivento Customer Services GmbH - also Vivento.
Zur klären wäre, ob die Vivento überhaupt eine GmbH betreiben darf.

PBM-NL ist die Niederlassung in der Du geführt wirst.

Es gibt unterschiedliche Stundenwochen bei den oben aufgeführten Teilen.

Stellt ein Beweisantrag übers Gericht, der klärt, warum die Dienstherrenobliegenschaften dauernd wechsel dürfen, ohne das für 40.000 Beamten eine Betriebsversammlung von unserem linientreuen SBR Betriebsrat einberufen wurde.

Eine Gehaltsabsenkung wird es auf jeden Fall bei der VCS geben, da hier die 38 Stundenwoche herrscht.
Vivento hat 34 Stundenwoche.

Fazit:
Telekom kann machen was sie will.
Ist nur dem Aktien- Unternehmens und Handelsrecht unterworfen.

Das bekommt ihr sogar schriftlich von der rechtsaufsichtsführenden Abteilung des BMF.
Der Witz von denen schriftlich:
Rechte und Status der Beamten bleiben von solchen unternehmensorganisatorischen Entscheidungen selbstverständlich unberührt.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

der Dienstherr bleibt in diesem Fall immer gleich, wenn eine Zuweisung zur Vivento erfolgt (jedenfalls aus der PBM NL) - das ist der SBR oder jetzt CSS...oder sehe ich das falsch?

*** Mod ***
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Kater-Mikesch hat geschrieben: *** Mod ***
Mäßige dich bitte und denke daran, dass deine Formulierungen auch strafrechtlich relevant sein können !!!

Es steht dir frei, deine Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft oder der Polizei mitzuteilen.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

strafrechliche bewandnis haben sie, wenn sie nicht stimmen...
dsabwien
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von dsabwien »

Das mit dem Dienstherr ist so eine Sache.
Von VCS wird zur VBS mit Abordnung gearbeitet.
Also ein freiwilliger Behördenwechsel auf Zeit.
Warum das nötig ist, wenn unser aller Dienstherr M. Z. seit neustem ist, bleibt mir unklar.

Mich würde auch mal interessieren, ob die Dienstherrenstelle ordentlich ausgeschrieben wurde, da sie ja so schnell neu besetzt wurde.

Muss bei so einer Stelle (Dienstherr für 40.000 Beamte / Beamtinnen) evtl. auch ein Anforderungsprofil an den Bewerber gestellt werden, oder kann es mittlerweile jeder werden.

Vielleicht gibt es bundesweit den ein oder anderen Kollegen, der sich auf diese Stelle gerne beworben hätte.

Es müsste jedem Beamten / Beamtin eigentlich klar sein, wo er eingesetzt, personalmäßig geführt, und in welcher Hierarchie er steht.
Falls er eine Dienstaufsichtsbeschwerde führen will, sollte der nächsthöhere Dienstherr klar benannt werden können und auch angesprochen werden.

Bislang bekommen wir als Dienstherren irgendwelche Rechtsanwälte vorgesetzt, die nur die Interessen der Telekom AG wahrnehmen, aber sicherlich nicht das der unterstellten Beamten und Beamtinnen.
Diese Dienstherrenbefugniss kann scheinbar einfach vererbt werden, oder hat von Euch irgendjemand eine Ausschreibung dieser Stelle nach dem Abtritt von Herrn W. N. gesehen?

Die Bayern - CSU macht das mit der Beschäftigung von Verwandten ähnlich, oder?
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Das ist alles legal unter dem Deckmantel der Regierung...

Die Verhältnisse in Bayern überraschenen keinen mehr, denn dort werden auch Steuerbetrüger gedeckt und wenn man dann auch noch die eigene Ehefrau aus Steuermittel anstellen kann, das ist das doch eine feine Sache...
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

hab heute mit meinem Anwalt über die Urlaubssache gesprochen. Theoretisch könnte man da auch Klage einreichen. Ist aber wohl ein
getrenntes Verfahren. Ich soll es erstmal im guten probieren. Ich hab erstmal den VCS-Betriebsrat darüber informiert. Ich hab es ja
schriftlich die Urlaubsablehnung bekommen. Und da steht nämlich noch anderer Blödsinn drinne. Dazu später mal mehr.

LG und schöne Pfingsten
Andrea
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

war hier nicht mal der Link des Urteils von Bundesfreiwild eingestellt?