Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

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burgwächter
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von burgwächter »

Andrea5 hat geschrieben:Hallo Burgwächter,

so wie du es schreibst, verstehe ich das so, daß ich trotz schriftlichen Einspruches vom Betriebsrat (das hab ich ja von
denen schriftlich) mich so einfach zuweisen können? Kommen solche Fälle, wo die Telekom zuweisen möchte und
der Betriebsrat das ablehnt nicht zur Einigungsstelle. Das lese ich immer im VÍSAP-Portal, das es so laufen soll.
Ich habe von diesen Sachen überhaupt keine Ahnung. Oder alles Blödsinn was die schreiben?

Gruß
Andrea
----
Hi Andrea
Das VISAP Portal wir vom AG betrieben und jeder Zugriff wird aufgezeichnet.
Definitiv wird der BR nur informiert. Ich bin Schwerbehindert und für die Stelle bei der VCS überhaupt nicht geeignet.
Habe auch mehrere Gutachten, da keine Call Center Eignung vorhanden ist.
Der BR hat keine Stellungnahme abgegeben und das gilt als Zustimmung.
Ich hatte im Vorfeld alles aktiviert. Monate tat sich nichts. Anhörung im Oktober-Zuweisung im Juli.
Plötzlich doch Zuweisung mit dringendem Sofortvollzug mit dem BlaBla wie geschildert.
Laß Dich nicht verrückt machen, warte ab falls es doch zur Zuweisung kommt sofort zum Anwalt und Antrag nach § 80 VWGO.

Du hast zwei Wochen Zeit zu reagieren.

Falls Du Urlaub machst laß jemanden in den Briefkasten schauen nach T Post per gelber PZU oder Einschreiben.

LG und viel Glück Burgi
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Torquemada hat geschrieben:Kommt zur Einigungsstelle, wenn die Telekom darauf besteht. Eine Zuweisung einfach so ist jetzt nicht mehr möglich.
burgwächter hat geschrieben:
Andrea5 hat geschrieben:Hallo Burgwächter,

so wie du es schreibst, verstehe ich das so, daß ich trotz schriftlichen Einspruches vom Betriebsrat (das hab ich ja von
denen schriftlich) mich so einfach zuweisen können? Kommen solche Fälle, wo die Telekom zuweisen möchte und
der Betriebsrat das ablehnt nicht zur Einigungsstelle. Das lese ich immer im VÍSAP-Portal, das es so laufen soll.
Ich habe von diesen Sachen überhaupt keine Ahnung. Oder alles Blödsinn was die schreiben?

Gruß
Andrea
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Der BR hat keine Stellungnahme abgegeben und das gilt als Zustimmung.
Ich hatte im Vorfeld alles aktiviert. Monate tat sich nichts. Anhörung im Oktober-Zuweisung im Juli.
Plötzlich doch Zuweisung mit dringendem Sofortvollzug mit dem BlaBla wie geschildert.
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Hallo Torquemada, Burgwächter und alle Anderen,

ich verstehe nur Bahnhof. Also nochmal von vorne: Ich hatte eine Kopie vom Betriebsrat bekommen, daß er eine Zuweisung nach VCS aus den
bekannten Gründen ablehnt. Das ist ein Schreiben, daß an die Stelle geht, die mich zuweisen wollen. Eigentlich eine ganz klare Sache, sonst
hätte ich so ein Schreiben nicht bekommen als Info vom Betriebsrat. Also ein schriftliche Ablehnung vom Betriebsrat, also mehr als nur eine
Kenntnisnahme.

@Burgwächter: Das Schreiben ist eine Stellungnahme zu meiner Situation vom Betriebsrat. Ich hab mal eine uralte Zuweisung herausge-
kramt, allerdings innerhalb meines Dienstortes, da wurde ich zugewiesen unter Zustimmung des Betriebsrates, obwohl ich einige Sachen
wie Schichtarbeit abgelehnt hatte.

LG
Andrea
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Zusammen,

also wenn der (abgebende ) Betriebsrat bei einer dauerhaften Zuweisung nicht zustimmt, muss die Einigungsstelle einberufen werden.
Der abgebende BR und gleichzeitig der aufnehmende BR muss nach § 99 Betr unterrichtet werden, da es für diesen eine Einstellung ist.

Bei Nichtzustimmung des abgebenden BR wird bei Stimmengleichheit der Vorsitzende der Einigunsstellen-Sitzung das Zünglein an der
Waage spielen - die Beteiligten haben sich vorher darauf verständigt, dass sie sich diesem Spruch unterwerfen...so weit so gut.
Nach meinem Wissen kann der AG die Zustimmung des BR durch das Gericht ersetzen lassen...

Aber wenn beide BR´s der Maßnahme widersprechen, wird es sehr sehr schwer werden für die Telekom, dies mit Hilfe des Gerichts
durchzusetzen...
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn der BR abgelehnt hat, dann muss eine Einigungsstelle einberufen werden.
Bevor diese nicht gelaufen ist, kann die Zuweisung nicht erfolgen, denn in diesem Falle muss der Arbeitgeber sich sein Ansinnen durch einen Einigungsstellenrichter absegnen lassen.

Hat der BR "sich nicht geäußert", dann gilt diese Nichtäußerung als indirekte Zustimmung und die Zuweisung kann vom AG durchgeführt werden. Dann kannst du innerhalb der Frist der Zuweisung widersprechen, den Sofortvollzug abweisen lassen und gegen die Zuweisung klagen. Am Besten gleich alles mit Anwalt.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ein pflichtbewusster BR teilt natürlich immer eine Zustimmung oder Verweigerung dem AG mit - also wenn eine Versetzung
aus dem Grund des Nichtstun zu Stande kommt, ist das schon traurig...

Wenn die Zuweisung abgelehnt wird kann die fehlende Zustimmung entweder in der Einigungsstelle (das ist die Regel) verhandelt
und dann ggf. vom Einigugnsstellen-Vorsitzenden entschieden werden. Dagegen kann der AG sich weitehin noch die (verweigerte)
Zustimmung vom Arbeitsrichter einholten...
Auch wenn zusätzlich noch der aufnehmende BR dem nicht zustimmt, kann der AG sich die Zustimmung wieder vom Arbeitsgericht
einholen - das ist aber bei beiden Ablehnungen eher unwahrscheinlich...

Das Problem ist aber, dass man ja gar nicht weiß, wann die Einigungsstelle tagt - da muss man sich immer selber drum kümmern.
Meiner Meinung nach ist das eine Bringschuld des AG oder BR - und dann erfährt man irgendwann mal das Ergebnis aus der Einigungsstelle.
Auch wieder mehr oder weniger durch Zufall...
Das ist schon Methode - ja nicht zu viel mitteilen - ich habe das Gefühl, dass den BRM es nicht so recht ist, wenn man sich selber informiert
und es in rechtlichen Dingen oftmals besser weiß als der BR - kommt mir ein wenig wie mit dem Problem der Politiker vor...
Andrea5
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Zuweisung unter Missachtung sozialer Belange

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

so wie es aussieht, werde ich wohl zur VCS nach Uelzen zugewiesen und zwar im Dezember schon. Mein Fall ist ja in der Einigungsstelle ge-
landet. Meine sozialen Belange (behindertes Kind, pflegebedürftige Mutter, ortsgebundener Ehemann, großes Schulkind, meine Teilzeit)
spielten absolut untergeordnete Rolle. 4 Stunden Gesamtwegezeit sind absolut hinnehmbar. Auch meine Atteste vom Kinderarzt wegen
der Behinderung meines Kindes und mein eigener Gesundheitszustand spielen wohl kaum die Rolle. Zugeständnisse in puncto Dienstort
(natürlich alles nur proforma), Telekom kuckt mal schnell ob es in Hamburg Arbeit gibt (gibts natürlich angeblich nicht). Dann ist das
Thema ortsnahe Beschäftigung mangels Stellen erledigt. Zugeständnisse gab es nur in Puncto Arbeitszeit: kein Schichtdienst und keine
Wochenendarbeit. :evil:

Sobald ich die Zuweisung habe, werde ich den Klageweg einschlagen :evil: . Alles Mist und Dreck. Ich könnte platzen vor Wut. Am liebsten
würde ich eine Versetzung zu einer anderen Behörde machen. Ob ich da überhaupt Chancen habe weiß ich nicht. :roll:

LG
Andrea
egyptwoman
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von egyptwoman »

Das nennt man dann also "Fürsorgepflicht", das du jetzt nen Hals hast kann ich mir vorstellen. Musst du wohl den Klageweg einschlagen, anders wollen die es wohl nicht. 4 h Fahrtzeit bei deinem privaten Hintergrund ist nicht hinnehmbar. Ich drück dir die Daumen das du mit der Klage erfolg hast.

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Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Bitte dann aber einen kompetenten Anwalt beauftragen !!! Dieser wird auch den einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Und bis die Entscheidung im Eilverfahren durch ist, schlägt dir diese Zuweisungsverfügung natürlich so massiv auf die Gesundheit, dass du sowieso krankgeschrieben bist.
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Genau... einstweiligen Rechtsschutz, damit man schon mal soo lange nicht dorthin muss, bis überhaupt mal das Verfahren vor Gericht abgehandelt wird. Erfahrungsgemäss 3/4 Jahr Wartezeit. Und mit behinderten Kindern, etc.... da haben auch Richter oft sehr deutliche Worte Richtung Telekom gefunden.
Weisst ja... die Anwälte von Prot-in kennen sich mit der Thematik aus.
Andrea5
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

mein Fall liegt immer noch in der Einigungsstelle. Die wollen jetzt von mir wissen, wie lange mein Kind
(schwerbehindert und unter 12 Jahre) betreut wird wegen Arbeiterei. Es gibt ja Fälle, die einer Zuweisung bei
Kindern unter 12 Jahren entgegenstehen. Diesen Link kennt Ihr bestimmt:

http://www.kupferschlaeger.de/Aktuelles ... S-GmbH.pdf

Außerdem mußte ich darlegen, wie sich das mit der Pflege meines Kindes verhält.

Für meinen Sohn habe ich Pflegebescheinigung und ein Attest vorgelegt. Und für mich habe ich auch noch ein Attest,
daß mein Gesundheitszustand sich verschlimmern wird, wenn es zur Zuweisung kommt.

Ich glaube kaum, daß mir das viel nützen wird. Es wird mich allenfalls von der Schichtarbeit retten. Die werden schon
ein Tätigkeit für mich finden, die lt. VCS für mich machbar ist.

Was ich so vom Betriebsrat gehört habe, will die Telekom alle ohne Arbeit von Zuhause wegholen. Das ist zumindestens
mein Eindruck. Die sagten, es wird wohl kaum noch ein Fall geben, wo eine Zuweisung nicht ausgesprochen wird.

Leute, es wird nicht besser werden, sondern immer schlimmer. Und die Telekom wird immer familienunfreundlicher.
Familienfreundlichkeit hatte ich mal Anfang 2000 erlebt, als ich in den Beruf zurückgekehrt war. Es haben sich alle
zusammengesetzt und meine Möglichkeiten der Arbeit besprochen (mein großer Sohn war damals 14 Monate alt).
Als ich nach dem Kleinen wieder anfing zur arbeiten, war es vorbei. Es war Schichtarbeit angesagt, die mich auch fertig
gemacht hatte trotz Teilzeit (die konnte mir keiner nehmen) mit vielen Überstunden, die man nicht immer so einfach
nehmen konnte. Tja, und es ist noch schlimmer geworden.

LG
Andrea
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hallo, Andrea!
Normaaaalerweise ist die Teilzeit ansich schon ein Ausschlusskriterium für längere Fahrzeit/Umzugsfähigkeit, weil man die Teilzeit ja meist aufgrund von Familienpflichten überhaupt beantragt hat, um für Betreuung, Erziehung und Hausaufgaben zu Hause zu sein.
Ein Kind unter 12 ist im Ermessensprozess eigentlich auch ein absolutes Ausschlusskriterium.
Wären schon 2.
Ist das Kind auch noch behindert oder pflegebedürftig, dann müsste ein BR oder ein Einigungsstellenrichter sofort mit den Kopf schütteln und dem AGeber einen Piepmatz zeigen.

Was jetzt weiterhelfen wird, ist ein Pflegetagebuch. Schreibe über 24 Std auf, wann du wie lange für deinen Sohn tätig werden musst. Dabei sollte heraus kommen, dass du die Pflege und Betreuung nur leisten kannst, wenn du nach deiner Arbeitszeit auch schnellstmöglich (maximal 1/2 - 3/4 Std) wieder zu Hause bist. Also schreibe wirklich jedes "Hopser" auf, den du für dein Kind machen must, auch wenn es nur die einfachste und für dich selbstverständliche Verrichtung ist.
Vor allem, wenn dein Nachtschlaf durch die Pflege gestört ist, ist das auch ein gutes Argument, nicht allzu weit fahren zu müssen - wer schläft schon gerne am Steuer ein?
Selbst eine Pflegekraft vom Pflegedienst oder der Caritas macht das ja nicht 24Std-Vollzeit, also musst du zu Hause sein, damit dein Kind zumindest mal beaufsichtigt wird.
Sei großzügig mit den Zeitansätzen, es geht hier eh nur ums Prinzip und man denkt immer, man bescheisst, obwohl man vieles gar nicht notiert.

Und sei dir sicher: WENN der Einigungsstellenrichter dich trotzdem "schickt", wird mit deiner Konstellation ein Verwaltungsgericht ganz bestimmt den Sofortvollzug abwenden, wenn du widersprichst und klagst. Also cool bleiben (hört sich einfach an :roll: ) und immer dran denken, du schreibst und argumentierst für einen Richter vom Verwaltungsgericht und eigentlich gar nicht für den Zirkus von BR und Einigungsstelle(nrichter).
burgwächter
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von burgwächter »

Und sei dir sicher: WENN der Einigungsstellenrichter dich trotzdem "schickt", wird mit deiner Konstellation ein Verwaltungsgericht ganz bestimmt den Sofortvollzug abwenden, wenn du widersprichst und klagst. Also cool bleiben (hört sich einfach an :roll: ) und immer dran denken, du schreibst und argumentierst für einen Richter vom Verwaltungsgericht und eigentlich gar nicht für den Zirkus von BR und Einigungsstelle(nrichter).--

Nur schnell sein und nicht bis zur letzten Minute mit dem Antrag nach §80 warten.
Das VG braucht auch ein paar Tage durch den Geschäftsgang, also schon mal einen Anwalt in HH suchen.
Zuständig dürfte ohnehin HH sein. In der Entscheidungsdatenbank z.B. des OVG blättern.
Und Ruhe bewahren, auch wenn es schwer fällt..
Das mit dem Pflege-Tagebuch halte ich für eine Top Idee.
Good Luck Regards B.
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Bundesfreiwild
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Bundesfreiwild »

Und ganz zufällig kann es einem passieren, dass man vom Zuweisungstermin bis zur Abwendung des Sofortvollzuges von ein paar Bakterien oder Viren befallen wird und zu Hause bleiben muss.
Kater-Mikesch
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Kater-Mikesch »

Eine Zuweisung unter den Voraussetzungen (betreuungpflichtige Kinder von denen eins zusätzlich behindert ist), wird aller
Voraussicht nicht zu Stande kommen.
Wenn die Fahrzeit über ca. 1,0 bis 1,5 Stunden für eine Fahrstrecke liegt, wird es bei einer Halbtagskraft kritisch. Wenn
dazu noch die Kinderbetreuung hinzukommen, dann wird vermutlich kein Richter der Zuweisung zustimmen.

Wenn dein Fall in der Einigungsstelle ist, hat ja vermutlich der abgebende BR nicht zugestimmt. Der AG kann sich, wenn sich
die Einigungsstelle nicht einigt, die Zuweisung auch per Gericht einholen - wird aber schwierig.

Vermutlich kannst du nichts anderes machen, als abzuwarten, bis endlich die Zuweisung (Verwaltungsakt) kommt. Dann bzw.
schon vorher, suchst du dir einen Anwalt und klagst im Zweifelsfall gegen diese Zuweisung...das ist aber wieder mit vielen
Unwägbarkeiten und Druck verbunden - aber das will die Telekom so und dass muss man wissen...
Torquemada
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Re: Zuweisung mit dicken Sozialrucksack nach VCS

Beitrag von Torquemada »

Ich denke, dass (wenn die Fakten stimmen) hier die Kollegin ganz entspannt der Dinge harren sollte. Kontakt mit dem Betriebsrat halten und sich vorher schon mal einen Anwalt aussuchen, der was von diesem T-Wahnsinn versteht (siehe Hinweis von Bundesfreiwild).