Elternzeit oder Beurlaubung und Nebentätigkeit

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schwapdidu
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Elternzeit oder Beurlaubung und Nebentätigkeit

Beitrag von schwapdidu »

Guten Abend,


Ich bin neu hier...
Es geht um eine Stelle als Lehrer.
Folgendes Problem: Ich arbeite in Bundesland a) und wohne in Bundesland b).
Ich bin noch bis Februar in Elternzeit und möchte danach gerne Teilzeit hier in b) in der Stadt arbeiten.
Ich habe jetzt wohl die Möglichkeit, mich in a) beurlauben zu lassen, bzw. meine Elternzeit zu verlängern und in der Zeit hier in b) zu arbeiten, als Angestellte. (Leider ist die Stelle befristet, keine Ahnung, ob sie entfristet wird).

Weiß jemand genau, was ich da jetzt beantragen muss? Also zählt das als Nebentätigkeit, wenn ich ebenfalls an einer Schule arbeite? Und ist es sinnvoll mich beurlauben zu lassen oder besser die Elternzeit zu verlängern? weiß jemand, was der Unterschied wäre?

Und was könnte die Schule an der ich aktuell bin, davon halten? Langfristig möchte ich dort nicht arbeiten, weil ich mich dort sehr unwohl fühle. Spätestens nach diesem Antrag dürfte das aber dort klar sein, oder? Habe ein bisschen Sorge, wie es dann im neuen Schuljahr werden wird, falls das hier auf Dauer nicht klappt.

Wäre toll, wenn jemand einen Tip hat :)
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Bundesfreiwild
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Re: Elternzeit oder Beurlaubung und Nebentätigkeit

Beitrag von Bundesfreiwild »

Tja. Ich denke immer, da fragt man doch erstmal bei seinem eigenen Personalressort nach, ob eine Nebentätigkeit während der Elternzeit ÜBERHAUPT erlaubt ist. Im Internet habe ich zumindest gelesen, dass während eines Erziehungsurlaubes eine Nebentätigkeit prinzipiell verboten ist. Meiner Meinung nach wäre das auch logisch, denn der Erziehungsurlaub ist eben eine "Freistellung" für die Erziehung der Kinder und nicht, um dann doch arbeiten zu gehen.

Etwas anderes wäre es, wenn man nach der Elternzeit in eine echte Beurlaubung ginge, also Urlaub ohne Bezüge beantragen würde.

Grundsätzlich würde ICH aber restlos alles, das mit Nebentätigkeiten zu tun hat, vorher mit dem Dienstherrn abklären - es konnte sonst disziplinarische Folgen haben, wenn man da irgendetwas missachtet - und sei es nur aus Unwissenheit.
schwapdidu
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Re: Elternzeit oder Beurlaubung und Nebentätigkeit

Beitrag von schwapdidu »

Hey, danke für deine Antwort.
In Elternzeit darf man Teilzeit arbeiten gehen. Unterschied bei mir: ich gehe nicht bei meinem Arbeitgeber arbeiten...
Auch hab ich schon beim Amt gefragt, ich muss das natürlich schriftlich einreichen und genehmigen lassen. Prinzipiell geht das wohl. Aber wie das so ist, da sagt der Sachbearbeiter dies und ein anderer was anderes.

Die Frage ist, ob die Beurlaubung oder die Elternzeit für mich günstiger wären, bzw. ob es überhaupt einen Unterschied macht. Bzw. wo ich es genau nachlesen kann, ich habs nämlich nicht gefunden im BBG. Ich möchte den Antrag gleich richtig stellen.

lieben Gruß
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Bundesfreiwild
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Re: Elternzeit oder Beurlaubung und Nebentätigkeit

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hab ich keine wirkliche Ahnung von.

Und wenn das so ist, dann frage ich bei meiner Personalstelle SCHRIFTLICH nach mit der Bitte, mich doch darüber rechtsverbindlich aufzuklären, welche Möglichkeiten ich habe und was ich nach Beamtenrecht denn tun darf.
Dann geht das nämlich an eine Stelle, die auch verbindlich antworten kann und vor allem hat man es dann schriftlich vom Dienstherrn.

Dann Antrag stellen und sehen, was passiert.

Meine Erfahrung ist nämlich ebenfalls: Lass dir nix von Sachbearbeitern oder Hotline-Personalern erzählen. Die sind oft nicht mehr die Spezialisten, die rechtsverbindlichen Fragen machen oft nur noch die Rechtsabteilungen im Hintergrund.
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