Hallo,
will mich versetzten lassen innerhalb NRW. Hat da jemand Erfahrung damit. Wie geht man vor und was kann man machen, wenn die abgebende Anstalt sich gegen eine Versetzung ausspricht.
Würde mich über Antworten gerne freuen, da ich damit keien Erfahrung habe.
Danke
toto72
Versetzung in eine andere JVA
Moderator: Moderatoren
Re: Versetzung in eine andere JVA
Hallo toto,
kann leider keine Antwort geben, nur soviel.
Beamtentalk ist offensichtlich in Justizkreisen kaum bekannt, und so ist in diesem Thread (LEIDER) recht wenig los, sorry.
Aber du kannst uns helfen,
erzähl doch anderen Beamten und Angestellten von diesem Forum 8)
Alfred
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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- Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
- Behörde:
Re: Versetzung in eine andere JVA
Hallo toto 72,
Justizvollzug ist Ländersache und so werden Versetzungsgesuche bei Euch wahrscheinlich ähnlich wie bei anderen Landesbehörden (z.Bsp. Finanzverwaltung) bearbeitet werden. Mir ist da gerade der Fall einer jungen Beamtin bekannt, die von A nach B versetzt werden wollte. Sie nahm Kontakt mit dem Personalchef von Behörde B auf um zunächst auszuloten wie ihre Chancen stehen. Dort erfuhr sie, dass in dieser Dienststelle aktuell ein Beamter gerne nach A wechseln würde.
Danach ging es schnell: Beide schrieben Versetzungsgesuche die kurz darauf dem zuständigen Ministerium vorgelegt wurden. Einen Monat später erhielten beide ein Schreiben aus dem Ministerium: "Sehr geehrte(r) Frau/Herr XY, auf Ihren Antrag vom ... .... 2011 versetze ich Sie wunschgemäß an die Behörde A (B)".
Ohne vernünftigen Grund kann Deine Anstalt Deine Versetzung nicht blockieren. Sollte geeigneter Ersatz für Dich kommen, muss man normalerweise Deinem Gesuch nachkommen.
Versuche auch Kontakt mit Deinem Personalrat, bzw. dem Personalrat, Personalchef oder Bediensteten Deiner Wunschanstalt herzustellen. Oftmals wissen diese, ob Versetzungchancen bestehen (z. Bsp. wegen anstehender Pensionierungen, Frühpensionierungen, Versetzungpläne von Kollegen, geplante Personalverstärkungen usw.).
Ich wünsche Dir viel Erfolg und ein frohes Weihnachtsfest.
Gruß
Schäferhund
Justizvollzug ist Ländersache und so werden Versetzungsgesuche bei Euch wahrscheinlich ähnlich wie bei anderen Landesbehörden (z.Bsp. Finanzverwaltung) bearbeitet werden. Mir ist da gerade der Fall einer jungen Beamtin bekannt, die von A nach B versetzt werden wollte. Sie nahm Kontakt mit dem Personalchef von Behörde B auf um zunächst auszuloten wie ihre Chancen stehen. Dort erfuhr sie, dass in dieser Dienststelle aktuell ein Beamter gerne nach A wechseln würde.
Danach ging es schnell: Beide schrieben Versetzungsgesuche die kurz darauf dem zuständigen Ministerium vorgelegt wurden. Einen Monat später erhielten beide ein Schreiben aus dem Ministerium: "Sehr geehrte(r) Frau/Herr XY, auf Ihren Antrag vom ... .... 2011 versetze ich Sie wunschgemäß an die Behörde A (B)".
Ohne vernünftigen Grund kann Deine Anstalt Deine Versetzung nicht blockieren. Sollte geeigneter Ersatz für Dich kommen, muss man normalerweise Deinem Gesuch nachkommen.
Versuche auch Kontakt mit Deinem Personalrat, bzw. dem Personalrat, Personalchef oder Bediensteten Deiner Wunschanstalt herzustellen. Oftmals wissen diese, ob Versetzungchancen bestehen (z. Bsp. wegen anstehender Pensionierungen, Frühpensionierungen, Versetzungpläne von Kollegen, geplante Personalverstärkungen usw.).
Ich wünsche Dir viel Erfolg und ein frohes Weihnachtsfest.
Gruß
Schäferhund
Re: Versetzung in eine andere JVA
Hallöchen,
einfach Versetzungsgesuch stellen und abwarten.
Ausführliche Begründung sollte natürlich nicht fehlen.
Meistens wird dem Gesuch auch stattgegeben, da es ja auch keinen Sinn macht,
einen unzufriedenen Bediensteten zu behalten.
Innerhalb von 6 Monaten sollte der Vorgang abgeschlossen sein(Eigene Erfahrungswerte).
Kurzfristige Entscheidungen über eine Versetzung sollten einen nicht überraschen.
Lg
einfach Versetzungsgesuch stellen und abwarten.
Ausführliche Begründung sollte natürlich nicht fehlen.
Meistens wird dem Gesuch auch stattgegeben, da es ja auch keinen Sinn macht,
einen unzufriedenen Bediensteten zu behalten.
Innerhalb von 6 Monaten sollte der Vorgang abgeschlossen sein(Eigene Erfahrungswerte).
Kurzfristige Entscheidungen über eine Versetzung sollten einen nicht überraschen.
Lg